Wie lange dauert es zu kündigen?

6 Antworten

Wenn Du noch in der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses bist, kannst Du nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

Das bedeutet, Du schreibst Deine Kündigung, gibst sie Deinem Chef und gehst. Wenn Du noch nicht volljährig bist müssen die Eltern die Kündigung unterschreiben.

Während der Probezeit kannst du kündigen und dann direkt nach Hause.

ansonsten ist die Frist meistens 2 Wochen.

direkt raus kommt man auch immer mit einem Aufhebungsvertrag.

Innerhalb der Probezeit einer Ausbildung hast Du jederzeit fristlos kündigen (Das Unternehmen ebenso). Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen.

Das sagt dir die Kündigungsfrist. In der probezeit kannst du jeder Zeit fristlos kündigen.

Das steht in deinem Vertrag :-))) in der Probezeit kommst du eigentlich jeder Zeit raus