Wie lange kann ich einen Auffahrunfall der Polizei melden?
Hallo zusammen,
Am 07.05.2025 ist mir eine ältere Dame ans Auto gefahren. Sie hat meine Adresse notiert und gemeint dass ihr Mann abends bei mir vorbeikommen würde um es sich anzuschauen (ja ich weiß es war ziemlich gutgläubig und dumm von mir).
Jetzt habe ich mir aber ihr Kennzeichen gemerkt und nachdem ich nun 3 Wochen, natürlich vergeblich, gewartet habe und an meinem Auto schon ziemlicher Schaden ist (tiefe Kratzer und Delle am hinteren Kotflügel und auf der Felge), wollte ich zur Polizei und es anzeigen.
Weiß jemand ob es eine Frist gibt bis wann man den Unfall anzeigen kann oder kann ich mir den Gang zur Polizei sparen?
2 Antworten
Strafrechtlich liegt die Verjährungsfrist bei fünf Jahren - so lange kannst du die VU-Flucht noch anzeigen.
Für dich bringt eine Anzeige aber erst mal keinen Mehrwert. Für die Ermittlung des Halters und der zuständigen Versicherung kannst du dich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden, dort erhältst du bei Angabe des Kennzeichens alle erforderlichen Daten (Rechtsgrundlage: § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PflVG).
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Könnte man auch als Unfallflucht werten; wohl gemerkt: könnte.
Wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer, dort bekommst du die Personalien des Halters. Wenn der weiter rumzickt, kannst du immer noch zur Polizei.