Wie viel Schmerzensgeld ist angemessen?
An die Jura-Studenten oder Leute mit Strafrecht Interesse:
Nach einer Auseinandersetzung mit volksverhetzenden Aussagen von der anderen Seite habe ich betrunken 2 anderen ins Gesicht geschlagen. (Einmal jeweils mit der Faust :( )
Ich weiß es ist scheiße allgemein Gewalt anzuwenden aber ich war sehr betrunken und weiß nicht was in dem Moment in meinem Kopf war.
Nach langer Zeit hat die Staatsanwaltschaft mich und die Geschädigten zum Täter-Opfer-Ausgleich geschickt und dort hatten wir nun Gespräche.
Die Probleme sind auch aus der Welt geräumt und so weiter.
Jedoch möchten die beiden jetzt Profit daraus schlagen und verlangen Schmerzensgeld.
Keiner von beiden hatte Folgen, jediglich einer meinte, dass man noch 1-2 Tage eine Spur sehen konnte und er deswegen auf der Arbeit auch „Reputation“ verloren hat.
Jetzt wollte ich um euren Rat fragen:
- Wieviel Schmerzensgeld ist angemessen (Bin gerade im Abitur und habe einen Nebenjob)
- Wäre es eine Überlegung das Schmerzensgeld abzulehnen und meine Seite der Geschichte der Staatsanwaltschaft mitzuteilen (habe bisher die Aussage verweigert und die anderen haben natürlich nichts über das HH ausgesagt, was sie mir nachgeschrien haben bevor es zur Gewalt kam)
Vielen Dank im voraus 🙏
2 Antworten
Wieviel Schmerzensgeld ist angemessen (Bin gerade im Abitur und habe einen Nebenjob)
Keiner von beiden hatte Folgen, jediglich einer meinte, dass man noch 1-2 Tage eine Spur sehen konnte und er deswegen auf der Arbeit auch „Reputation“ verloren hat.
Das ist jetzt leider nicht wirklich detailliert genug um das auch nur ansatzweise sagen zu können.
Wenn die Spur ein Hämatom sein soll, könnte das Schmerzensgeld dafür höchstens im niedrigen 3-stelligen Bereich sein.
Reputationsschäden sind zwar auch ersatzfähig, da denke ich aber, dass es schwierig für die beiden wird, diese Schäden zu beweisen.
Ohne den Fall aber genau zu kennen, kann man das aber alles nicht genau sagen. Wenn die beiden wirklich eine Schmerzensgeldförderung stellen sollten, solltest du einen Anwalt kontaktieren.
Wäre es eine Überlegung das Schmerzensgeld abzulehnen und meine Seite der Geschichte der Staatsanwaltschaft mitzuteilen (habe bisher die Aussage verweigert und die anderen haben natürlich nichts über das HH ausgesagt, was sie mir nachgeschrien haben bevor es zur Gewalt kam)
Das will ich nicht beurteilen, du solltest dir aber überlegen, ob du deine Seite der Geschichte auch nur ansatzweise beweisen kannst. Ansonsten würde es vermutlich so aussehen, als hätte es diese Aussagen der beiden nie gegeben und als würdest du dich nur wegen des Schadensersatz rächen wollen.
Aber auch wenn man dir glauben sollte, würde das die Schadensersatzforderungen der beiden in keinster Weise berühren.
300-600€ wenn es nach ein paar Tagen ohne Probleme verheilt ist, würde ich sagen.
Pro Person.
Das kannst das ansprechen, das wird nicht viel an dem Schmerzensgeld ändern, aber ggf. Sind die Aussagen ja strafbar.