Wie kann man Sterbehilfe aus utilitaristischer und deontologischer Sicht begründen?

1 Antwort

Aus deontologischer Sicht (Pflichtethik): Eine Handlung an sich muss "gut" sein, unabhängig von ihren Konsequenzen. Da bei aktiver Sterbehilfe jemand getötet wird und die Tötung eines Mitmenschen eine "schlechte" Handlung darstellt, ist aktive Sterbehilfe aus deontologischer Sicht unmoralisch, auch wenn der Betroffene den ausdrücklichen Wunsch äußert, zu sterben.

Utilitaristische Ethik ist hingegen zweckgerichtet, d.h. eine Handlung ist dann moralisch richtig, wenn sie den Gesamtnutzen (Die Summe des Wohlergehens aller Beteiligten) maximiert. Wenn im Fall der aktiven Sterbehilfe der Leidende unbedingt erlöst werden will, seine Angehörigen seinen Willen akzeptieren und derjenige, der die Sterbehilfe vollzieht dadurch kein Trauma oder Gewissensbisse erleidet, dann kann aktive Sterbehilfe moralisch "richtig" sein. Durch dieses insgesamt erhöhte Wohlergehen der Beteiligten (Erlösung vom Leid, keine Pflegekosten mehr, usw.) kann ein guter Zweck "schlechte" Mittel rechtfertigen.