berufsschule krank machen?
Ich habe starke Kopfschmerzen und möchte nachhause. Kann ich zum Lehrer gehen und ihm bescheid geben das ich gehe? Wird dadurch der Betrieb informiert?
Ich bin volljährig.
6 Antworten
Du solltest sowohl den Lehrer als auch den Betrieb informieren. Es ist immer besser, beides selbst zu machen, nur so kannst Du sicher sein, daß alle Bescheid wissen.
Und vor allem: Geh auch zum Arzt!
Betrieb muss nicht informiert werden, es sei denn, man müsste im Anschluss noch arbeiten
Immer beide Informieren.
Und sich in wichtigen Sachen nicht darauf verlassen das es schon jemand machen wird
Du gehst zur zuständigen Lehrkraft und informierst sie darüber das du dich nicht wohl fühlst und du nach Hause gehst. Deinen Ausbildungsbetrieb musst DU informieren, das ist nicht die Aufgabe Deiner Berufsschule!
Auch ein Tag in der Berufsschule zählt als Arbeitstag, weshalb auch dein Ausbildungsbetrieb unbedingt informiert werden muss, bei einem Krankheitsfall!
Anschließend gehst du zu deinem Hausarzt und lässt dich krankschreiben.
Eben nicht! Auch wenn man nur in der Berufsschule fehlt, muss dies auch umgehend im Betrieb gemeldet werden! Andernfalls würde dies als unentschuldigt gelten und dies könnte unter umständen eine Abmahnung zur Folge haben!
" Achtung: Auch wenn du in der Berufsschule fehlst, musst du dich im Betrieb krankmelden! Wenn du länger krank bist, musst du deinem Ausbilder ab dem vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Dein Ausbilder hat das Recht, die ärztliche Bescheinigung immer schon ab dem ersten Tag zu verlangen"
"Abgesehen davon, dass dein Arbeitgeber dich für die unentschuldigten Fehltage zunächst einmal abmahnen könnte, hat er tatsächlich das Recht, deine Vergütung anteilig für die Tage, in denen du dich nicht ordnungsgemäß krankgemeldet hast, zu kürzen (§7 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes)."
Quelle: DGB Jugend
Hey,
du musst auf jedenfall zum Arzt, auch wenn du nur ein Tag dich krank meldest. Dann informierst du vor Unterrichtsbeginn die Schule und dein Betrieb, dass du krank bist. Sobald du den Krankenschein hast sendest du ihn per E-Mail an die Schule und an deinem Betrieb. Wie es genau abläuft macht aber jede Schule anders.
MfG Max
Ja und ja.
Das "krank machen", ist aber ein Schritt, der Dir irgendwann auf die Füße fällt.
Das kommt drauf an!
Wenn man wirklich krank ist oder man sich unwohl fühlt, sollte man sich wirklich lieber von der Berufsschule/Arbeit fern halten.
Ich zwinge mich auch nicht zur Arbeit wenn mir der Schädel kurz vorm platzen scheint oder ich stark erkältet bin und quäle mich nicht den ganzen Tag bis zum Feierabend durch!
Damit ist auch niemandem geholfen!
In der Überschrift steht etwas von Krank machen. Sonst hast Du natürlich recht.
Naja und im weiteren Text hat der FS behauptet starke Kopfschmerzen zu haben.
Nein muss er nicht. Er war ja in der Schule. Entschuldigung Schule reicht