Wie lange dauert der Prozess einer Petition?

2 Antworten

1. Das Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag ist ein schriftliches Verfahren. Petitionen auf elektronischem Wege erfüllen diese Voraussetzungen nur, wenn sie auf einem der dafür im Internet zur Verfügung gestellten Formulare eingereicht werden.

2. Parlamentarisch beraten werden Bitten zur Gesetzgebung des Bundes und Beschwerden über die Tätigkeit von Bundesbehörden.

3. Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit eine Landeszuständigkeit gegeben ist. Da der Deutsche Bundestag keine gerichtliche Instanz ist, kann er weder Urteile aussprechen noch Gerichtsentscheidungen aufheben oder abändern.

4. Zu jeder Petition wird eine Akte mit einer Petitions-Nummer angelegt. Die Daten werden unter Beachtung des Datenschutzes elektronisch erfasst. Der Absender der Petition (Petent) erhält eine Eingangsbestätigung.

5. Soweit erforderlich bittet der Petitionsausschuss das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme.

6. Die Stellungnahme des Bundesministeriums oder der Aufsichtsbehörde wird vom Ausschuss-dienst geprüft.

7. Kann die Petition nach der Stellungnahme erfolgreich abgeschlossen werden, wird dies dem Petenten mitgeteilt. Der Petitionsausschuss beschließt, den Abschluss des Verfahrens zu empfehlen. Der Deutsche Bundestag beschließt entsprechend dieser Empfehlung.

8. Ergibt die Prüfung des Ausschussdienstes, dass die Petition keinen Erfolg haben wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Dem Petenten wird das Ergebnis der Prüfung in einem vereinfachten Verfahren durch den Ausschussdienst mitgeteilt. Der Petent kann somit sein Anliegen noch einmal kritisch über-prüfen und entscheiden, ob er seine Petition aufrechterhält.

b) Der Ausschussdienst erstellt für die parlamentarische Beratung eine Beschlussempfehlung mit Begründung. Der Petitionsausschuss berät die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Der Petent wird dann abschließend über das Ergebnis der Beratungen zu seiner Petition informiert.

9. Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der dem Petenten und der Bundesregierung übermittelt wird.

10. Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.

Das beschriebene umfängliche Prüfungsverfahren ist nicht in wenigen Wochen durchzuführen. Bitte bedenken Sie auch: Sachstandsanfragen führen angesichts der Fülle der im Ausschussdienst zu bearbeitenden Vorgänge in aller Regel zu Verzögerungen in der Petitionsbearbeitung. Es wird deshalb gebeten, davon Abstand zu nehmen.

Dann beschäftigt sich der Petionsausschuß damit und gibt ggf. eine Empfehlung an den Deutschen Bundestag - hier kann dann beschlossen werden, etwas zu ändern - ansonsten wird die Petition beendet und man erhält eine umfangreiche Begründung, warum kein Handlungsbedarf besteht und der Bundestag lehnt per Beschluß die Petition ab.

Also - insgesamt sind nun fast 10 Monate vergangen - und das dürfte bis zur endgültigen Entscheidung noch eine weitere Weile dauern.

Quelle: epetitionen beim Deutschen Bundestag

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Ich habe noch eine Petition laufen.

Die Petition befindet sich bei Punkt 5+6 - bisherige Dauer ca. 11 Monate

Holzofen95 
Fragesteller
 19.11.2022, 08:07

Wird man regelmäßig über den Sachstand Informiert?

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DerSchopenhauer  19.11.2022, 08:24
@Holzofen95

Ein Schreiben kam nach Ablauf der Zeichungsfrist und 1 Schreiben kam mit der Mitteilung, daß jetzt 5+6 durchgeführt wird...

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Gute Frage. Du musst 500 gültige Unterschriften zusammenbringen, die nachprüfbar und lesbar sind. Bei meinen 5 Petitionen habe ich jeweils gut 2000 Unterschriften gebraucht, bis die 500 bei einander waren.