wie oft muss man in der grundschule sitzenbleiben bis man in der sonderschule landet?

8 Antworten

Hallo RalfBrauchtRat,

wenn du dich umfassend informieren willst, geh mal auf diese Seite:

http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/Auf_dem_Weg_zum__inklusiven_Schulsystem_ppt.pdf

Einige Dinge, die wichtig sind: Der Schulleiter und/oder die Eltern selbst beantragen bei der Schulaufsicht eine Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF), wenn ein langandauerndes umfangreiches Schulversagen vorliegt, alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind und keine weitere Förderung mehr möglich ist. Wohlgemerkt: Nicht die Schule schickt ein Kind zur Sonderschule, sondern sie beantragt eine Untersuchung. Den angemessenen Förderort bestimmt das Schulamt.

Und der kann zurzeit noch sein:

Sonderschule oder

Verbleib in der bisherigen Schule oder

Übergang in eine Schule mit integrativen Klassen.

Der gesamte Vorgang geschieht in Absprache und mit Information der Eltern. Die Entscheidung des Schulamtes ist dann für die Eltern ein Vorschlag, der nur mit deren Zustimmung durchgeführt wird:

Nichts geschieht ohne die Eltern!

In dem hier vorliegenden Fall ist zwar mit zweimaligem Sitzenbleiben ein umfangreiches und andauerndes Schulversagen dokumentiert, aber eine Überweisung zur Sonderschule geht nicht, da das Sitzenbleiben eine Fördermöglichkeit ist, die noch nicht ausgeschöpft ist.

Aus diesem Grund bestehen die Schulämter darauf, dass ein solcher Antrag bis Ende November vorliegt.

Im Zeitalter der Inklusion wird man eher darauf ausgehen, den sonderpädagogischen Förderbedarf zwar festzustellen, aber das Kind in der Normalklasse zu lassen, aber mit dem Vorteil, dass die Schule dafür Zuweisung von sonderpädagogischen Kräften bekommt, die dann gezielt helfen können.

Aus dem Link sind wegen der Termine (wie lange gibt es noch Sonderschulen? Wie lange gibt es noch integrative Klassen? Welche Rechte haben die Eltern? Ab wann tritt das Gesetz zur Inklusion vollständig in Kraft?) die Seiten 11, 16 und 19 besonders interessant und informativ.

Nadelwald75  05.07.2014, 21:19

Ergänzung zum Sitzenbleiben: Es gibt Schulamtsdirektoren, die ein bereits eingeleitetes Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs abbrechen, wenn das Kind sitzenbleibt - eben aus dem Grund, weil durch das Sitzenbleiben eine weitere Fördermöglichkeit eingeleitet wird.

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Ich glaube nicht, dass es Sonderschulen noch gibt. Es gibt Förderschulen oder Schulen für individuellen Hilfebedarf, oder wie immer sich diese nennen mögen. Der Name ändert sich auch laufend. Man kann aber auch nicht mitzählen wie oft man sitzen bleibt und ein Kind wird auch nicht zwangsversetzt in eine andere Schule. Normalerweise finden da Gespräche mit Eltern und Lehrern statt und ggf. zieht man den Schulpsychologen zu Rate. Den zuständigen Schulpsychologen können die Eltern selbst einschalten. Aber die Entscheidung treffen die Eltern.

Hm kommt auf die Schule drauf an würde ich sagen und wie wichtig die Eltern in der Gesellschaft sind würde ich sagen^^.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

"Kandidat für die Sonderschule" ..... Im Zeitalter der Inklusion werden nach und nach die Förderschulen (sie heißen nämlich schon lange nicht mehr "Sonder"schulen") abgeschafft, weil Eltern das Recht haben, ihr Kind, egal ob es lernbehindert, geistig und /oder körperbehindert, blind, gehörlos, stumm oder gehörlos und stumm oder verhaltensgestört / emotional gestört ist, in einer sogenannten Regelschule anzumelden. Diese Kinder erhalten dann einen schulischen Begleiter, der in allen Unterrichtsstunden anwesend ist. In der 3. Klass ebleibt man außerdem nicht sitzen, sondern es gibt jeweils eeine Versetzung von 2 nach 3 und von 4 nach 5. Jedes Kind hat ein Anrecht auf optimale individuelle Förderung, diese gedeiht diesem Kind in dieser Grundschule wohl nicht gerade an.

Bei uns in der Nachbarschaft gabt es ein Fall bei dem der Junge in der 1sten, 3ten und 4ten Klasse ein Jahr zurück gestuft wurde und anschließend auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter das Gymnasium besucht hat (wo er kläglich gescheitert ist).