der einfachste und fairste Weg ist den bestehenden Versicherungsvertrag auf das neue I-Phone einfach umzuschreiben, der monatl. Beitrag geht zurück auf 5 €, der Schutz gilt dann sofort für das I-Phone, und die 150,- € bleiben stehen, bis diese mal gebraucht werden! ... und wenn am I-Phone mal ein Schaden auftritt, alleine das Display sind dann schon Kosten weit über 150,- € !!! Auch der Akku ist mit geschützt, wenn der mal streikt!

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Gesetzlich gibt es beim Kauf zwei Jahre Gewährleistung, die gegenüber dem Verkäufer/Händler bestehen! Eine Garantie kann der Hersteller geben, die Leistungen darin kann er selbst frei bestimmen, dürfen aber nicht schlechter als die gesetz. Gewährl. sein. Gewährleistung heißt, daß Material,- Konstruktions,- und Produktionsfehler abgedeckt sind, aller5dings musst du als Kundenach 6 Monaten beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorhanden war! Das ist schwer, deshalb geben viele Hersteller mit ihrer Garantie eine Verzichtserklärung auf diese sogenannte Beweislastumkehr, meist aber nicht auf alles, gerade Akkus sind oft ausgenommen. Wenn due beweisen kannst, das der Fehler von Anfang an war, kannst du Gewährleistung beim Verkäufer geltend machen!

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auf eine Reparatur gibt es eine Gewährleistung von 2 Jahren, die der Reparateurbetrieb durch seine allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 12 Monate einschränken kann. Natürlich nur auf die mit der Reparatur ausgetauschten Ersatzteile und auf die damit verbundene Arbeitszeit, nicht auf andere Teile des Gerätes! Dies muß der Handwerker prüfen,ist das gleiche Teil defekt, ist es Gewährleistung und kostenfrei, ist etwas anderes defekt, wird eine neue Rechnung enstehen, diese wird meistens kulant vom Reparaturbetrieb behandelt, muß aber nicht. Mach doch einen "Reparaturkostenschutz" für deine Maschine, kostet 5,- € im Monat, und nie weider Rep.Rechnungen selbst bezahlen!

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Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen, du hast zunächst 24 Monate gesetzliche Gewährleistung auf eine ausgeführte Reparatur, natürlich nur auf die bei der Reparatur ausgetauschten Ersatzteile, und die damit verbundene Arbeitszeit, nicht auf das ganze Gerät! Achtung, die Werkstatt kann, gesetzlich zulässig, diese Gewährleistunszeit auf 12 Monate einschränken, aber nur, wenn in den ABG geregelt, und du davon Kenntnis genommen hast. Eine Reparatur für rund 78 € ist vermutlich aber gar keine Reparatur mit Ersatzteilen, sondern es sieht mir eher nach Arbeitszeit aus, vielleicht wurden "kalte Lötstellen" beseitigt, hier eine "Garantie" in Anspruch zu nehmen, ist schwer, da die gelöteten Stellen ja immer gelötet bleiben, also stellt sich die Frage: Wurden, und wenn ja, welche Ersatzteile ausgetauscht? Übrigens, man kann für jedes Fernsehgerät eine sogenannte Wertgarantie abschließen, für 5 € im Monat sind alle Reparaturen dann kostenfrei, im guten Fachhandel erhältlich. Zu der Scheibe, ganz einfach, oben sind an der Scheibe zwei Halterungen erkennbar, diese gehen rauszunehmen, einfach zur Seite schieben, ggf. hin und her, das geht etwas schwer, aber beide Halterungen gehen raus, und damit auch die Scheibe. Unten die beiden gleichen Halterungen sind fest!

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Welchen Anspruch hast du denn? Was ist defekt? Ist es tatsächlich ein Garantieanspruch, oder vielleicht willst oder musst du die Gewährleistung in Anspruch nehmen? Hast du eine verlängerte Garantie abgeschlossen?

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"Farbe" oder "Lack" oder sonstiges aufgedrucktes kann durch Schweiss abgehen, bzw. durch agressive Mittel, die auch an den Händen sein können, löst sich der Aufdruck, die Farbe. Der Händler und der Hersteller werden dies sicher als "normalen Gebrauchsnutzen" herausstellen. Allerdings, anfragen solltest du auf jeden Fall, vielleicht liegt ein bekannter "Serienfehler" vor, oder es gibt ein Austausch auf Kulanz. Eine Handyversicherung würde sicher nicht zahlen, da ja "nur" optischer Fehler, kein Gerätedefekt.

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Gewährleistungs- und Garantieansprüche können mit dem Kassenbon geltend gemacht werden, die Garantiekarte ist ein "add on", damit der Käufer die zusätzliche Garantieleistungen sehen kann.

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Hallo Leela, natürlich kannst du im Geschäft "reklamieren", dasa heißt nicht, daß die Schuhe umgetauscht oder zurückgenommen werden, aber das Geschäft kann, wird, soll die Schuhe an den Hersteller einsenden, dort werden sie geprüft und "repariert" (ggf geklebt oder genäht. Einen Anspruch auf Rückgabe hast du nicht, also dein Geld wirst du auf keinen Fall zurückbekommen, aber ich denke das ist ja auch nicht dein Ziel, eine Reparatur durch den Hersteller ist ja okay.

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Eine Reparatur verlängert keineswegs die Garantiezeit oder Gewährleistungszeit, hier ist eine Kulanz seitens des Händlers und/oder der Herstellers gefragt.

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... vielleicht kannst du einen besseren Betrag "aushandeln", wenn du ein neues Notebook kaufst? ... Oder mal bei Toshiba freundlich anfragen, ob die dir ein Austausch-Angebot machen ....

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BW ist ... dringend verbesserungsbedürftig
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Hi, welcher Hersteller denn? Gehe auf dessen Internetseite, bei Markenfabrikaten kannst du dort einen technischen Rat einholen. Alternativ frag den Elektriker in deiner Nähe, der installiert nicht nur Kabel, meist reparaiert er auch Maschinen. Allerdings stark abhängig der ganze Aufwand davon, wie alt ist die Maschine?, was hat sie gekostet?, ist es ein Markengerät oder "Billigerät"?. Wenn z alt, zu billig, ein "NoName" Produktz, vergiß es, jeder Euro zuviel, kauf dir eine neue!

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nö. das ist absolute unsachgemäße Handhabung, also weder Garantie noch gesetzliche Gewährleistung. Hiergegen kannst Du dich schützen, mit einem Komplettschutz von Wertgarantie, oder mit anderen Versicherungen, warum sollte der hersteller dir also Kulanz geben, und dadurch die Verkaufspreise für alle Kunden erhöhen? Natürlich, fragen kostet nichts, außer dem Porto zum einsenden! Klär vorher ab, ob bei Nichtreparatur eine Überprüfungspauschale (Kosten) auf dich zukommen!

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Auf Akkus ist fast immer maximal 6 Monate Garantie, von einer 2 Jahres Garantie oder von der beim Kauf erhaltenen 24 Monate gesetzlichen Gewährleistung ist der Akku fast immer ausgeschlossen, hält er die ersten 6 Monate, dann ist er in der Regel okay, danach ist es falsches Laden oder ähnliches, also Eigenverschulden oder aber einfach nur Verbrauch, der nicht in der Garantie oder Gewährleistung abgedeckt ist. Hier hilft ein Komplettschutz für das Laptop, der auch die Kosten von defekten Akkus abdeckt!

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schön, wenn du zumindest jetzt begreifst, warum es einen F A C H H A N D E L gibt, dort wird selbst repariert, oder zumindest abgeholt, Leihgerät aufgestellt und Gerät zum Hersteller gegeben, dann wieder zu dir zurückgebracht, alles so schnell wie möglich! Okay, wenn ETL fehlen, kann niemand etwas machen, nur du, nämlich beim Kauf! Was haste für 'ne Marke gekauft, "NoName", dann wunder' dich nicht! Oder eine richtige, gute, bekannte Marke, dann schreib da mal hin, die werden helfen und sicher Kulanz zeigen.

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Beim Handy wie bei anderen Elektrogeräten gibt es 2 Jahre lang gesetzliche Gewährleistung, keine Garantie! Meist, fast immer, ist der Akku ausgeschlossen, da Verschleiß oder falsche Nutzung, auf den Akku hast du als 6 Monate Garantie, mehr, länger nicht! Liegt die Schadensursache bei dir, Feuchtigkeit, Sand etc. gibt es keine Gewährleistung, also sehr guter Mobilfunkkunde (mtl. >100€) aber meist ein relativ günstiges Tauschhandy, oder du hast eine Handy Wertgarantie (5 € im Monat), dann übernehmen die jeden Schaden!

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Ich glaube, daß man keine einzelnen Geräte kaufen kann, sondern als Händler die gesamte Ausstellungsware eines Anbieters!

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