Wieso verrechnet man die kalk. Kosten in der Abgrenzungsrechnung?
Hi, ich verstehe nicht wirklich was kalkulatorische Kosten sind und wie diese in der Abgrenzungsrechnung mit einbezogen werden.
Es gibt ja zwei Arten von Abgrenzungsrechnungsbögen. Die mit und die ohne die kalk. Kosten. Ich nehme aber stark an dass die OHNE nur zur Verständnis der Schüler bzw. zur Einführung behandelt werden?
Nachdem man also im ersten Schritt die neutralen Aufwendungen und Erträgen von den betrieblichen herausgefiltert hat muss geht man an die kalk. Kosten.
Was sind kalk. Kosten und wieso ist ihre Verrechnung nötig um das Betriebsergebnis zu erhalten?
Man macht ja auch hier erst die Abgrenzung zwischen neutralen Aufw. & Erträgen und den Betriebs bezogenen. Dann schaut man die Spalte betriebliche Kosten an und schaut welche davon kalkulatorisch sind.
Ab hier weiß ich nicht weiter. Woher weiß ich welche der kalk. Kosten ich in welche der zwei Korrekturspalten: "Aufw. lt.GB" und "Verr. Kosten" eintragen muss? Und was trage ich dann wo ein?
1 Antwort
Alles, was in Spalte 1 der Ergebnistabelle steht, sind Aufwendungen. Das ist ein Begriff der Geschäftsbuchführung, sie verlangt das Finanzamt.
Nun zu den Kosten.
Solche Kosten, die gleich Aufwendungen sind (ohne Abänderungen in den Beträgen), heißen Grundkosten. Sie gehen sofort von Spalte 1 in die Spalte 7, also in die Kosten- und Leistungsrechnung.
Kosten allgemein ermittelt der Kaufmann, weil er sich die über die Preise wieder hereinholt, also kalkuliert.
Nun zu den kalkulatorischen Kosten. Bei denen unterscheidet man die Anderskosten und die Zusatzkosten.
Anderskosten sind solche, die von den Beträgen her anders sind als die entsprechenden Aufwendungen der Spalte 1. Typisch dafür sind die kalkulatorischen Abschreibungen. In Spalte 1 stehen Abschreibungen (sie nennt man auch bilanzielle Abschreibungen) Die nimmt der Kaufmann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. In seiner Betriebsbuchführung (Kosten- und Leistungsrechnung, Sp. 7 und 8) nimmt er oft andere Beträge, z.B. weil er nicht von den Anschaffungskosten abschreibt, sondern von dem vielleicht höheren Wiederbeschaffungspreis in einigen Jahren). Dann grenzt du in Spalte 5 die Abschreibungen der Spalte ab und setzt die kalkulatorischen Abschreibungen in Spalte 7 und 6. (6 ist eine Ertragsspalte). Ein anderes Beispiel wären die Zinsen. Die von 1 lässt du in 5 hängen, die kalkulatorischen in 7 und 6. Und merk dir: sobald "kalkulatorische" vorkommt, immer 7 und 6.
Zusatzkosten: Das sind Kosten, die als Aufwand nicht vorkommen. Ein Beispiel ist der kalkulatorische Unternehmerlohn.. Die gehen sofort in 7 und 6.
So, das verdau mal schön.