Wie weit darf man seine Unterschrift digital verändern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du meinst einscannen und bearbeiten?
Sobald die Unterschrift für Dokumente, Verträge etc. verwendet wird: Garnicht.
Das wäre Dokumentenfälschung.

Wenn Du sie privat benutzt, bzw. eben nicht als Deine Signatur oder gar um rechtskräftige Dokumente zu unterzeichnen, darfst Du mit Deiner Unterschrift rumspielen wie Du willst.

Warum ist das so?

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@EliteHighSchool

Weil Deine Unterschrift Dich als Vertragspartner (oder was auch immer) identifiziert. Sie belegt, dass DU dem unterschriebenen zugestimmt hast und nicht irgendjemand anderes.

Bei einer digitalen Bearbeitung zerstörst Du diese Identifikation.
Digital bearbeiten kann eine Unterschrift jeder. Es kann nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden, dass DU diese (bearbeitete) Unterschrift erstellt hast.

Naja und dem Gesetz nach fällt das Fälschen von Unterschriften oder Unterschreiben mit falschem Namen eben unter Dokumentenfälschung und ist strafbar.

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@apophis

Allerdings ist die Frage doch berechtigt. Es wird aufgrund der Veränderung nicht darüber getäuscht, wer der Aussteller der Urkunde ist - und das wäre strafbar als Urkundenfälschung. Eine Dokumentenfälschung an sich wäre dagegen nicht strafbar.

In Feinheiten kann unter Umständen relevant werden, ob darüber getäuscht wurde, unter konkreten Umständen dann und dann usw etwas unterschrieben zu haben oder auch gleichsam die Zerstörung der Urkunde. Das wäre aber sehr konstruiert/trifft sicher nicht den Kern der hiesigen Frage.

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@Droitteur
Es wird aufgrund der Veränderung nicht darüber getäuscht, wer der Aussteller der Urkunde ist - und das wäre strafbar als Urkundenfälschung.

Durch eine Veränderung kann sehrwohl darüber getäuscht werden wer die Urkunde unterzeichnet hat. Das kommt ganz darauf an wie viel Veränderung vorgenommen wurde. Entferne einen Buchstaben und Du erhälst einen anderen Namen. Ändere Details und die Handschrift passt nicht mehr zu dem Unterzeichner.

Eine Dokumentenfälschung an sich wäre dagegen nicht strafbar.

Ich hoffe doch sehr stark, dass Du Dich hier verschrieben hast.
Eine Dokumentenfälschung ist sehrwohl strafbar, selbst der Versuch.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das wäre aber sehr konstruiert/trifft sicher nicht den Kern der hiesigen Frage.

Der Kern der Frage ist leider sehr schwammig gehalten.

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@apophis

Also meinst du mit "Dokumentenfälschung" doch "Urkundenfälschung" und ja, wenn ich einfach einen anderen Namen aus der Unterschrift mache, ist das eine Urkundenfälschung. Wenn das die Fragestellerin gemeint haben sollte, ergibt aber ihre Frage wenig Sinn, weil es für die Unterschrift mit einem anderen Namen logischerweise überhaupt keine Rolle spielt, von wem die Unterschrift vorher war.

Ich gehe daher davon aus, dass es lediglich um eine Änderung der eigenen Unterschrift geht - so wie die Frage formuliert ist -, ohne dabei etwas am Namen zu ändern, und das wäre nicht strafbar. Es ist dabei auch unschädlich, wenn ich einzelne Buchstaben entferne oder ähnliches, solange ich mich an der Erklärung noch festhalten lassen will, es also darauf hinausläuft, dass weiterhin der erkennbare und der tatsächliche Aussteller dieselben sind.

Würde mich nicht wundern, wenn der Kern absichtlich so schwammig ist, um zu provozieren; sonst könnte sie/er ja einfach etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. Aber sei's drum, vllt ist es ja auch nicht richtig. Leben wir halt mit der Unschärfe, und wenn du davon ausgehst, dass sie ihren Namen so weit verändert, dass ein anderer herauskommt, und sie sich nicht mehr daran festhalten lassen will, dann hast du natürlich Recht.

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@apophis

Wenn man täuschen will, ja, das ist strafbar. Solange ich aber meine Unterschirft als meine bestätige, liegt keine Täuschung vor und ich kann sie blibig verändern.

Ich kann Vertäge jedesmal völllig anders unterschreiben. Niemand kann mir vorschreiben, wie meine Unterschrift auszusehen hat. Darüber bestimme allein ich.

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@apophis

Ich glaube, du verstehst das Gesetz nicht. Meine eigene Unterschrift kann ich nicht fälschen. Fälschen kann man nur fremde Unterschriften, d.h. wenn ich so tue, als wäre ich jemand anders und der andere sagt dann, das ist nicht meine Unterschrift. Dann steht eine Fälschung im Raum.

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@Bitterkraut
Meine eigene Unterschrift kann ich nicht fälschen.

Und wer garantiert, dass DU Deine Unterschrift digital verändert hast und nicht ICH oder jemand anders?
Richtig, niemand. Bei einer digitalen Veränderung ist nicht nachzuvollziehen WER diese Änderungen vorgenommen hat. Ganz anders als bei bloßen Unterschreiben


Wo wird der Rückschluss auf Deine Person sichergestellt?
Richtig, nirgendwo.

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@Bitterkraut
Niemand kann mir vorschreiben, wie meine Unterschrift auszusehen hat. Darüber bestimme allein ich.

Tut mir leid, aber das ist schlichtweg Falsch!

Für Verträge, Urkunden und viele andere Schriftstücke ist die Art wie Unterschrieben werden muss, gesetzlich vorgeschrieben.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/muss-man-mit-seinem-namen-unterschreiben?full=1

Der Bundes­ge­richtshof hat detail­liert festgelegt, wie eine gültige Unter­schrift aussieht: Sie muss den vollen Famili­ennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln. Dieser muss zwar nicht vollständig lesbar sein, es müssen aber zumindest Andeu­tungen von Schrift erkennbar sein.Eine gerade Linie ist ebenso wenig eine Unter­schrift wie ein abstraktes Symbol oder drei Kreuze. Es ist auch nicht erlaubt, mit einem fremden Namen zu unter­schreiben. Mit einem Künstler­namen darf man hingegen zeichnen, wenn dieser allgemein bekannt ist und einen eindeu­tigen Rückschluss auf die Person zulässt.

Nur als kleiner Auszug.

Eine Ausnahme gibt es, wenn Du Deine Unterschrift von einem Notar beglaubigen lässt. Sofern Du einen Notar bezahlen kannst/willst, darfst Du selbst mit X-en unterschreiben.

Also nein, darüber bestimmst nicht "Du allein". ;-)

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@Droitteur
Also meinst du mit "Dokumentenfälschung" doch "Urkundenfälschung" und ja, wenn ich einfach einen anderen Namen aus der Unterschrift mache, ist das eine Urkundenfälschung.

Ja, Urkundenfälschung und Dokumentenfälschung ist das selbe.
Dokumentenfälschung ist lediglich die Umgangssprache, beides sagt das selbe aus. :-)

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@apophis

Die Entscheidung des BGH hat doch aber mit dem Strafrechtlichen nichts zu tun. In dem streitgegenständlichen Fall ist man davon ausgegangen, dass erkennbar keine Unterschrift geleistet werden sollte, sondern nur eine Paraphe. Wenn ich aber eine Unterschrift leiste und die "leider" so aussieht wie eine Paraphe, dann ist das trotzdem eine Unterschrift; man hat dann allenfalls ein Beweisproblem. Dieses Problem hat dann allerdings in der Regel auch nicht der Unterschreibende, sondern der Gegner, der einen daran festhalten möchte.

Ich hatte übrigens nur zu deinen Gunsten angenommen, dass du mit "Dokumentenfälschung" etwas anderes meinst, weil eine Urkundenfälschung ja nunmal wie gesagt nicht vorliegt, wenn man nur seine eigene Unterschrift (vermeintlich) "(ver)fälscht" und nach wie vor als Aussteller der Urkunde erkennbar ist und bleibt. Wenn du es wirklich anders gemeint haben solltest, steht es dir freilich frei, "Dokumentenfälschung" zu sagen; kein Problem natürlich :D

Immerhin hat sich zwischenzeitlich bestätigt, dass der/die Fragesteller/in nicht ernsthaft an einem Informationsgewinn interessiert ist; insoweit allerdings keine Überraschung.

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@Droitteur

Bedenke, dass es sich bei diesen urkunden auch um Verträge handeln kann.
Und dass Das:

nach wie vor als Aussteller der Urkunde erkennbar ist und bleibt.

doch genau der große Streitpunkt ist.

Der FS nennt keine Details wie sehr die Unterschrift verändert wird.
Das kann auch eine Änderung der Buchstaben bedeuten, was definitiv eine Urkundenfälschung wäre.

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@apophis

Klar kann ich kein Strichmännchen statt einer Unterschrift hinmalen. Das hätte ja auch nichts mit "Schrift" zu tun. Und wir reden doch von Unterschrift, oder?

Ob ich aber heute schöne Buchstaben male und morgen ne Krakelschrift hinlege, geht niemanden etwas an. Ich kann meine Unterschrift beliebig verändern. Jeden Tag, wenn ich will. Und es bleibt immer meine Unterschrift. Und ist nie eine Fälschung. Und auch, wenn ich Strichmännchen male, ist es keine Fälschung, sonder nur eine ungültige Unterschrift.

Und nach einer Veränderung wurde ja gefragt.

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@Bitterkraut
Ich kann meine Unter schrift beliebig verändern. Jeden Tag, wenn ich will. Und es bleibt immer meine Unterschrift.

Auch das ist nicht korrekt, gerade wenn es um die Legitimationsprüfung geht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

Bei nur geringfügigen Abweichungen ist dies eher unproblematisch; bei größeren Abweichungen von der vorhandenen Unterschriftsprobe kann jedoch die Gefahr der Unterschriftsfälschung bestehen, die durch eine Legitimationsprüfung gerade entdeckt werden soll.
Und nach einer Veränderung wurde ja gefragt.

Nach einer digitalen Veränderung!
Bedeutet eine nachträgliche Veränderung einer bereits geschriebenen Unterschrift.
Nicht nach einer Veränderung von Unterschrift zu Unterschrift.

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@apophis

Eine Änderung der Buchstaben dergestalt, dass man aus der einen eigenen Unterschrift eine andere eigene Unterschrift macht, ist keine Urkundenfälschung. Und eine Änderung dergestalt, dass die eigene Unterschrift nicht mehr als Unterschrift zählt, ebenfalls nicht, weil dabei keine Aussage über einen anderen Aussteller getroffen wird, soweit nach deiner Argumentation ja lediglich keine Unterschrift mehr vorliegt und keineswegs bereits diejenige einer anderen Person.

Wie gesagt ergibt die Frage, wenn man sie so versteht, wie du sie aufgreifst, nicht wirklich Sinn. Es mag trotzdem sogar sein, dass der Fragende es genauso beabsichtigt hat, aber das liegt eben daran, dass er wohl ein Troll ist, denn dann hast du zwar seine Frage richtig verstanden, diese bleibt dennoch irreführend:

Schließlich spielt es bei der Fragestellung, die dann anzunehmen wäre, gar keine Rolle, ob das vorher die eigene Unterschrift war. Dass man sich unter gewissen Umständen nicht einfach als jemand anderes ausgeben darf, ist völlig klar, und dazu zählt freilich auch, wenn ich falsch unterschreibe, ohne mich an der Erklärung festhalten lassen zu wollen. Hierfür ist es jedoch völlig unerheblich, ob da vorher schonmal meine eigene Unterschrift drauf war, so dass sich die Frage stellt, wozu das dann redlicherweise in die ursprüngliche Fragestellung aufgenommen worden sein sollte.

Zu all dem Überfluss kommt noch hinzu, dass in jener Fragestellung von einer digitalen Unterschrift die Rede ist. Denkbarer Hintergrund könnte zB schlicht sein, dass man die eingescannt hat, um sie zu verwenden, aber noch nicht so schick fand, wie sie sein soll. Also verändert man sie, macht das eine größer oder kleiner usw. Das verschickt man dann als E-Mail oder druckt man aus. Im einen Fall hätte man keine Urkundenfälschung und im anderen Fall nicht einmal eine Urkunde. Für alles, was man sich demgegenüber an problematischen Konstellationen ausdenken könnte, müsste man eben erst Umstände hinzudenken; insofern würde die Fragestellung vollkommen unvollständig sein.

Wie gesagt; im Endeffekt nicht wirklich überraschend, die offene Fragestellung lädt ja geradezu dazu ein; herzlichen Glückwunsch lieber EliteHighSchool.

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@apophis

Eine Unterschriftsfälschung ist eben nach wie vor nicht eine Urkundenfälschung. Nice to know: Ich kann sogar so tun, als wäre ich mein Vater, und für ihn eine Unterschrift leisten, wenn er damit einverstanden ist - dann mag das eine gefälschte Unterschrift sein, ist aber trotzdem keine Urkundenfälschung.

Eine digitale Veränderung ist zudem grundsätzlich unerheblich für die Urkundenfälschung: Das eingescannte Original wird dadurch nicht verändert und das verschickte Falsifikat stellt keine Urkunde dar. Wenn ich es standardmäßig ausdrucke, ist es ebenfalls keine Urkundenfälschung, soweit erkennbar ist, dass es sich nur um einen Ausdruck handelt.

Freilich können aber andere Straftaten in Betracht kommen.

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@apophis

"Bedeutet eine nachträgliche Veränderung einer bereits geschriebenen Unterschrift.

Nicht nach einer Veränderung von Unterschrift zu Unterschrift. "

Hierzu vllt auch noch verdeutlichend:

Du akzeptierst, dass die Unterschrift von Mal zu Mal mal krakelig und mal sauber sein kann. Das heißt, du akzeptierst, dass beides Unterschriften derselben Person sind. Wenn du jetzt in einem Dokument aus einer krakeligen Unterschrift eine saubere machst, müsstest du ebenso anerkennen, dass es sich immer noch um die Unterschrift derselben Person handelt, oder? In der Folge würde es keinen Unterschied machen, ob das "von Unterschrift zu Unterschrift" variiert oder ob eine bereits geschrieben Unterschrift in der beschriebenen Weise verändert wird.

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@apophis

Sry, dank der Forensoftware hier kann ich nicht zuordnen, was du "falsch" nennst. Etwas mehr Kontext wäre daher ratsam, wenn du verstanden werden willst^^ Ansonsten nehme ich an, dass du einfach insgesamt gegen meine Ausführungen bist; ist natürlich kein Problem :)

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@Droitteur

Simples Beispiel:

Du unterschreibst einen Vertrag und veränderst die Unterschrift digital.
Nun nutzt die Vorzüge des Vertrags aus, bis der Vertragspartner irgendwann Geld sehen will (oder was auch immer im Vertrag steht).
Du willst aber nicht bezahlen, das was Du bekommen hast reicht Dir.
Also behauptest Du einfach, dass Du den Vertrag garnicht unterschrieben hast.

Das ganze geht natürlich vor Gericht und es wird ein Schriftvergleich angeordnet.
Deine Handschrift wird mit der Unterschrift vom Vertrag verglichen.
Und was kommt raus? Durch die digitale Veränderung kann die Unterschrift nicht Deiner Handschrift zugeordnet werden.

Ende der Geschichte: Du hast Dir Leistungen über einen Vertrag erschlichen und einen Vertrag gebrochen und kannst nicht dafür blangt werden.
Anders ausgedrückt, Du begehst Betrug.

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@apophis

Na klar; (Prozess-)Betrug ist doch aber nicht automatisch eine Urkundenfälschung; das sind zwei verschiedene Straftatbestände. Die Straftat besteht dann ggf nicht in dem Verändern der Unterschrift, sondern in dem übrigen Verhalten.

Darüber hinaus gibst du dich in deinem Beispiel als fremder Unterschreibender aus und dann landen wir bei dem, was wir oben gesagt haben: das kann natürlich die Voraussetzung einer Urkundenfälschung erfüllen - zweifelhaft genug. Ich halte das nur eben für die Fragestellung zu weitgehend, soweit für die Tatsache, dass man nicht als ein "anderer" unterschreiben darf, es selbstverständlich keine Rolle spielt, was da vorher für eine Unterschrift war - ob nun keine oder die eigene ist erkennbar unerheblich - und sich daher die Frage stellen würde, wozu es überhaupt dasteht, dass die eigene Unterschrift geändert wurde.

Wenn man sich in der Folge, wie ich es für angebracht halte, rein auf das angefragte Verändern der Unterschrift konzentriert, bleibt nur festzustellen, dass das für sich genommen nicht strafbar ist.

Aufgrund deiner näheren Ausführung gehe ich dann jetzt außerdem davon aus, dass wir im Übrigen übereinstimmen :D Wir hatten ja noch einzwei Sachen mehr geschrieben.

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@Droitteur

Klar, wenn Du den Handlungsbereich vorneweg auf "ist erlaubt" beschränkst, dann wirst Du keine Straftaten finden. So kann mans natürlich auch machen. ;-)

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@apophis

Ich mag, dass auch du immer noch Humor hast :D

Ich weise aber nochmal darauf hin, dass ich schon in meinem ersten Kommentar nicht behauptet hatte, dass keine Straftat zu finden sein könnte ;)

Lediglich auf die Frage, ob eine Urkundenfälschung vorliegen würde, bin ich eingegangen, und in den meisten Konstellationen, die die offene Fragestellung nahelegt, würde keine Urkundenfälschung vorliegen. Du kannst zB digital eine völlig falsche Unterschrift anbringen und das dann ausdrucken. Solange du dir nicht viel Mühe dabei gibst, dafür zu sorgen, dass der Ausdruck auch wirklich wie ein Original aussieht und nicht nur wie eine Kopie, stellt dies keine Urkunde iSd Straftatbestandes der Urkundenfälschung dar. Ganz egal, welchen Namen die Unterschrift auf dieser Kopie repräsentiert.

Glückwunsch natürlich zum Stern!

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So wie du deine normale Unterschrift machst. Halt nicht zu weit, sondern dass gleiche. Deine Unterschrift sollte immer relativ gleich sein. Digital sollte wie handgeschrieben sein:)