WLAN der Schule nutzen?

2 Antworten

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"Wo kein Kläger - da kein Richter" Das heißt, wenn niemand davon weiß, kann Dich auch niemand dafür belangen.

Der Gesetzgeber sieht das etwas bürokratischer: Entscheidend ist die Art-und-Weise, wie Du an das Passwort heran gekommen bist. Wenn Du dafür "unerlaubte Software" benutzt hast, ist das strafbar. Wenn sich irgendwer verplappert - und Du das Passwort zufällig aufschnappst - ist die Welt in Ordnung. Dann heißt es wieder "Wo kein Kläger - da kein Richter"

Also - nutze das WLAN, so lange dies für Dich möglich ist, aber lasse NIEMANDEN davon wissen! Wenn Wer fragt, kannst Du ja behaupten, Du nutzt Deine eigene Mobile Datenverbindung vom Handy. Viel Glück!


razerfight 
Fragesteller
 23.08.2021, 20:39

Okay danke dachte halt das ich nachher Stress bekomme ich meine ja das das Zurückverfolgbar ist

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dsteinigfn  23.08.2021, 20:44

Sicher - heutzutage kann man jedes Bit zurück verfolgen! - ABER wer macht sich diesen Aufwand, so lange kein Grund dafür vorliegt. Du darfst natürlich keine "Verbotenen Seiten" aufrufen. Wenn dann Jemand auf Dich aufmerksam geworden ist, könnte es durchaus Ärger geben. Ansonsten sind an Deiner Schule einige hundert User in diesem WLAN unterwegs. Da fällt einer mehr kaum ins Gewicht!

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franzhartwig  23.08.2021, 21:43
Wenn Wer fragt, kannst Du ja behaupten, Du nutzt Deine eigene Mobile Datenverbindung vom Handy.

Dummerweise ist die unbefugte Nutzung des WLANs problemlos nachweisbar. Behaupten kann man viel. Wenn die Beweise gegen die Behauptung stehen, wird es interessant.

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dsteinigfn  23.08.2021, 22:02
@franzhartwig

Irgendwie habe ich wohl falsche Vorstellungen? Natürlich ist jedes Bit nachweisbar. Aber das WLAN an einer Schule ist dafür da, um von den Lehrern und Schülern der Schule genutzt werden zu können. Wo ist denn hier die strafbare Handlung zu suchen, wenn ein Schüler dieses WLAN auch 'mal außerhalb des Unterrichts - für private Zwecke - nutzt, so lange er keine unerlaubten Dinge in diesem WLAN macht...?

Ist die Nutzung des WLAN's außerhalb des Unterrichts explizit verboten, oder wie muß ich mir das vorstellen? Ist das kein HotSpot, den jeder benutzen kann, wann immer er will, sofern er die Zugangsdaten und -Berechtigung dafür bekommt? Muß man da als Schüler erst auf die Knie fallen und "Bitte Bitte" stammeln?

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franzhartwig  23.08.2021, 22:08
@dsteinigfn
Wo ist denn hier die strafbare Handlung zu suchen, wenn ein Schüler dieses WLAN auch 'mal außerhalb des Unterrichts - für private Zwecke - nutzt, so lange er keine unerlaubten Dinge in diesem WLAN macht...?

Die strafbare Handlung liegt darin, dass sich der Schüler unbefugt das Passwort aneignet und nutzt. Es ist völlig egal, wofür das WLAN da ist. Es ist gegenüber der Nutzung durch Schüler geschützt, sprich, es ist nicht für die Nutzung durch Schüler da.

Ist die Nutzung des WLAN's außerhalb des Unterrichts explizit verboten, oder wie muß ich mir das vorstellen?

Du musst Dir gar nichts vorstellen. Wird Dir das Passwort nicht übermittelt, hast Du keinen legitimen Zugriff. Explizit. "Besorgst" Du Dir das Passwort auf irgendeinem Wege, ist das nicht legal, die Nutzung schon gar nicht.

Muß man da als Schüler erst auf die Knie fallen und "Bitte Bitte" stammeln?

Nein. Wenn das WLAN für die Schüler zur Nutzung vorgesehen ist, wird es Prozesse geben, den Schülern die Zugangsdaten zu übermitteln. Nur weil es ein WLAN an der Schule gibt, ist es nicht gleich für alle vorgesehen. Das WLAN des Mieters im Mehrparteienhaus ist ja auch nicht für die Allgemeinheit vorgesehen.

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dsteinigfn  24.08.2021, 21:28
@franzhartwig

O.K. ich hatte da wohl eher liberalere Ansichten bezüglich der Nutzung des WLAN an einer Schule...

Sorry - ich wußte nicht - und wollte es mir auch nicht unbedingt vorstellen - dass der Zugang zur digitalen Welt an unseren Schulen derart limitiert ist bzw. derartigen Restriktionen unterliegt. In der nächsten PISA-Studie werden solche Fehlentscheidungen sicher wieder für drastische Minuspunkte sorgen...

Vermutlich wird das Zugangsverbot seitens der Verantwortlichen mit ""Schutz vor unerlaubten "Machenschaften" im Netz"" begründet -- da kann ich eigentlich nur mit dem Kopf schütteln. Ich - als Schüler - würde mich in den nächsten McDonald setzen und den dortigen freien Hotspot nutzen!

Trotzdem vielen Dank für Dein Mitwirken. Es hat mir wieder einmal gezeigt, dass ich vom derzeitigen Bildungssystem tatsächlich keine Ahnung mehr habe.

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franzhartwig  24.08.2021, 22:33
@dsteinigfn
Sorry - ich wußte nicht - und wollte es mir auch nicht unbedingt vorstellen - dass der Zugang zur digitalen Welt an unseren Schulen derart limitiert ist bzw. derartigen Restriktionen unterliegt. In der nächsten PISA-Studie werden solche Fehlentscheidungen sicher wieder für drastische Minuspunkte sorgen...

Ich glaube nicht, dass es PISA-relevante Auswirkungen hat, ob ein Schüler ein WLAN für seine Privatgeräte zur Verfügung hat oder nicht. Ein Schüler muss in der Schule nicht jederzeit und mit jedem Gerät Netzzugang haben.

Vermutlich wird das Zugangsverbot seitens der Verantwortlichen

Ich glaube nicht, dass derartige Mutmaßungen hier zielführend sind.

Ich - als Schüler - würde mich in den nächsten McDonald setzen und den dortigen freien Hotspot nutzen!

Das kannst Du gerne machen. Das hat nur mit Unterricht nichts zu tun.

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Nehmen wir mal an ich würde das Internetpasswort der Schule herausfinden(ist von der Stadt) , dürfte ich das nutzen?

Nein. Du umgehst einen Zugangsschutz.

Und was für Konsequenzen könnte das geben? Kann ich das Ohne Angst nutzen?

Einschlägig ist § 202a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB):

“Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”