Wie lang muss der bart im islam sein?
4 Antworten
Was das Trimmen des Bartes betrifft, so erwähnt Ibn Abi Shayba in seinem Mussanaf, dass Ali seinen Bart neben seinen Wangen zu Trimmen pflegte, und Tawus pflegte seinen Bart zu Trimmen
Abu Hilal sagte: Ich habe Hasan und Ibn Sirin gefragt: Sie sagten: Es schadet nicht, den Bart zu trimmen (seine Länge zu verkürzen).
Ibrahim Al Nakhai' sagte: Sie pflegten ihren Bart zu trimmen (um seine Länge zu verkürzen) und von seiner Breite zu nehmen.
Al Baji in Al Muntaqi Sharh Al Muwata' sagte: Malik sagte, dass es wünschenswert sei - d.h. den Bart und die Schnurrbärte zu trimmen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mehrheit der Gelehrten, die der Ansicht sind, dass der Bart nicht rasiert werden soll, das Trimmen nicht verbietet.
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass es verboten ist, den Bart zu rasieren, und einige von ihnen sind der Ansicht, dass es einen Konsens unter den Gelehrten gibt.
Es gibt eine Meinungsverschiedenheit über das Trimmen, d. h. über das Ausmaß, in dem der Bart getrimmt werden kann.
Einige sagen, dass das Minimum ist, eine Faust (eine Handvoll langes Haar) zu lassen, und einige andere sagen, dass es so weit getrimmt werden kann, dass es die Schöpfung hinsichtlich der Schönheit nicht verändert, wie es von Malik berichtet wird.
Imaam An-Nawawi sagte:
Die richtige Meinung ist, dass es nicht erwünscht ist, überhaupt etwas vom Bart zu nehmen. Stattdessen sollte man es so wachsen lassen, wie es ist
Einige andere Gelehrte erlaubten vom Bart zu nehmen, was die Länge einer Faust überschreitet, und dies ist die Ansicht der Hanbali-Schule.
Al-Mardaawi sagte:
Es ist nicht Makrooh, vom Bart zu nehmen, was die Länge einer Faust übersteigt.
Die Maliki-Schule ist der Ansicht, dass es erlaubt ist, vom Bart zu nehmen, ohne irgendwelche Einschränkungen.
Abu Al-Hassan sagte: Es schadet nicht, den Bart zu trimmen, wenn es sehr lang ist, und es ist erwiesen, dass es keine Grenzen für die Entnahme gibt
Darf man aber sein bart wie boxerschnitt rasieren lassen?
Die Länge des Bartes im Islam ist ein Thema, das in den vier islamischen Rechtsschulen (Madhahib) unterschiedlich interpretiert wird. Es gibt keine eindeutige Angabe im Qur'an, wie lang ein Bart sein muss. Stattdessen basieren die Diskussionen auf Überlieferungen (Ahadith) des Propheten Muhammed, Allahs Frieden und segen seien auf ihm, und der Praxis seiner Gefährten.
Das Tragen eines langen Barts ist eine Sunna, die auf der Praxis und der Aufforderung des Propheten, Allah segne ihn und schenke ihm Frieden, beruht. Das Tragen eines Barts ist ein Erkennungszeichen muslimischer Männer, besonders der Gelehrten und Rechtschaffenen unter ihnen.
1. Die Grundlage: Überlieferungen des Propheten
Der Prophet Muhammed, Allahs Frieden und segen auf ihm, hat die Muslime aufgefordert, den Bart wachsen zu lassen. Unteranderem in einem Hadith sagte er:
„Schneidet die Schnurrbärte kurz und lasst die Bärte wachsen, um euch von den Götzendienern zu unterscheiden.“
(Sahih al-Bukhari, Nr. 5892; Sahih Muslim, Nr. 259)
Es gibt aber noch viele andere Überlieferungen diesbezüglich.
2. Unterschiede zwischen den Rechtsschulen
Die islamischen Gelehrten haben unterschiedliche Ansichten zur genauen Länge des Bartes entwickelt:
a) Hanafi-Schule:
Die Hanafiten empfehlen, den Bart mindestens eine Handvoll lang wachsen zu lassen.
Alles, was über eine Handvoll hinausgeht, darf gestutzt werden. Diese Praxis wird auf Abdullah ibn Umar, einen Gefährten des Propheten, zurückgeführt.
b) Maliki- und Hanbali-Schule:
Die Malikiten und Hanbaliten legen keinen spezifischen Längenmaßstab fest. Sie betonen, dass der Bart wachsen gelassen werden soll, ohne ihn zu kürzen oder zu rasieren.
c) Schafi'i-Schule:
Die Schafi'iten erlauben das Kürzen des Bartes, solange der Bart sichtbar voll ist.
Fazit:
Unter den Gelehrten besteht Einigkeit darüber, dass das völlige Abrasieren des Bartes ohne jeden Vorwand eine Sünde ist. Es ist kein muslimischer Gelehrter irgendeiner der vier Schulen – weder Früh- noch Spätgelehrter – oder irgendeiner anderen Schule bekannt, der jemals gesagt hätte, es sei bedingungslos erlaubt, sich den Bart abzurasieren.
Die obligatorische Bartlänge für Muslime nach den vier Rechtschulen kurz zusammengefasst:
a) Hanafi-Schule: Hand- bzw. Faustbreite
b) Maliki- und Hanbali-Schule: nicht kürzen
c) Schafi'i-Schule: sichbar voller Bart, kürzen aber nicht abrasieren erlaubt
Es gibt keine vorgeschriebene Länge für den Bart. Es gibt aber Empfehlungen. Vielmehr geht es darum, den Bart natürlich wachsen zu lassen und sich dadurch von den Polytheisten in Mekka zu unterscheiden. Der Schnurrbart sollte aber gekürzt sein.
Etwa eine vier Fingerbreite sind empfohlen