Wie viel Gramm Hasch darf man benutzen?

15 Antworten

Zumindest aus Hamburg weiß ich das eine volle Schachtel Streichhölzer mit Gras nicht verfollgt wird. Also alles was in eine Packung Streichhölzer passt. Das wird aber von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt. Aber auch wenn du in der begrentzten Menge bleibst heißt es nicht, das du es behalten darfst. Es wird trotzdem Konfisziert. Nur das keine Vollgen für dich entstehen würden. Wird es aber im Auto gefunden, wird dein Führerschein eingezogen.

kommt aufs bundesland an, informier dich über google.

benutzen darfst du so viel du willst, nur der besitz ist strafbar und beschränkt sich, als "geringe menge" welche auch strafbar ist, in der regel auf so ca. 5 gramm.

husky70  24.11.2010, 18:46

lass dich mal mit 5 gramm erwischen.

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Kiffy  25.11.2010, 12:15
@husky70

kommt aufs bundesland an. in berlin wirds sogar bis 20gramm noch als eigenbedarf gewertet.

ausserdem... wer kann schon mit 5gramm weed handeln? das ist genau so schnell wieder weg wie 5 bier.

hatte schon "20er" (allerdings) "deutsche-hecke" wo mehr drinne war oO

(und das auch noch über nen kollegen, ist also vorher schon durch gut viele hände gegangen.)

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Kiffy  25.11.2010, 12:20
@Kiffy

ergänzung:

mit anderen worten, in den meißten (bundes)ländern ist es merkwürdiger weise (die geringe menge) sogar weniger als ein vernünftiger joint.

wenn in berlin die grenze bei 20g liegt, muss man sich aber auch nicht wundern wenn der durchschnitt pro bundesland pi mal daumen auf so CA. 5g kommt.

pps. ausserdem besitze ich ja nichts (nur ein mal ;), ich rauch es nur^^

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Kiffy  25.11.2010, 12:28
@Kiffy

aber lustig das bei einer sicherstellung dieser "droge" bei der berechnung des gesamtgewichts, das gewicht von möglichen streckmitteln völlig ausser acht gelassen wird.. Oo

mit anderen worten: der drogenbaron wird belohnt. der kunde/entverbracher (zugegeben->für seine eigene dummheit) bestraft.

klasse drogenpolitik

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Der Konsum von Cannabis ist nicht verboten. Allerdings der Besitz.

Was Du vermutlich meinst, ist die sogenannte "Eigenbedarfs-Menge", die in den meisten Bundesländern bei 6 g liegt. Das heißt aber nicht, dass es Dir erlaubt wäre diese 6 g zu besitzen, sondern der Besitz dieser Menge führt im Entdeckungsfall nicht automatisch zu einem Strafverfahren. Der Staatsanwalt kann solche Verfahren (bis zu 6 g Besitz) bei Ersttätern einstellen. Weggenommen wird der Stoff auf jeden Fall.

Der Besitz ist verboten. "Eigenbedarf" sagt lediglich aus, dass bis zu einer bestimmten Menge von einer Strafe abgesehen werden KANN, darauf berufen kann man sich jedoch nicht. Letztenendes kannst du da auch mit 1g gewaltig auf die Schnauze fliegen.

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Der Konsum jedoch ist nicht verboten (und das zählt für jede Droge).

ABER: Über die Hintertür des Verwaltungsrechtes kann es zu Problemen mit dem Führerschein kommen und das selbst dann, wenn man nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat.

zum zähnepotzen emprehle ich nicht mehr als eine erbsengroße menge zu verwenden