Wie sehr dürfen Eltern Kontakt zu Freunden verbieten?

11 Antworten

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Eltern haben selbstverständlich eine Fürsorgepflicht. Verbieten sie dir aber grundlos Alles was z.B. für Jugendliche in deinem Alter normal ist, dann missbrauchen sie ihre elterliche Sorge.

Nur sollte man in erster Linie mit den Eltern reden und nach den Gründen fragen. Vielleicht sehen sie es dann auch selbst, dass es eigentlich keinen guten Grund den Umgang zu verbieten. Allerdings sind manche Eltern auch etwas "schräg" drauf und verbieten den Umgang schon aufgrund der sozialen und kulturellen Herkunft, oder weil sie mit den Eltern des anderen Jugendlichen nicht klar kommen etc.

Eltern wollen in der Regel das Beste für das eigene Kind. Schießen aber auch gerne mal über das Ziel hinaus. Wenn ein Gespräch nichts bringt, die Eltern stur auf ihre Ansichten beharren, dann sollte man einen Vertrauenslehrer hinzu ziehen, einen Verwandten oder guten Freund der Familie und zuletzt das Jugendamt.

Es ist eigentlich oft so, dass bei einem "nein" ein "jetzt erst recht" provoziert wird. Vor allem, wenn das Nein ohne ausreichende Begründung im Raum steht. Vielleicht haben deine Eltern aber gute Gründe, die sie dir nicht mitgeteilt haben. Aber da solltest du nachhaken.

Natürlich kommt es vor, dass Eltern auch mal berechtigte Zweifel daran haben, ob der Umgang dem Kind gut tut oder eher schadet. Man selbst sieht aber vielleicht gar nicht diesen "Schaden". Umso wichtiger ist es dann mit den Eltern offen zu reden und auch den Freund / die Freundin Zuhause vorzustellen, damit die Eltern sich ein tatsächliches Bild machen können.

Die Möglichkeit sich heimlich zu treffen ist natürlich auch immer noch gegeben. Aber das wäre nicht der richtige Weg. Denn die Eltern würden sich bestätigt sehen in der Annahme des "schlechten Einflusses".

Ein Gericht würde sich eher nicht mit der Thematik beschäftigen, solange das Kind sonst altersgemäß nicht gegängelt wird oder sinnlose Verbote ausgesprochen werden oder sinn freie Regeln aufgestellt werden.

Eltern tun auch gut daran, sich nicht gegen Freundes des Kindes zu stellen, solange diese keine "Gefahr" darstellen in Bezug auf Drogenkonsum, Kriminalität etc. Die Eltern sollten sich also zumindest die Mühe machen den Anderen kennen zu lernen. Auch Kinder mögen ja nicht alle Bekannte und Freunde der Eltern und müssen dennoch damit leben, dass die Eltern sich mit ihnen treffen.

Hallo Julien640!

Das was du meinst heißt eigentlich nicht Umgangsbestimmungsrecht sondern Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich würde meine Eltern mal fragen an was es liegt dass deine Eltern dir den Kontakt zu Freunden verbieten. Vielleicht denken deine Eltern dass es ein schlechter Einfluss ist aber du kannst ihnen den Freund mal vorstellen um sie vom Gegenteil zu überzeugen. Es stimmt nicht dass die Eltern bis zum 18. Lebensjahr alles verbieten dürfen. Es gibt Menschenrechte und Kinderrechte. Manchmal ist es auch so das Eltern deren Kinder viel Blödsinn machen den Kindern mehr verbieten da sie dem Kind nicht vertrauen. Gewisse Dinge dürfen die Eltern bis zum 18. Lebensjahr verbieten und Gewisse nicht. Tattoos z.B dürfen die Eltern bis zum 18. Lebensjahr verbieten

LG IQKatze14

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
atzef  08.07.2019, 10:33

Aua. Das Umgangsbestimmungsrecht heißt nicht Aufenthaltsrecht, sondern Umgangsbestimmungsrecht …

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IQKatze14  08.07.2019, 10:35
@atzef

Sorry. Dachte er meint das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich kenne nur das Umgangsrecht aber Umgangsbestimmungsrecht höre ich zum ersten Mal

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Das klingt alles sehr vage für mich.

Welchen Grund geben deine Eltern denn an, warum sie dich von deinen Freunden fernhalten? Dass du ihre Ansicht nicht zwingend teilen musst, ist klar.

Verbringst du deine Freizeit "nur" mit deinen Freunden? Sprich - hast du nur einmal in der Woche Freizeit für ein paar Stunden oder was machst du in der restlichen Zeit? Warum sucht ihr euch nicht z.B. eine gemeinsame Sportart und verbringt dann im Verein noch Zeit zusammen? Gegen Sport haben die wenigsten Eltern Einwände...

Bevor du gleich als unzufriedener Teenie vor Gericht ziehen willst, versuche es auf anderen Wegen. Es ist ein weiter Weg bis vor den Richter und vorher gibt es zahlreiche Stationen, die angegangen werden müssen / können - Jugendamt, Beratung, Familienaufstellung sind nur einige davon... bis das alles durch ist und tatsächlich nur der Weg der Klage bliebe, bist du ohnehin volljährig.

Warum sollten Eltern ihren Kindern Umgang mit Freunden ohne triftigen Grund verbieten? Was für Deine Eltern ein "triftiger Grund" ist, liegt in deren Ermessen, und solange Du die nicht deswegen verklagst, interessiert das auch kein Gericht. Du könntest zum Jugendamt gehen und Dich beklagen. Dann müssten sie evtl. erklären, warum sie das machen. Hängt aber auch vom Alter des Kindes ab.

Dinge wie Hausarrest, Ausgehverbot etc. sind erlaubte Erziehungsmaßnahmen, solange das Kind nicht regelrecht eingesperrt wird.

Wenn Eltern meinen, dass der Umgang schlechten Einfluss auf das Kind und seine schulischen Leistungen hat dürfen sie das verbieten. Aber nicht grundsätzlich jede  Freizeit mit Freunden.

Eltern dürfen dir Kontakte verbieten, von denen sie glauben, dass sie dir schaden.

Sie dürfen dir nur nicht alle Kontakte zur Umwelt verbieten.