GPS-Daten ausweriten Eclipse / Java / Android

Hallo, ich möchte eine kleine App mit Eclipse für Android entwickeln, die einem immer anzeigt, wo man sich gerade befindet. Die Position soll per GPS ermittelt werden. Anhand einer kleinen "Datenbank" soll nun herausgefunden werden, welcher Text (Stadt) zu der Position passt. Dies ist der Quellcode für die Position (Long und Lat = Länge und Breite).

class mylocationlistener implements LocationListener{

        @Override
        public void onLocationChanged(Location location) {
            if(location != null)
            {
            double pLong = location.getLongitude();
            double pLat = location.getLatitude();

            textLat.setText(Double.toString(pLat));
            textLong.setText(Double.toString(pLong));

            }
            }

        }

Jetzt möchte ich, dass die beispielhaft aufgeführten Städte in einem TextView angezeigt werden, wenn der aktuelle Standort einer Stadt nahe kommt. Eigentlich beabsichtige ich derzeit, dies einfach nur mit if-Abfragen zu bestimmen, da ich von SQL leider noch viel weniger Ahnung habe.

Long.............Lat..............Stadt

52.516221, 13.392105 Berlin

53.572938,9.984741 Hamburg

48.144098,11.555786 München

Ich habe mir gedacht, dass es für jede Stadt eine kleine Abweichung geben soll. Beispiel:

Long min ......Long max..............Lat min...........Lat max ........Stadt

52.516219....52.516223............13.392103.....13.392107....Berlin

53.572936....53.572940.............. 9.984739......9.984743.....Hamburg

48.144096....48.144100..............11.555784...11.555788.....München

Berlin soll also als Stadt ausgegeben werden wenn folgende 4 Bedingungen erfüllt sind:

  1. pLong größer als 52.516219 (Long min)
  2. pLong kleiner als 52.516223 (Long max)
  3. pLat größer als 13.392103 (Lat min)
  4. pLat kleiner als 13.392107 (Lat max)

Des Weiteren soll die Methode erstmal damit aufhören, weiterhin Standortdaten auszulesen, sobald eine Stadt gefunden wurde.

Vielen Dank bereits im Voraus

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ich beantworte mir die frage mal selbst:)

   class mylocationlistener implements LocationListener{

    @Override
    public void onLocationChanged(Location location) {
        if(location != null)
        {
        double pLong = location.getLongitude();
        double pLat = location.getLatitude();

        textLat.setText(Double.toString(pLat));
        textLong.setText(Double.toString(pLong));

           if(pLong >=52.516219){
             if(pLong <= 52.516223){
                if(pLat >= 13.392103){
                  if(pLat <= 13.39207){
                      TextviewStadt.setText("Berlin")
                  }
                 }
               }
             }
        }
        }

    }

weil dies eine menge eintiperei erfordert, habe ich mir in excel ein makro erstellt, welches meine insgesamt 200 Einträge so in den java-code convertiert, dass ein zweidimensionaler Baum entsteht. Es mag zwar erst ab 1000 Einträgen einen Sinn ergeben, aber somit habe ich bereits jetzt die möglichkeit, die datenbank auf ein vielfaches zu vergrößern.

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du meinst mit Sicherheit nicht §253 sondern das Zeichen 253.

Hierzu ist zu sagen, dass du den Verstoß ganz eindeutig begangen hast.

In der StVO steht zu dem Zeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Ein Kraftfahrzeug im Sinne der StVO ist jedes Landfahrzeug, das nicht an Schienen gebunden ist und mit Motorkraft bewegt wird.

Der Traktor ist also auch ein Kfz, auch dann wenn es für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.

Im Straßenverkehrsrecht gibt es zwar für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge eine ganze Reihe an Sonderbestimmungen, aber nicht in Bezug auf das Zeichen 253.

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Vielen vielen Dank zunächst für eure wirklich blitzschnellen antworten. habe das fach jetzt mit zewa ausgesaugt und lasse es einmal durchlaufen ohne wäsche. trotz aussaugen mit zewa sehe ich schon jetzt ne ganzschöne schaummenge. nächstes mal passe ich besser auf :D

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Unfall mit kaputten Außenspiegeln - wer ist Schuld?

Hallo zusammen, ich bin heute auf einer relativ engen Straße gefahren auf der auf der Gegenfahrspur sogar noch parkende Autos standen. Die Sichtverhältnisse waren schlecht und außerdem war es dunkel. Ich bin also ganz normal auf meiner Seite gefahren, scheinbar etwas weiter links als sonst längst aber noch auf meiner Spur. Mir gegenüber ist eine BMW-Fahrerin entgegengekommen die promt mein Auto geschrammt hat, wobei beide Seitenspiegel (nur die Glasflächen) an einem Faden runterhingen, die man allerdings halbwegs wieder in die Verankerung stecken konnte. Sie ist dann auf mich zugekommen und hat mich total angemacht warum ich so weit links gefahren bin, als ich dann entgegnet habe, dass doch auf ihrer Fahrseite Hindernisse standen und sie da nicht einfach reinbrettern kann, hat sie behauptet, dass da normalerweise immer 2 Autos nebeneinander fahren können (welch glänzende Argumentation) und es allein meine Schuld wäre. Daraufhin durfte ich mir anhören, dass ich viel zu jung zum Autofahren sei und andere Unverschämtheiten, wie z.b. dass sie einen BMW fahre und ich nur einen Opel und dass daher ein Schaden an ihrem Auto weitaus schlimmer sei als an meinem. Deshalb wollte sie auch nur meine Adresse und mir ihre nicht geben was ich mir natürlich nicht gefallen lassen habe und ist weggefahren. Sie möchte nun, dass ich mich zur Hälfte an einem neuen Spiegel (ca. 150€) beteilige, da es ja eh meine Schuld sei (an ihrer Seite war das Hindernis!!!), doch auch an meinem Auto sind Kratzer und ob der Spiegel funktioniert weiß ich nicht. Wer ist jetzt Schuld und was würdet ihr an meiner Stelle machen?

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verstehe ich das richtig? sie hat dir deine daten nicht gegeben? sehr schön :D dann zeige sie bitte wegen "unerlaubten entfernens vom unfallort" an. gehe gleich zur polizei und schildere den sachverhalt. wenn es sich der sachverhalt nicht genau rekonstruieren lässt, kann es auf 50:50 hinauslaufen. ich gehe nämlich davon aus, dass du nicht mehr beweisen kannst, dass dort ein hindernis war, richtig? oder hast du etwa fotos oder sonst etwas zur beweissicherung unternommen?

da du dir ein solches verhalten deines gegenübers aber auf keinen fall gefallen lassen solltest, empfehle ich dir die anzeige bei der polizei.

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weil die frage bereits unzählige male korrekt beantwortet wurde, möchte ich lieber einen praxistipp fürs nächste mal auf den weg geben.

zeugen haben (zumindest in Berlin) grundsätzlich die möglichkeit, sich z.B. mit ihrer geschäftsanschrift aufnehmen zu lassen. die post kommt dann über die firma. das hat den vorteil, dass ein bösewicht höchstens dort vorstellig werden kann. ist zwar auch nicht schön, aber immernoch besser als zuhause. geht logischerweise nur für diejenigen, die nicht ständig ihren arbeitsplatz wechseln.

wie das die polizeien außerhalb berlins handhaben weiß ich leider nicht. aber nachfragen sollte man zumindest mal.

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Ein Verkehrsunfall wird folgendermaßen definiert:

Ein Verkehrsunfall ist ein unbeabsichtigtes schädigendes Ereignis im Straßenverkehr, bei welchen ein nicht nur geringfügiger Schaden entsteht und im Zusammenhang mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs steht.

Geringfügig ist ein Schaden dann nicht mehr, wenn er einen Wert von 50 EUR überschreitet.

Wenn kein Schaden entstanden ist, dann war es kein Verkehrsunfall und du bist zu rein garnichts verpflichtet. Außer vielleicht Maßnahmen zu treffen, die deine Unschuld beweisen. Wie zum Beispiel ein Foto beider Anstoßstellen der Fahrzeuge. Auf den Fotos wird dann zu sehen sein, dass nchts beschädigt ist, so kann kein Schaden nachträglich behauptet werden.

Ist mir letztens auch passiert als sich mein Einkaufswagen auf einem schrägen Parkplatz selbstständig machte und einen anderen PKW rammte. Ein Schaden war nicht erkennbar, also bin ich nach der Aufnahme eines Fotos gefahren.

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jaaa.. es geht

das spiel revolt kann hier gedownloadet werden

http://www.gamer-site.de/revolt/

den anschließenden zip-ordner in beliebigem verzeichnis extrahieren.

ab windows xp muss nun ein patch installiert werden: (link im kommentar, da hier nicht zwei links gleichzeitig in eine antwort gepostet werden können)

die hier gedownloadete datei (zip-ordner) im revolt-verzeichnis extrahieren.

alle ordner sind hierbei in dem anderen zu integrieren. alle dateien sollen ersetzt werden.


die datei revolt.ext (im revolt-ordner) muss nun als verkknüpfung auf dem desktop erstellt werden.

rechtsklick darauf und eigenschaften öffnen. in der zeile "Ziel:" muss der pfad leicht geändert werden. hinter dem pfad muss der anhang " -sli" rangehangen werden. letzendliches beispiel <<"C:/Programme/revolt" -sli>> (natürlich ohne die <>)

anschließend ist im fenster eigenschaften der reiter "kompatibilität" auszuwählen. diese muss auf windows 98 eingestellt werden. weiter unten muss das kontrollfeld "als admin ausführen" gemarkert sein.

verknüpfung starten - viel spaß !!!!

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Rotlichtgeblitzt aber ohne Schuld?

Guten Abend,

Auf dem Heimweg wurde ich von einer Lichtquelle geblendet. Ich ging davon aus sie kam von einem Krankenwagen oder einem anderen Fahrzeug mit Blaulicht. Ich habe meine Geschwindigkeit nicht gesteigert aber auch nicht vermindert. Im nächsten Moment scheine ich wohl geblitzt wurden zu sein und habe direkt die Geschwindigkeit vermindert. Außer mir war nur ein anderes Fahrzeug da, dass mich vorher überholt hatte aber nicht geblitzt wurden ist. Ich weiß genau es war grün und falls es gelb bzw. rot geworden ist, war ich längst an der Ampel vorbei. Dennoch befürchte ich, geblitzt wurden zu sein. Vor lauter Panik bin ich zur Polizei und habe um Rat gefragt.

Ich muss jetzt auf Post von der Landeshauptstadt Hannover warten.

Gibt es irgendeine Möglichkeit aus der Sache raus zu kommen?

Ich bin auf Probezeit und niemals negativ Aufgefallen. Die Verkehrsaufnahmen werden sicher bestätigen können wie normal ich gefahren bin in passender Geschwindigkeit (wenn nicht langsamer) Ich befürchte aber man kann eventuell werder Krankenwagen noch die Lichtquelle die mich geblendet hat auf der Kamera sehen. Fakt ist, ich wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Rotlichtblitzer erwischt. Ich hatte aber keine Option einfach stehen zu bleiben oder abzubremsen, durch Blendung einer unbekannten Lichtquelle und erhöhte Aufmerksamkeit wegen eines Einsatzwagens. Ich weiß nur dass es grün war und im nächsten Moment wurde ich geblitzt.

Wenn es gelb war während ich geblendet wurde und Ausschau hielt nach einen Krankenwagen, war es doch eine Ausnahmesituation oder nicht? Genauso wie wenn man die Kreuzung irgendwie frei kriegen muss und geblitzt wird um einen Krankenwagen durchzulassen.

Außerdem, war die Kreuzung bzw. die Straße vor mir komplett leer.

Gruß Abdi

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Eine Strafe (oder besser: ein Bußgeld) müsstest du im Falle einer tatsächlichen Feststellung durch einen Blitzer mit sehr hoher wahrscheinlichkeit zahlen.

der bußgeldkatalog geht bei einem solchen sogenanntem rotlichtverstoß (wie übrigens bei den meisten anderen verkehrsordnungswidrigkeiten auch) davon aus, dass die Tat fahrlässig begangen wurde. fahrlässig bedeutet (ganz grob gesagt) dass du es nicht absichtlich gemacht hast, sondern ausversehen. beim autofahren muss man (ganz penibel gesehen) zu jeder zeit mit ablenkungen jeder art rechnen. also auch mit störenden lichtquellen. ein krankenwagen mit blaulicht ist nebenbei bemerkt auch nun wirklich keine große ausnahme. es ist ganz gewöhnlich, dass man hin und wieder einem einsatzfahrzeug der feuerwehr, polizei oder sonstigen behörden oder organisationen im straßenverkehr antrifft. eine "ausnahmesituation" kann es also auf keinen fall gewesen sein.

aus diesem grund wird der verstoß als fahrlässige begehung (also "versehentliche" begehung) gewertet. rechtsfolge: 90 EUR Bußgeld (plus 23,50 EUR Bearbeitungskosten); drei Punkte in Flensburg - aber kein fahrverbot. und da du in der probezeit bist, musst du an einem aufbauseminar teilnehmen.

den begriff "ausnahmesituation" gibt es im ordnungswidrigkeitenrecht sowieso nicht. es gibt aber sogenannte rechtfertigungsgründe.

der "rechtfertigende Notstand" ist zum beispiel einer. dieser besteht dann, wenn deine tat erforderlich und verhältnismäßig war, um eine gefahr (für leib, leben oder freiheit einer anderen person) abzuwenden (an alle juristen und hobby-juristen: ich hab den §16 OWiG leicht verkürzt dargestellt). dieser rechtfertigungsgrund würde in deinem fall aber nicht vorliegen.

ich rechne dir nur wenig aussicht auf erfolg aus, weil ich auch keinen anderen rechtfertigungsgrund erkennen kann.

du erwähnst aber noch einen anderen rechtfertigungsgrund (die sache mit dem freimachen einer kreuzung) - hierzu folgendes. verkehrsteilnehmer müssen einem einsatzfahrzeug freie bahn schaffen, wenn dieses mit blaulicht und martinshorn unterwegs ist. um eine freie bahn zu schaffen, kannst du dein fahrzeug auch vorsichtig über eine rote ampel vorziehen, wenn du anders keinen platz machen kannst. bei einem unfall würdest du jedoch wahrscheinlich die hauptschuld (zumindest aber eine teilschuld) tragen. sofern deine fahrt über rot jedoch nicht dazu diente dem krankenwagen eine freie bahn zu schaffen, wird dir auch dieser rechtfertigungsgrund nicht aus dem schlamassel helfen.


zuletzt möchte ich noch kurz darauf hinaus, dass du schreibst, die kreuzung war leer:

das ist bereits in der oben genannten rechtsfolge einkalkuliert. wenn nämlich noch eine gefährdung anderer verkehrsteilnehmer oder sogar ein unfall infolge dessen passiert wäre, läge das bußgeld und die anzahl der punkte viel höher. dann gäbe es auch ein fahrverbot von mindestens einem monat

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schön dass ich inzwischen selber zum Ziel gekommen bin:

sub Textmakro

rem ----------------------------------------------------------------------
dim args1(0) as new com.sun.star.beans.PropertyValue
args1(0).Name = "ToPoint"
args1(0).Value = "$D$4"

dispatcher.executeDispatch(document, ".uno:GoToCell", "", 0, args1())

rem ----------------------------------------------------------------------
dim args2(0) as new com.sun.star.beans.PropertyValue
args2(0).Name = "StringName"
args2(0).Value = "Beispieltext"

dispatcher.executeDispatch(document, ".uno:EnterString", "", 0, args2())

end sub

das ist sicher nicht die einfachste lösung, aber funktionieren tut sie trotzdem. kann ich eigentlich meine eigene antwort als hilfreichste kennzeichnen?^^ wohl eher nicht - schade

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ja.. EU-führerscheine können in jeden EU-Land grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden.

schwarz auf weiss steht das in der fahrerlaubnisverordnung (FeV)

§ 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen - vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 - im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. Auf die Fahrerlaubnisse finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Wenn du mehr dazu lesen willst musst du den §28 FeV aufschlagen.

ich vermute mal du hast unter anderem die klasse B. dort gibt es keine probleme.

ABER VORSICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! solltest du noch andere führerscheinklassen in griechenland haben und willst diese hier in anspruch nehmen:

weil nur die klassen A,B,C,D,E sowie A1,B1,C1,D1 gelten EU-weit. beispiel: ein deutscher der seinen führerschein in klasse B hat bekommst automatisch die klassen M,S und L. Klasse L gilt für Traktoren bis 32km/h. Will der deutsche nun in spanien, griechenland oder niederlande oder sonstigem ausland mit dem traktor (bis 32km/h) fahren, kommt er mit dem dortigen gesetz in konflikt. genauso verhält es sich andersrum: wenn du also eine spezielle nationale griechische fahrerlaubnisklasse hier in deutschland beanspruchen willst, gibt es probleme. nationale fahrerlaubnisklassen sind nach dem umkehrschluss dann alle die sich mit den buchstaben F-Z kennzeichnen.

des weiteren musst du mit auflagen und beschränkungen aufpassen. diese stehen auf der rückseite deines griechischen führerscheins in zeile 12 (unten) und spalte 12 (rechts). alle zweistelligen zusätze gelten EU-weit. nur die dreistelligen sind nationale (also nur griechische zusätze). sofern du aufgrund einer dreistelligen zusatzzahl in den genuss bestimmter privilegien kommst, gelten diese nur auf griechischen straßen.

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Hi.. ich hatte mit folgendem Schreiben erfolg (ich bin kein Jurist oder so)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Schadensanspruch in der Angelegenheit zur Schadensnummer 12345653 (Verursacherin: Frau Unachtsam) geltend machen.

Der Schadensanspruch erstreckt sich auf die Reperaturkosten, deren Höhe dem beiliegenden Kostenvoranschlag meiner Werkstatt zu entnehmen ist. Hierfür bitte ich um eine Kostenübernahmebestätigung, damit ich das Fahrzeug zur Reperatur geben kann.

Der Schadensanspruch erstreckt sich jedoch auch auf eine Entschädigung für jeden Tag, an welchem ich meinen PKW aufgrund des Werkstattaufenthalts nicht nutzen kann (Nutzungsausfallentschädigung). Gemäß der Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch fällt für mein Fahrzeug ein Betrag von 29,00 EUR pro Tag an. Die Benennung der Reperaturdauer in Tagen lasse ich Ihnen schnellstmöglich nach Reperaturabschluss zukommen.

Anbei finden Sie (wie bereits oben erwähnt) den Kostenvoranschlag sowie Beweisfotos.

Ich bedanke mich im Voraus für den aufgebrachten Arbeitsaufwand.

Mit freundlichen Grüßen

Arnhold Geschädigter

---- und dann ein Schreiben nach Reperaturabschluss ------

Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere nun die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung, da mein Fahrzeug für den Zeitraum von 18.08.2012 ab 08:00 Uhr bis 20.08.2012 17:30 Uhr wegen Reperaturarbeiten nicht von mir genutzt werden konnte.

Konkret befand sich mein PKW/ LKW/ ... während des bezeichneten Zeitraum in der Werkstatt "AutoFit" (Musterstr. 20, 12345 Unfallhausen), um die Schäden aus dem Verkehrsunfall (AZ polizeilichen Aktenzeichen) zu reparieren. Gemäß der Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch fällt für mein Fahrzeug ein Betrag von 29,00 EUR pro Tag an, wie ich Ihnen bereits in vorangegangenem Schriftverkehr mitgeteilt hatte.

Ich erwarte daher einen Zahlungseingang von insgesamt 88700 EUR auf meinem Bankkonto.

Aufrechnung

Reperaturkosten ..............................800,00 EUR

Nutzungsausfallentschädigung ....87,00 EUR (3x29 EUR)

Summe..............................................887,00 EUR

Mit freundlichen Grüßen

Arnhold Geschädigter


wie hoch die nutzungsausfallentschädigung ist , hängt von deinem fahrzeug ab.

nenne mir den Hersteller, den Typ und das Alter des Fahrzeugs in Jahren damit ich dir den entsprechenden Wer mitteilen kann.

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Schulabschluss: Es kommt auf das bundesland an. in manchen bundesländern gibt es keinen mittleren dienst mehr, was bedeuten würde, dass du im gehobenen dienst anfangen müsstest. voraussetzung für den gehobenen dienst ist das abitur. du schreibst jedoch, dass es den mittleren dienst gibt, weshalb der mittlere schulabschluss ausreichend wäre.

wenn du dann irgendwann deine ausbildung beginnst; dann polizist geworden bist und die zwei dienstjahre erfüllt hast, kannst du dich für solche spezialeinheiten bewerben. da gibt es dann natürlich auch noch ein umfangreiches auswahlprogramm. freie stellen beim SEK müssen natürlich auch erstmal vorhanden sein.

jedenfalls solltest du dabei beachten, dass du dann trotzdem ein richtig ausgebildeter polizist wärst und es wäre schön, wenn du spätestens dann das setzen von kommas und satzzeichen beherrschen würdest.

des weiteren solltest du wissen, dass du als beamter nicht ewig beim SEK arbeiten kannst. wenn du alt genug bist oder eine besonders schlimme erfahrung gemacht hast, dann wirst du auf eine andere dienststelle versetzt. da du hier aber recht "erlebnisorientiert" wirkst, bezweifel ich, dass es das richtige für dich wäre.

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das ist eine ordnungswidrigkeit (keine straftat). ordnungswidrigkeiten werden nicht im polizeilichen führngszeugnis abgespeichert.

wegen der bußgeldzahlung musst du dich am besten mit der bußgeldbehörde auseinandersetzen. gibt unter umständen eine möglichkeit.

in welchem bundesland wohnst du denn eigentlich?

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Es wäre die Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens aufgrund des §315c StBG.

Er hat damit eine Straftat begangen. Unter Anderem sind die sogenannten sieben Totsünden als Verkehrsstraftat in Deutschland eingestuft. Hierzu gehört auch "an einem Fußgängerüberweg falsch fahren". Da er deinen Vorrang nicht gewährte, ist er falsch gefahren.

Des Weiteren muss immer eine Gefährdung für Leib oder Leben oder Sachwerte von bedeutendem Wert eines fremden vorliegen. Auch hierüber müssen wir uns erstmal nicht streiten, da eine Gefährdung aufgrund deiner Sachverhltsschilderung zu bejahren wäre.

Es ist allerdings äußerst unwahrscheinlich, dass sich das Fahrzeug nur durch die Hersteller- und Farbangabe und dem Kennzeichenfragent OG- ?? ??? ermitteln lässt. Selbst wenn das Fahrzeug ermittelt wurde, ist noch lange nicht der Fahrer ermittelt.

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Steuersatz nach eingereichter Steuererklärung höher als zuvor

Hallo.. ich habe meine erste Steuererklärung ganz allein gemacht. Habe sie für das Jahr 2010 angefertigt und eingereicht.

Bevor ich die Steuererklärung machte betrug mein zvE 22.276 EUR, wobei eine Lohnsteuer von 2.545 EUR anfiel. Von meinen abzusetzenden Geldern wurde alles anerkannt. Im Steuerbescheid steht nun dass mein zvE 18.429 EUR beträgt. Allerdings fallen hiervon 2.283 EUR an Lohnsteuer an.

Ich bin nun ziemlich enttäischt weil ich eigentlich ausgerechtnet hatte, dass bei einem zvE von 18.429 EUR lediglich eine Lohnsteuer von 1.552 EUR anfällt.

Ich habe nun nochmal mehrere Steuerrechner im Internet ausprobiert. Hierbei kam ich auf zwei unterschiedliche Ergebnisse:

Steuerrechner 1: bei zvE 22276 eine Steuer von 2545; bei zvE 18429 eine Steuer von 1552.

Steuerrechner 2: bei zvE 22276 eine Steuer von 3326; bei zvE 18429 eine Steuer von 2283.

Verwirrend ist das Ergebnis deshalb, weil ich innerhalb der jeweiligen Steuerrechner immer dieselben Paramter (außer natürlich das zvE) benutzt habe. Mit dem Steuerrechner 1 erhalte ich den vom Finanzamt veranschlagten Wert bevor ich meine Steuererklärung einreichte. Mit dem Steuerrechner 2 erhalte ich den vom Finanzamt veranschlagten Wert nachdem ich meine Steuererklärung gemacht habe. Es muss somit eine geänderte Steuersatzberechnung bei mir erfolgt sein, was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, da mein Steuersatz von ~11% (2545 von 22276) auf ~12% (2283 von 18429) gestiegen ist.

Kann denn das rechtens sein? und wenn ja wieso? wo findet sich die gesetzliche Grundlage, mit welcher der Steuersatz vor und nach meiner Steuererklärung berechnet wird?

Dankeschön

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Achja schön wenn man nach einiger Zeit selber auf die Antwort kommt. Ich habe nur einen kleinen Denkfehler gehabt, der sich jedoch dramatisch auf das Ergebnis auswirkt. Habe beim Finanzamt angerufen, dort erklärte man mir meinen Fehler.

Wie siola55 schon richtig bemerkt hat, habe ich Lohnsteuer und Einkommenssteuer verwechselt. Ich hatte gedacht, dass alle Beträge immer nach der Lohnsteuertabelle berechnet werden. Ich wusste garnicht dass es da zwei unterschiedliche Tabellen gibt.

Also kurz nochmal der Beweis dafür, dass ich es verstanden habe: Mein Bruttoarbeitslohn wird nach Lohnsteuertabelle berechnet

Blöd nur, dass ich jetzt ziemlich enttäuscht bin weil ich eine wesentlich höhere Rückzahung erwartet hatte. Jedenfalls bin ich jetzt schlauer geworden. Bin trotzdem sehr zufrieden dass ich meine erste Lohnsteuererklärung allein gemacht habe (ohne 100 EUR für Steuerberater zu zahlen[!!!] ) und alles anerkannt bekommen habe. Jetzt muss ich gleich weitermachen mit der Erklärung für 2011; gut dass ich nun weiß mit welcher Rückzahlung ich rechnen kann :)

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Die S-Bahn-Linien S 9 sowie Mo-Fr S 45 werden nach Schönefeld fahren. Die letzen drei Stationen werden dann "Schönefeld", "Waßmannsdorf" und "Flughafen Berlin-Brandenburg" heißen. Der neue Regionalbahnhof wird neben der S 9 und 45 von den Linien RE 7,9 und RB 14,22

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Das ist total irreführend bei der BVG.

Mit 15 Jahren musst du den teureren Regeltarif nutzen, wenn du eine Kurzstrecke, einzelfahrschein oder tageskarte kaufst. Der Ermäßigungstarif ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gültig. Da du dich mit 15 Jahren bereits im 16. Lebensjahr befindest, hast du das 14. definitiv vollendet und darfst nicht den ermäßigungstarif nutzen.

Willst du eine Zeitkarte nutzen (Monats/ Jahreskarte) musst du eine "Trägerkarte" besitzen und darfst dann den ermäßigten Tarif für die Monatskarte nutzen. Die ermäßigte Zeitkarte kannst du dann solange nutzen, wie deine trägerkarte gültig ist. Die Trägerkarte hat eigentlich nur den zweck, dass nachgewiesen wird dass du schüler bist. außerdem wird mit der trägerkarte eine übertragung auf andere verhindert.

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