Hallo, in welchem Gesetz/ Verordnung/ Ordnung oder sonstigem Werk des Gesetzgebers steht geschrieben, dass jede Wohnung eines mit Gas belieferten Miethauses über einen Gasabsperrhahn verfügen muss.
Meine Hausverwaltung ist der Meinung dass ich einen solchen nicht benötige, da es einen Gasabsperrhahn für das gesamte Mietshaus gibt. Dieser befindet sich jedoch in meinem Kellerverschlag, sodass ich praktisch der einzige Mensch in dem Haus bin, der das Gas im erforderlichen Fall abdrehen kann.
Ich benötige eine exakte Rechtsgrundlage (Paragraph und Gesetzbezeichnung), um meine Hausverwaltung in rechtlichen Handlungszwang zu drängen.
Die Ironie in der Sache besteht darin, dass in meinem Mietvertrag (sinngemäß) aufgeführt ist, dass ich Versorgungsleitungen sperren muss, um eine Gefahr abzuwenden. Tatsächlich kann ich meiner hieraus bestehend Pflicht garnicht korrekt nachkommen. Insbesondere dann nicht, wenn ich mal meinen Kellerschlüssel nicht finden sollte.
Sofern es sich hierbei lediglich um eine durch Landesrecht und nicht um eine durch Bundesrecht geregelte Angelegenheit handelt, benötige ich diese für das Land Berlin.
Dankeschön :)