Wird das jugendamt mit 18 noch informiert?
Hallo ich hab ne frage.
Ich war heute bei der Polizei und hab mich "selber gestellt". Nun meinte der Polizist aber nachdem ich meinte meine mama soll nicht informiert werden, dass das Jugendamt aufjedenfall bescheid bekommt und die selbst entscheiden ob sie meiner mama das mitteilen oder nicht. Dürfen die das überhaupt wenn ich als volljährige person nicht möchte das meine mama bescheid bekommt. Es war kein Mord oder ähnliches also kein schwerwiegender Delikt.
1 Antwort
Je nach Delikt wird es zu einem Verfahren nach dem JGG kommen, Jugendgerichtsgesetz. Da gilt man zw. 18 und 21 als Heranwachsender und das Jugendamt ist Verfahrensbeteiligter. Es wird auf jeden Fall Mitteilung von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft erhalten. Das Jugendamt muss Dich anschreiben, aber nicht Deine Eltern.
Es war weil ich mit einer geklauten Karte gezahlt habe. Der Betrag war aber unter 100€ maximal 100. Und ich hab mich selbst bei der Polizei heute gestellt. Also wird meine mama keine post oder sonstiges bekommen oder?
Wie es weitergeht liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft. Es kommt auf deine Vordelikte an. Oder ob Du erstmals straffällig geworden bist. Schlimmstenfalls wäre es eine Anklage vorm Jugendgericht. Dann bekommt das Jugendamt und Du Post von der Staatsanwaltschaft. Oder es gibt ein einfaches Diversionsverfahren. Dann geht es nur über das Jugendamt. Es wäre unprofessionell, wenn das Jugendamt bei Volljährigen die Eltern anschreibt
Ich hab sonst noch nie mit der Polizei zu tun gehabt, also ich bin ersttäter
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