wie schnell dürfen busse fahren?

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Dazu aus der StVO:

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§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(...)

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

2.außerhalb geschlossener Ortschaften

a.(...) für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, 80 km/h,

b.(...) für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h,

(...)

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

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Dies sind die allgemeinen Bestimmungen.

Spezielle Bestimmungen gibt es für Autobahnen und Kraftfahrstraßen:

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§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen

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1.(...) für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,

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2.(...) für Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verügung stehen 60 km/h,

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3.für Kraftomnibusse ohne Anhänger, die

a.nach Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugelassen sind,

b.hauptsächlich für die Beförderung von sitzenden Fahrgästen gebaut und die Fahrgastsitze als Reisebestuhlung ausgeführt sind,

c.auf allen Sitzen sowie auf Rollstuhlplätzen, wenn auf ihnen Rollstuhlfahrer befördert werden, mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind,

d.mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sind, der auf eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h (Vset) eingestellt ist,

e.den Vorschriften der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG (ABl. EG 2002 Nr. L 42 S. 1) in der jeweils zum Zeitpunkt der Erstzulassung des jeweiligen Kraftomnibusses geltenden Fassung entsprechen und

f.auf der vorderen Lenkachse nicht mit nachgeschnittenen Reifen ausgerüstet sind, oder für nicht in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Kraftomnibusse, wenn jeweils eine behördliche Bestätigung des Zulassungsstaates in deutscher Sprache über die Übereinstimmung mit den vorgenannten Bestimmungen und über jährlich stattgefundene Untersuchungen mindestens im Umfang der Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG 1997 Nr. L 46 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt werden kann,100 km/h.

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Wo örtlich z.B. durch Verkehrszeichen eine geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist, darf diese selbstverständlich in keinem Falle überschritten werden.

So schnell wie es auf dem Schild steht. mfg superfraage

Ergänzung zur sehr guten Antwort von JotEs: Die Anzahl der Sicherheitsgurte, die bei der 100Km/h-Zulassung ist vom Baujahr des Fahrzeuges abhängig, bei älteren Fahrzeugen reichen Beckengurte auf den Plätzen, die keinen unmittelbaren Vordermann haben, es besteht im Reiseverkehr Anschnallpflicht, jedoch nicht im Linienverkehr. Der Bus benötigt für die 100Km/h eine Zulassung, die über eine Plakette am Heck dokumentiert wird.

Hallo,

( 1. ) : Höchstgeschwindigkeit MAX.

Ein Linienbus der Fahrgäste befördert, kann bis zu 125 km/h fahren. Das ist für ein Linienbus schon sehr schnell.

( 2. ) : Erlaubte Geschwindigkeiten

Ein Linienbus der Fahrgäste befördert, darf auf einer Straße bis zu 60 km/h fahren. Auf der Hauptstraße darf er bis zu 80 km/h fahren. Auf der Autobahn, dort darf ein Linienbus bis zu 100 km/h fahren. Das ist die Geschwindigkeit, die ein Linienbus max. fahren darf. Überschreitet der Busfahrer des Linienbusses die erlaubte Geschwindigkeit die max. zugelassen ist, so kann ein Strafgeld ausgelegt werden.

claushilbig  11.02.2019, 21:41

Ich weiß ja nicht, woher Du Deine  Kenntnisse hast, aber aus der deutschen StVO sicher nicht ....

Ein Linienbus der Fahrgäste befördert, kann bis zu 125 km/h fahren.

Das schaffen von der Motorisierung her schon mal die wenigsten, ich habe bisher noch keinen Linienbus gefahren, der wesentlich schneller als 100 km/h wurde. Ganz abgesehen davon sind die allermeisten Linienbusse auf irgendwas zwischen 80 und 85 km/h "abgeregelt".

Ein Linienbus der Fahrgäste befördert, darf auf einer Straße bis zu 60 km/h fahren. Auf der Hauptstraße darf er bis zu 80 km/h fahren. Auf der Autobahn, dort darf ein Linienbus bis zu 100 km/h fahren.

Das tut richtig weh ..

  • "Auf einer Straße" ist ein komplett undefinierter Begriff, dafür kann man keine erlaubte Höchstgeschwindigkeit angeben. Und es gibt in Deutschland keinen einzigen Straßentyp mit einer grundsätzlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für Busse.
  • "Hauptstraße" ist ebenfalls kein Begriff der StVO, sondern der Umgangssprache  - und Hauptstraßen gibt es auch Innerorts, da darf der Bus sicher keine 80 fahren!
  • Linienbusse dürfen nirgendwo und niemals 100 km/h fahren, auch nicht auf der Autobahn!

Die korrekten Höchstgeschwindigkeiten für Busse sind:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften (auch auf Autobahnen): 80 km/h

Ausnahmen von diesen Regeln:

  • Linienbusse, in denen Fahrgäste stehen müssen, außerhalb geschlossener Ortschaften (auch auf Autobahnen): 60 km/h
  • Reisebusse mit Sondergenehmigung (die allerdings so gut wie jeder Reisebus hat) auf Autobahnen: 100 km/h
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Egal ob in Bayern oder Berlin. Auf Autobahnen max. die zulässige Höchstgeschwindigkeit oder die zugelassene Höchstgeschwindigkeit des Busses, was halt langsamer ist. Innerorts 50, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen nichts anderes angeben.