Darf das Jugendamt mir verbieten meinen Freund zu besuchen?
Heyy :) Ich bin 16 und habe einen 21 jährigen Freund, den ich online kennengelernt hab und der weiter weg wohnt. Wir führen schon seit einem Jahr eine Beziehung und würden uns deswegen auch gerne mal treffen. Aber da ich ein Pflegekind bin, verbietet mir das Jugendamt den Besuch und sagt das ich das erst tun kann, wenn ich 18 bin. Ich habe auch deswegen schon meine leibliche Mutter kontaktiert und sie dazu gebracht, ihre Zustimmung zu geben, da ich ihr die Situation erklärt hab. Das Jugendamt hingegen hat es ihr wieder ausgeredet. Ausserdem haben sie weitere Bedingungen gestellt, die wir erfüllen müssen damit wir uns sehen können und zwar: Ich muss die Pille nehmen (obwohl ich das garnicht will), das Jugendamt in seiner Stadt durchsucht seine Wohnung und er muss mich auch selber besucht haben. Er hat bei allem zugestimmt und wäre bereit diese Bedingungen zu erfüllen, doch die Reaktion der Dame vom Jugendamt war nur lautes Lachen am Telefon, als meine Pflegemutter sie darüber informiert hat. Ich kann es ja verstehen, dass sie sich Sorgen machen usw. aber ich finde es auch sehr gemein, dass das Jugendamt bzw die Dame, die für mich zuständig ist, die Situation nicht ernst nimmt und denkt das es sozusagen eh nicht lange anhalten wird. :/ Ich meine wir sind schon seit einem Jahr zusammen und ich glaube nicht, dass er mir irgendwas antun würde, was anderen Mädchen in manchen Nachrichten angetan wird (Vergewaltigung, Entführung, etc.) Zudem kannten wir uns schon bevor die Beziehung angefangen hat über ein halbes Jahr. Ich kenne seine Familie und meine Familie kennt ihn und weiss auch von ihm bescheid. Wir meinen es auch wirklich ernst miteinander und wollen uns endlich auch im „echten“ Leben sehen, um zu schauen, ob es genau so gut Funktioniert wie im Moment.
Ich hoffe jemand kann die Situation verstehen bzw nachvollziehen und mir eventuell weiterhelfen. :)
Liebe Grüße <3
5 Antworten
Hallo das ist sehr komisch den eigentlich ist deine Pflegemutter die Erziehungsberechtigte und darf dir das erlaube oder verbitten wobei ich mich frage seit wann lebst du den bei deiner Pflegemutter? übrigens habe ich das Gefühl das es hier um ein schwarzes (Heißt einfach da stimmt was nicht) Jugendamt handelt oder zumindest die Mitarbeiterin! Das Jugendamt hat nur dann das sagen wenn du erst vor kurzem zu deiner Pflegemutter gekommen bist!
Gruß
Tobi:)
Ich kann nur sagen das es sehr komisch ist das deine richtige Mutter das Sorgerecht hat normalerweise bekommt das die Pflegefamilie aber ich muss da mal nachschauen wenn ich mehr weiß schreibe ich dir dann !
Im Abs. 3 werden die Konsequenzen erwähnt, die das Versagen des Erziehungsberechtigten auffangen sollen (Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen. – 2004). Dies ist die grundgesetzliche Handlungsermächtigung für den Gesetzgeber zum Schutz des Kindes bei Versagen der Erziehungsberechtigten – gleich ob verschuldet oder unverschuldet – welche in den § 1666, § 1666a BGB realisiert sind.
im weiteren :Entzug und Teilung der ErziehungsverantwortungBei einem Entzug der elterlichen Sorge ist dem Minderjährigen ein Vormund zu bestellen, der dann die Erziehungsberechtigung hat (§ 1800 BGB).
Die Erziehungsberechtigung kann auch aufgeteilt, Teilbereiche Pflegern übertragen werden. Dies ist z. B. auch der Fall, wenn Kinder bei Pflegeeltern aufwachsen und zumindest die 'tägliche Sorge' von diesen im Rahmen des § 1688 BGB wahrgenommen wird. / und für dich interessant ist auch : Staatliches WächteramtDie Aufgabe des staatlichen Wächteramtes zur Gewährleistung des Kindeswohls haben das Jugendamt (§ 8a SGB VIII), aber auch die Gerichte (Familiengericht). Das Jugendamt hat vor einem Entzug der elterlichen Sorge Hilfen zur Erziehung (§ 27-35 SGB VIII) anzubieten.
Einfach mal kurz festgehalten deine Leibliche Mutter hat das Sorgerecht behalten warum? das solltest du sie vielleicht mal fragen ich gehe davon aus das das Jugendamt aber gesagt hat nur gegen vorlagen dar sie das sorge recht behalten da das Jugendamt hier wie oben drüber steht sind sie halt der jenige der auf den Deckel bekommt wenn dir was passiert! Selbst kannst du da er weniger machen was aber auch ganz gut ist denn wenn du zu deinem freund fährst und ihr doch ein Kind bekommen "solttet" dann steht das Jugendamt schneller in der tür als du sie zu machen kannst das ist immer so, ich empfehle dir wenn du ihn sehen möchtest die rechtliche zeit bis zu deinem 18 Geburtstag abzuwarten, ich weiß das das sich lange zihen kann aber bedenge bitte das es Immonet sowieso er schwierig ist weiter weg zu kommen (Corono und so)!
Hoffe konnte dir genug helfen und deine frage ist damit beatortet und wie gesagt frag deine Mutter mal warum das das Sorgerecht behalten hat vielleicht wirst du da noch mehr erfahren! Gruß Tobi:)
Ich finde das Verhalten vom Jugendamt schon etwas merkwürdig? Normalerweise mischt sich das Jugendamt nicht so sehr ein, dass man nicht mal seinen Freund treffen kann. Normalerweise hält sich das Jugendamt ja eher zurück und lässt die Entscheidungen bei der Pflegefamilie.
Da scheint sich deine Pflegefamilie sicherlich große Sorgen zu machen und weil du wahrscheinlich nicht hören möchtest, haben sie das Jugendamt informiert? Da er natürlich weiter weg wohnt, sind diese Bedanken auch normal!
Sie kennt den Typen nicht persönlich, es ist ein Fremder aus dem Internet. Wäre schlimm, wenn das JA zulassen würde, dass ein 16jähriges Mädel nen fremden Typen zu Hause besucht. Naiv genug, dass sie es als Beziehung bezeichnet.
Das tut mir wirklich leid, ich finde sowas ganz schlimm. Aber wie du es beschreibst, ist es klar.
Ja, das Jugendamt kann das und wird das machen. Es ist unfassbar, was die mit dir und deinem Freund machen.
An deinem 18ten Geburstag bist du frei. Vorher nicht.
Wenn deine Pflegemutter es erlaubt, warum wird das Jugendamt dann noch zusätzlich informiert?
Meine Pflegemutter meinte sie darf es mir nicht erlauben, da sie sozusagen eine Angestellte des Jugendamtes ist und sie viele Probleme bekommen würde, wenn mir was passieren würde.
Wieso wird denn das Jugendamt um Zustimmung angesprochen? Deine Pflegemutter kann das doch alleine entscheiden, oder?
Außerdem soll dich dein Freund doch zuerst besuchen oder was habe ich da falsch gelesen?
Ich wohne seit ich 3 Wochen alt bin bei meiner Pflegefamilie. Trotzdem hat meine leibliche Mutter noch das Sorgerecht. Das bedeutet, ich brauche für Sachen (wie zB. Klassenfahrten, Coronaimpfung, Urlaub mit Freunden) ihre Zustimmung, die sie beim Jugendamt unterschreiben muss. Sie wollte das auch in diesem Fall machen, doch die Frau vom Jugendamt die für mich zuständig ist, hat ihr dies wieder ausgeredet, sodass sie es mir doch verboten hat und meinte sie macht sich Sorgen usw (obwohl ich und sie nie Kontakt haben xd)