Wie viel Grad der Behinderung ergeben 2 künstliche Knie?
8 Antworten
das kommt drauf an, welche Einschränkungen du dadurch hast.
die bloße Anwesenheit einer Erkrankung sagt nichts über den Grad der Behinderung aus.
wenn du keine großen Probleme hast, dann wirst du nicht über 20-30 hinauskommen und das bringt dir dann auch nicht wirklich was. erst ab GdB 50 wird es interessant.
18.12 EndoprothesenEs werden Mindest-GdS angegeben, die für Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.
Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
– Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
– Nervenschädigung,
– deutliche Muskelminderung,
– ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.
...
Kniegelenkbei einseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdS mindestens 30
bei einseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 10
bei beidseitiger Teilendoprothese beträgt der GdS mindestens 20
Es kommt darauf an, was für eine Einschränkung dir bleiben.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten!
Es gibt Menschen, mit künstlichen Gelenken, denen es besser geht als vorher!
Frag Deinen Arzt, der wird Dir sicher besser Auskunft geben, als hier in Blaue zu raten!
Alles Gute
Hallo wolfi2211,
Sie schreiben:
Wie viel Grad der Behinderung ergeben 2 künstliche Knie?
Antwort:
Ihre Frage läßt sich so pauschal nicht beantworten, denn es kommt darauf an, ob durch diese 2 künstliche Knie dauerhafte Beeinträchtigungen von mehr als 6 Monaten vorliegen!
Der medizinische Dienst des zuständigen Versorgungsamtes ermittelt an Hand Ihrer eingereichten Krankenakten (Arzt- + Entlassungsberichte), in wieweit bei Ihnen durch die künstlichen Kniegelenke dauerhafte Schädigungen vorliegen!
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Was aus Ihrer Krankenakte nicht ersichtlich ist, kann auch nicht bewertet werden, deshalb sollte Ihre eigene Krankenakte immer glasklar, detailliert und aussagefähig sein, sowie stets aktuell!
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze und GDS/GDB-Tabellen!
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/index.html
Klicken Sie hierbei ganz einfach auf den o.a. Link und dann ganz oben rechts im Alphabet auf den Buchstaben "K" und schon landen Sie bei den "Knie-Problemen und den dazugehörigen GDB-Bewertungen!
Lassen Sie sich ggf. bei der Beantragung vom VDK unterstützen und beraten!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Das entscheidet der Amtsarzt, bei dem du einen Schwerbehindertenausweis beantragen musst.
Das Versorgungsamt stellt den Schwerbehindertenausweis aus. Vorher muss allerdings die Schwere der Behinderung festgestellt werden. Das macht der Amtsarzt.
Das Versorgungsamt, nicht der Amtsarzt.