Wie lange darf die Polizei mein Handy behalten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Poizei darf gar nichts, die Polizei muss.

Und dazu kommt, die darf bei Straftaten zur Beweissicherung sichergsestellte Gegenstände gar nicht mehr hergeben. Die muss diese komplett und ausnahmslos der Staatsanwaltschaft übergeben und diese entscheidet.

Gemeinhin werden solche Gegenstände bis zum Abschluß des Strafverfahrens behalten, da sie vor Gericht als Beweismittel dienen könnten.

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, rechtskräftig, dann bekommt man solche Gegenstände wieder. Ist es Tatmittel, also wurde es zur Tatausführung verwendet, wird es komplett eingezogen und man bekommt es gar nicht mehr.

Wenn die Staatsanwaltschaft jedoch zuvor entscheidet, die Teile nicht mehr zu benötigen, werden sie vorher freigegeben.

Also einfach mal nachfragen.

marcco  23.03.2014, 00:08

Dem ist nicht mehr hinzufügen! DH!

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Still  23.03.2014, 07:26
@marcco

Naja, fastlink schreibt "muß", aber die Polizei hat einen Ermessensspielraum, was und wie sie sicherstellt.

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fastlink  17.06.2014, 14:45
@Still

Negativ.

Es handelt sich bei Straftaten um das Legalitätsprinzip, die Polizei muß in jedem Fall alles ersichtlich mögliche tun, um Straftaten aufzuklären. Tut das der Polizeibeamte nicht, ist er dran wegen Strafvereitelung.

Also von wegen Ermessensspielraum, den gibt es bei Straftaten nicht.

Einen Ermessensspielraum hat die Polizei nur bei Ordnungswidrigkeiten.

Hierbei aber auch nicht ganz, denn dann kommt die sogenannte Ermessensschrumpfung zum Tragen. Tolles Wort, das Ermessen schrumpft.

Fragt sich nur wie stark oder schnell das schrumpft und bis wohin. Dafür gibt es eine klare Aussage.

Es wird von Null ab immer kleiner und schrumpft bei Bußgeldbeträgen über 35 Euronen auf genau 0, ab dann ist Essig mit Ermessen und der Polizeibeamte muß wieder.

Bis 35 Euronen kann der Polizeibeamte demnach davon absehen oder den Betrag mindern. mehr Spielraum hat er nicht.

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Wie lange darf die Polizei mein Handy behalten ?

So lange es für die Ermittlungen notwendig ist.

Wurde das Gerät für eine Straftat benutzt, wird es in der Regel ersatzlos eingezogen.

Schokoladendieb 
Fragesteller
 22.03.2014, 23:02

Was heißt für eine Straftat benutzt ? Wenn man etwas über das Handy geplant hat ?

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DeadWeasel  22.03.2014, 23:12
@Schokoladendieb

Was denn sosnt? Das Handy jemanden an den Kopf gehalten und gesagt: Gibt mir dein Geld oder ich telefoniere...???

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Schokoladendieb 
Fragesteller
 23.03.2014, 13:12
@DeadWeasel

Nein, sie hat es bei der Tat verloren und das Opfer hat ihr Handy genommen damit die Polizei weiß wie sie aussieht.

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Das Handy wird von der Kriminaltechnik eingehend überprüft. Wenn es als Beweismittel dienen kann, wandert es in die Asservatenkammer und bleibt dort bis zum Abschluss der Ermittlungen und des Verfahrens.

Solange, bis es zur Aufklärung der Straftat notwendig ist. Wie lange auch immer da dauert.