Wiederspricht sich das nicht eigentlich?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich weiß, ist es grundsätzlich ein Ehrenamt. Man kann aber unter Umständen als Wahlhelfer einberufen werden. Dann wäre die Teilnahme verpflichtend.

In der Regel ist ein Ehrenamt zwar freiwillig, aber es muss nicht immer freiwillig sein. Es muss nur dem Gemeinwohl dienen ohne Einkunftserzielung.

Soweit ich weiß werden erst ehrenamtliche gesucht und wenn sich nicht genug melden werden welche verpflichtet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe in meinem Leben schon viel gesehen

Natürlich nicht.

Wer Rechte hat, hat auch Pflichten.

Das heißt doch , es wird nicht bezahlt