Wird der Grundfreibetrag ab Juli erhöht?
Man darf ja nach der neuen Regelungen als Schüler,Student usw. unter bürgergeld Haushalt 520€ verdienen anstatt nur 100€.
Aber meine neue Schule startet erst im September und somit bin ich erst dann wieder schüler,weil ich gerade in keiner Schule bin. Kann ich dann trotzdem die 520€ verdienen oder nur die 100€
1 Antwort
Du musst den Nebenjob ohnehin stets vor Arbeitsaufnahme bei Denem Jobcenter anmelden. Greife daher zu, wenn sich Dir jetzt schon eine nahezu optimale Nebentätigkeit für Deine persönlichen Bedürfnisse bietet, und sch***e auf die paar hundert Euro Anrechnung im Übergang zur Not erst mal.
Die Grundsicherung stütze Dich bislang, stützt Dich mit den erhöhten Freibeträgen auch künftig, und diese 2-3 Monate Übergängig fährst Du jetzt doch auch schon besser als ohne jeglichen und angemeldeten Zuverdienst.
Bei einem guten JC / Leistungs-Sachbearbeiter wird Dir das nicht im Voraus schon abgezogen, sondern erst im Nachgangab dem tatsöchlichen Tag des Zuflusses.
So kannst Du das ganze auch in Zusammenarbeit mit der Behörde insgesamt erst mal harmonisieren in der künftigen Anrechnungsgrundlage.
Und wen interressieren da dann schon ein paar hundert Euro mehr Anrechnung in diesem Übergang, wenn von der Gegenseite bislang monatlich schon die Grundversorgung immer zuverlässig kam, und Du ab Arbetsaufnahme schon mit der ersten Lohnauskehrung bereits spürbar mehr als nur den reinen Grundbedarf hättest. ☺