Wie komme ich aus dem Ehrenamt raus?

3 Antworten

20.07.2020 Was hat denn der Anruf beim Amt ergeben ?

Wirres gab es bisher ja genug hier !

Starshine959 
Fragesteller
 24.07.2020, 00:22

Es wäre möglich, dass ich beim letzten Mal tatsächlich bei der Anwesenheitstabelle ein Kreuz gemacht habe, dass ich beim nächsten Mal auch wieder angeschrieben sein dürfte, das wäre dann also mein Fehler. Es ist einfach zu lange her. Durch das Telefonat ist meine Erinnerung an einen solchen Zettel teilweise zurückgekehrt. Aus dem Grund werde ich wohl doch teilnehmen und mir das Spektakel ansehen - wir Wahlhelfer sollen zB wohl immer wieder die Wahlkabine desinfizieren usw, wird bestimmt interessant.

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Ist mir noch nie passiert. Habe das mehrmals gemacht und wurde nie zwangsverpflichtet. Höre das zum ersten mal. Dachte immer nur das es bei Beamten geht.

Ich finde es nicht schlimm ein Tag zu opfern, aber so gezwungen zu werden ist sehr unschön. Am besten rufst Du dort mal an. Wenn du es mehrmals gemacht hast sollten sie Verständnis haben

Kuestenflieger  18.07.2020, 11:29

Man lernt die Mitbewohner*innen des Wahlbezirkes kennen !

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Starshine959 
Fragesteller
 18.07.2020, 13:48

Das ist einfach das Standardformular, mit dem man als Wahlhelfer auf die nächste Wahl aufmerksam gemacht wird: "handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. ... kann nur aus wichtigem Grund abgeleht werden. Wer ohne wichtigen Grund ... nicht wahrnimmt kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden."

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Erst beim Bürgerbüro anrufen und bitten jemand anderes zu nominieren -

weil dich das Ehrenamt überfordert .

verreisterNutzer  18.07.2020, 10:01

Oder per Briefschreiben an die Verantwortlichen (Bürgerbüro, Gemeindeamt-bzw. Verwaltung usw) mitteilen, daß der Fragesteller GENERELL NICHT mehr für Ehrenämter wie z.B. Wahlhelfer verfügbar ist.

Was der direkteste und m.E. auch der beste Weg ist.

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Starshine959 
Fragesteller
 18.07.2020, 13:45
@verreisterNutzer

Aber ohne Begründung wird das kaum gehen, wenn ich sage, dass ich generell nicht verfügbar bin. Könnte höchstens wegziehen. Auch Überforderung glaubt vermutlich niemand, aber ich weiß es nicht genau.

Wenn da am Telefon detailierter nachgefragt wird, was das bedeutet, wüsste ich nicht wirklich was ich sagen sollte. Nacher werde ich noch abgeholt um den Dienst zu verrichten ;)

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verreisterNutzer  18.07.2020, 17:33
@Starshine959

@Starshine959:

Diese Auffassung teile ich überhaupt nicht!

Ein Ehrenamt wie Wahlhelfer usw. ist keinerlei Zwangsbündnis auf Lebenszeit. Wenn sich das anders verhalten sollte, dann bitte mit konkreten Angaben um das Ganze selbst nachvollziehen zu können.

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DerFendel  18.07.2020, 22:50
@verreisterNutzer

§11 Bundeswahlgesetz und §9 Bundeswahlordnung
Jeder Wahlberechtigte bis zum Vollendeten 65. Lebensjahr kann zum Ehrenamt des Wahlhelfers verpflichtet werden. Ablehnen geht nur in sehr wenigen gut zu begründenden Ausnahmen.

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verreisterNutzer  18.07.2020, 23:14
@DerFendel

DIE "Nummer" kannte ich so noch nicht....erinnert mich an Diktaturstaaten wie z.B. DDR oder Deutschland in den 1930er Jahren.

Offenbar hast du unwissentlich damals schlafende Hunde geweckt, als du dich aus freien Stücken vor Jahren mal als Wahlhelfer zur Verfügung stelltest. (Schöne Sch...aber das soll man vorher wissen?!)

§9 BWO sagt aus:

4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert.

Hier wäre mit der Familie zu sprechen, wie man das Ganze am besten so hinbiegt, daß dir künftige Wahlhelfer-"Ehrenämter" erspart bleiben. Persönlich keine Ahnung, ob du z.B. pflegebedürftige Angehörige (Großeltern, Familienmitglieder mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung usw. ) hast.

5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben.

Da ich dich nicht persönlich kenne, kann ich dir leider auch keine "anderen wichtigen Grund" auf die Kürze "zusammen schustern". Hier ist also eigene Phantasie bzw. Unterstützung anderer Familienmitglieder gefragt, um das Ganze glaubhaft zu gestalten.

Zumal der Begriff "sonstige wichtigen Gründe" dafür einigen Spielraum bietet.

Arbeitgeber: Hast du zum AG ein gutes Verhältnis, kann dieser ggfs. klar aussagen: Der Mitarbeiter ist zum Zeitpunkt der Wahl planmäßig unverzichtbar um den Betriebsablauf nicht nachhaltig ins Stocken zu bringen.

Mehr kann ich dir leider auf die Kürze nicht vorschlagen, um aus der Sch...des sog. Ehrenamtes herauszukommen.

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DerFendel  20.07.2020, 07:53
@verreisterNutzer

Die Benennung ist halt verwirrend. Es gibt aber auch noch andere Ehrenämter zu denen man verpflichtet werden kann, wenn sich nicht genug Freiwillige melden. Wie zu Beispiel zur Freiwilligen Feuerwehr, als Schöffe am Gericht, ...

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verreisterNutzer  20.07.2020, 19:48
@DerFendel

Freiwillige Feuerwehr insofern verständlich, als es da ggf. unmittelbar um Menschenleben gehen kann.

Weniger "schmeckt" mir die Sache mit dem Schöffen am Gericht.

Fällt mir spotan ein Gedicht von Wilhelm Busch dazu ein. Beginnt

Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben.

Mit Ehrenämtern "durfte" ich auch meine Erfahrungen machen. Konsequenz daraus: NIEMALS WIEDER!

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DerFendel  23.07.2020, 00:03
@verreisterNutzer

Bei Wahlen und Schöffen geht es aber genau so wie bei der Feuerwehr um in Grundgesetz garantierte Werte, die es an der ein oder anderen Stelle auch mal erforderlich machen können, dass zufällige Personen aus der Bevölkerung herangezogen werden, die diese Werte im Zweifel auch vor der eigenen Regierung zu schützen.
Mit Rechten gehen immer auch gewisse Pflichten einher. Wir haben das Glück, dass es den einzelnen nur selten wirklich betrifft, das führt dann leider dazu, dass sich der einzelne ungerecht behandelt fühlt, weil ihm das Ausmaß auch nicht zwingen so ersichtlich ist.
Das ist aber Schlussendlich auch wieder persönliche Meinung, und die darf jeder haben wie er will.

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Starshine959 
Fragesteller
 24.07.2020, 00:18
@verreisterNutzer

Das mit der Feuerwehr sehe ich nicht so, mit der Begründung könnte man ja auch Krankenschwestern aus der Bevölkerung "einziehen".

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