Wieviele Reparaturen muß ich hinnehmen bei einer Waschmaschine während der Garantiezeit?
Ich habe bei dieser Waschmaschine noch bis 22.06. Garantie, d.h. also sie ist knappe 2 Jahre alt. Bisher lief das Ding ohne Probleme, aber seit 2,5 Monaten muß ich nun schon zum 3. Mal den Monteur kommen lassen: beim 1. Mal wegen der Pumpe, beim 2. Mal wegen der Elektronik (wurde komplett getauscht) und nun zum 3. Mal wieder wegen der Pumpe (macht üble Geräusche- Flusensieb ist frei). Ich glaube, das Ding gibt garantiert nach dem 20.06. den Geist auf (und sie war nicht billig 500.- Eur), eine Neue käme nicht so schnell in Betracht. Kann ich, wenn jetzt nochmal was während der Garantiezeit vor käme auf Austausch bzw. Ersatz bestehen?
3 Antworten
Kulanz ist immer möglich, eine entsprechende Anfrage sollte gestellt werden, sowohl an den Verkäufer, sprich Händler als auch an den Hersteller, wer ist es denn? Große Markenfirmen sind da sehr kulant, unbekannte NoNames eher weniger bis gar nicht. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Sollte eine Kulanz abgelehnt werden, kannst und solltest du einen Brief vom Rechtsanwalt schreiben lassen. Oder mache doch zu deiner Sicherheit eine sogenannte Wertgarantie, für 5 Euro im Monat hast Du alle Reparaturen frei, und erhälts noch Geld dazu, wenn du mal wieder eine neue Maschine kaufst!
Ja und ab Monat 7 nach Lieferung ist der Verbraucher in der Nachweispflicht, dass ein Herstellerfehler vorliegt - bloß wie soll er das machen? Und Verschleiß ist Verschleiß - kein Mangel. Hak einfach nocmal beim Händler oder Hersteller nach - und hoffe auf eine kulante Lösung. Mich würde mal interessieren, welches Gerät das ist.
Sowas - dabei heißts doch immer: Bauknecht weiß was Frauen wünschen.
Anscheinend nicht, denn für die Reparaturen kam leider kein Schnuckelchen... ;-)
Die Handelskammer schreibt folgendes:
Der Mangel darf nicht durch Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sein. Liegen Hinweise dafür vor, braucht der Verkäufer für den Mangel nicht einzustehen. In jedem Falle ist der Kunde während der Gewährleistungs- oder Garantiefrist zuächst auf Nacherfüllung verwiesen. Nacherfüllung bedeutet, daß am Vertrag festgehalten wird und die Leistungsstörung durch Reparatur oder Umtausch beseitigt wird. Schlägt eine Nachbessserung (Reparatur) zweimal fehl, gleichgültig, ob die Nachbesserung denselben oder einen neuen Fehler betrifft, so kann der Kunde in jedem Fall Nachlieferung (Umtausch) verlangen. Erst wenn diese Nachlieferung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist oder zu lange dauert, weil der Kunde auf den Gegenstand angewiesen ist, hat er die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen (Rücktritt) oder den Kaufpreis zu mindern.
Super, dann versuch ich mal mein Glück... hab dann auch schon gleich eine Folge-Frage...
Es ist eine Waschmaschine von Bauknecht, bzw. die Untermarke von Bauknecht nämlich: Whirlpool. Grrr... kann ich nicht empfehlen!