Wiederspricht sich das nicht eigentlich?
Ich habe mich eben mal über die Tätigkeit als Wahlhelfer erkundigt und folgendes gelesen.
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Wiederspricht sich Ehrenamt und verpflichtend nicht?
7 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Soweit ich weiß, ist es grundsätzlich ein Ehrenamt. Man kann aber unter Umständen als Wahlhelfer einberufen werden. Dann wäre die Teilnahme verpflichtend.
In der Regel ist ein Ehrenamt zwar freiwillig, aber es muss nicht immer freiwillig sein. Es muss nur dem Gemeinwohl dienen ohne Einkunftserzielung.
Soweit ich weiß werden erst ehrenamtliche gesucht und wenn sich nicht genug melden werden welche verpflichtet.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe in meinem Leben schon viel gesehen
Natürlich nicht.
Wer Rechte hat, hat auch Pflichten.
Das heißt doch , es wird nicht bezahlt