Wie lange kann ich einen Auffahrunfall der Polizei melden?

2 Antworten

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Strafrechtlich liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren - so lange kannst du die VU-Flucht noch anzeigen.

Für dich bringt eine Anzeige aber erst mal keinen Mehrwert. Für die Ermittlung des Halters und der zuständigen Versicherung kannst du dich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden, dort erhältst du bei Angabe des Kennzeichens alle erforderlichen Daten (Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PflVG).

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Könnte man auch als Unfallflucht werten; wohl gemerkt: könnte.

Wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer, dort bekommst du die Personalien des Halters. Wenn der weiter rumzickt, kannst du immer noch zur Polizei.