Die App gibt es zumindest für Win 10 und Mac auch für den PC:

https://www.microsoft.com/en-us/store/apps/shazam/9wzdncrfj0qq

https://itunes.apple.com/us/app/shazam/id897118787?l=fr&mt=12

Leider hast du kein Betriebssystem angegeben, wäre hilfreich ;-)

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Ich plage mich z.Z. mit der gleichen Frage herum, die Aussage der Polizei bei uns lautet: Ja, das mit dem Rotlichtverstoß ist schwierig, es bleiben aber immer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

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Als die Deutsche Bahn (nach Übernahme der Postbusse) noch so ziemlich bundesweit den Regionalverkehr mit Bussen durchgeführt hat, gab es tatsächlich ein einheitlöiches System in ganz Deutschland, siehe unter dem Suchbegriff "Omnibuskursbuch" mit Gründung der Verkehrsverbünde ist dies hinfällig geworden. Im NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund) gibt mittlerweile die erste Stelle der Liniennummer den Landkreis an (5= Waldeck-Frankenberg, 2= Werra-Meißner, 3=Herdfeld-Rotenburg, 4= Schwalm-Eder, 1=Landkreis Kassel.

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So ein Entwerter ist mechanisch ziemlich aufwändig, bei den ständigen Erschütterungen geht da auch mal etwas kaputt. Ein Großteil der Fehler ist jedoch in der Eletronik / Steuerung der Geräte zu suchen, wenn der Entwerter vom sogenannten "Ibis-Wagenbus" nicht korrekt angesteuert wird, ergibt dies eine Sörung und der Entwerter geht auf "Außer Betrieb". Wäre ja auch doof, wenn er statt desen eine falschen Stempel (z.B. Uhrzeit, Haltestelle) auf den Fahrschein machen würde.

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http://free-youtube-to-mp3-converter.softonic.de/download, hier gibts z.B. einen Konverter.

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4. 3*55 (Drei Stunden mal 55 KM)

3. 3*126 (180 Minuten sind drei Stunden)

2. usw.

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Da kommen wir dann in eine rechtliche Grauzone:

Wenn du mit zur Überprüfung des Fahrzeuges notwendig sein solltest (z.B. das lauschen auf verdächtige Geräusche) und du als Mechaniker mitfahren würdest, wäre dies keine Personenbeförderung ...

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Nein ist richtig, da der Körper die gleiche Geschwindigkeit hat wie das Fahrzeug. Allerdings: Wenn der Bus stark bremst, bleibt die Geschwindigkeit des Körpers erhalten, wenn dieser in diesem Moment in der Luft ist. Dann kann es passieren, das man in die Frontscheibe knallt. Das ist im Prinzip derselbe Effekt der bei einer starken Bremsung auftritt und man hält sich nicht fest. Der Körper (Masseträgheit) möchte seine Geschwindigkeit beibehalten, das Fahrzeug unter im verzögert.

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Ja, das ist möglich. Genau hierzu gibt es eine Ausnahme im Gesetz.

§ 6 Abs. 4 FeV: Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

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Unter mobile.de finden sich auch Busse. Hier kann man sich auch mal über Preise informieren. Eine andere Anlaufstelle sind örtliche Busunternehmen sowie die Zollauktion. Zum Führen des Fahrzeugs benötigt man bei der Beförderung von Personen einen Busschein der Klasse D. Maßgeblich ist hier die Zahl der im Schein (Zulassungsbescheinigung) eingetragenen Fahrzeugplätze, nicht die tatsächliche Personenanzahl. U.a. die Fa. Robur hat in diesem Segment Fahrzeuge fabriziert (wenns denn etwas uriges sein soll).

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Die Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Wenn es sich um ein Vorverkaufsticket handelt, das erst durch Entwertung gültigkeit erlangt, kann man es normalerweise auch später verwenden. Tickets, die vom Fahrer oder im Automaten im Fahrzeug verkauft werden, sind in der Regel zur sofortigen Fahrt bestimmt. Die spätere Nutzung ist dann "Schwarzfahren". Genauers läßt sich nur sagen, wenn man eine Angabe zum Verkehrsverbund hat, in dem das Tickezt genutzt werden soll. Da ist die Nutzung und Gültigkeit nämlich in den Beförderungsbedingungen beschrieben.

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Ja, es ist verboten, wenn es kein Linienverkehr ist. Im Reise und Gelegenheitsverkehr sind Stehplätze nicht zulässig. Außerdem darf der Bus (im Linienverkehr) dann auf der BAB nur 60 Km/h fahren. Wenn dann noch ein Fahrzeug halb leer hinterher fährt, ist das ziemlich miese Organisation. Was mich wundert, ist dass der Fahrer hier nicht eingeschritten ist. Er zahlt schließlich das Bußgeld und bekommt die Punkte.

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Das geht z.B. mit Nero oder einem anderen Brennprogramm z.B. ISO-Buster (Freeware) http://www.chip.de/downloads/IsoBuster_13002746.html Damit erstellt du eine CD / DVD die dann vom Videorecorder oder PC abspielbar ist.

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Die Antwort von Mausi 2548 ist vollkommen korrekt, Ansonsten gibt es im Bus so ziemlich alle Varianten vom handgeschalteten Fünfganggetriebe über Halbautomaten bis zur Vollautomatik. Im Linienverkehr war es früher so, das die im Stadtbereich verkehrenden Busse eher Automatik hatten, die im Überland- und Reiseverkehr eher Schaltgetriebe. Heute sind im Linienverkehr meist Automatikgetriebe in allen Bereichen im Einsatz, im Reiseverkehr setzen sich immer mehr Halbautomaten durch. Von der Gangzahl her gibt es vom 5-Gang-Getriebe bis zum 16-Gang mit Splitter so ziemlich alles. Auch von mir viel Erfolg und dann willkommen im Kreis der Kollegen.

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Beim Solofahrzeug sind die erste und zweite Tür fahrerbetätigt, allerdings gibt es je nach Fahrzeug einen Automatikmodus für die zweite Tür. Die dritte Tür (z.B. beim Gelenkzug) muss nach BO-Kraft "fremdkraftbetätigt" sein, d.h. sie muss automatisch funktionieren, da sie für den Fahrer schlecht oder nicht einsehbar ist. In der Regel hat der "Türöffnungsknopf" (nicht zu verwechseln mit dem Haltewunsch, jedoch mit diesem gekoppelt) eine "Voranmeldefunktion", d.h. sobald der Fahrer die Freigabe einschaltet, öffnet sich die Tür.

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Canon FS 306

Mit Canon habe ich immer sehr gute Erfahrungen in den genannten Punkten gemacht.

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