Wo darf man ein Lagerfeuer machen?

3 Antworten

Das Problem ist das es dazu in Deutschland ganz unterschiedliche Regelungen gibt. Das kann regional, bis auf Gemeindeebene unterschiedlich sein. Schon in den Landeswaldgesetzen der Bundesländer gibt es verschieden Regelungen, die unter Umständen beachtet werden müssen.

Eine rechtssichere Auskunft bekommst du nur bei der Ordnungsbehörde deiner Gemeinde.

Mit einem Lagerfeuer à la Bushcraft ist es in Deutschland sehr schwierig.
Geh‘ grundsätzlich davon aus, dass in Wald und Flur eine „offene Flamme“ verboten ist. Als offene Flamme gilt so ziemlich alles:

  • Kerze
  • Kerzenlaterne
  • Pertroleumlaterne
  • Petromax
  • Gaskocher
  • Benzinkocher
  • Spirituskocher
  • Hobo
  • Lagerfeuer (gleich ob mit oder ohne Einfassung
  • Etc.

Für eine offene Flamme benötigst du das Einverständnis des Waldbesitzers (Privatperson oder Gemeide). Da man bei der Beantragung genauen Ort und genaue Uhrzeit angeben muss, ist ein spontanes Feuer zum Kochen, etc. quasi unmöglich.

Es gibt ein Verzeichnis öffentlicher Feuerstellen im Netz. Die liegen oft in der Nähe von Schutzhütten und sind durch die Veröffentlichung schnell mal verhüllt.
Es gibt auch unveröffentlichte Feuerstellen in der Nähe von Schutzhütten - die muss man erkunden.

Aufgrund der enormen Waldbrandgefahr, der immensen Strafen und möglicher Schadenersatzforderungen (ein verursachter Waldbrand wird nicht von der privaten Haftpflichtversicherung getragen wenn man gesetzwidrig gehandelt hat).

Du brauchst die Erlaubnis des Besitzers vom Grund auf dem du das machen willst. Dann natürlich musst du eventuelle Verbote beachten wenn es z.B. in letzter Zeit zu trocken war.