wie werden beim Jobcenter die Urlaubstage berechnet, kalendertage oder nur arbeitstage? kann mir da
man hat beim Job Center Anspruch auf 21 Tage Urlaub, wie werden beim Job Center die Urlaubstage berechnet, Kalendertage Arbeitstage von Montag bis Freitag? kann mir das jemand beantworten, wäre super, vielen Dank
8 Antworten
Berechnet werden Werktage. Also von Montag bis Samstag. Gesetzliche Feiertage, wie z.B. 1. Weihnachtstag oder Neujahr werden nicht als Urlaubstag gerechnet. Der 24. und 31.12. schon. Das sind nämlich KEINE gesetzlichen Feiertage.
Das Merkblatt SGB II gibt Die die Antwort:
Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie er Arbeitnehmern während des Beschäftigungsverhältnisses zusteht, haben Sie als Empfängerin/Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht. Sie können sich aber mit vorheriger Zustimmung Ihrer Ansprechpartnerin/Ihres Ansprechpartners für insgesamt 3 Wochen im Kalender- jahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten, also auch ins Ausland verreisen (so genannte Ortsabwesenheit). Allerdings darf die Zustimmung nur erteilt werden, wenn durch die Abwesenheit Ihre berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Verlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Für einen Aufenthalt außerhalb Ihres Wohnortes (egal ob im In- oder Ausland) benötigen Sie vorab immer die Zustimmung Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihres Ansprechpartners
Du darfst also 3 Wochen - nach vorheriger Zustimmung !! - ortsabwesend sein
Es werden allte Tage berechnet (auch Samstag und Sonntag)
du hast keinen Urlaubsanspruch, sondern kannst 21 Tage = 3 Wochen Ortsabwesenheit beantragen
...einen Urlaubsanspruch von insgesamt 3 Wochen (21 Tage) haben. Allerdings prüft die Arge je nach "Einzelfall", ob der Urlaub nicht eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt verhindert. Einen Rechtsanspruch gibt es in den ersten drei Monaten der Erwerbslosigkeit auf einen Urlaub also nicht.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ihr-anspruch-auf-urlaub4433.php
Die 21 Tage sind beim Jobcenter 3 Wochen, also wird JEDER Tag gerechnet.
Tage sind Tage - auch Sonntage und Feiertage sind Tage ....im Merkblatt SGB II steht deswegen auch 3 Wochen - nach vorheriger Genehmigung
Laut diesem Text eben doch. Ich würde einfach dort nachfragen.
ich habe Anspruch auf Urlaub und dies auch schon geklärt.