Wie kann man jemanden dazu bringen, eine Rechnung zu bezahlen?
Hallo,
ich lektoriere manchmal Texte. Mittlerweile schicke ich eine Rechnung, nachdem ich die ersten Seiten lektoriert habe und den Aufwand einschätzen kann und verlange die Bezahlung, bevor ich den fertigen Text schicke. Zu Beginn habe ich das aber einmal nicht gemacht (mein Fehler) und nun steht eine Zahlung aus, die Person meldet sich einfach nicht mehr. Ich habe kein Gewerbe angemeldet (muss man als freie Lektorin nicht) und kann mich glaube ich nicht wirklich auf irgendwas rechtliches beziehen, aber ich frage mich, ob ich irgendwie eine super fachlich formulierte Mail schicken kann, sodass die Person zum Zahlen gebracht wird, sodass es zumindest so klingt, als könne ich mich auf irgendwas rechtliches beziehen, aber ohne, dass ich lüge? Falls man versteht, was ich meine. :D Danke!
Wie gesagt, auf jeden Fall mein Fehler.
6 Antworten
Na klar, du kannst einfach eine Mahnung schreiben und um Zahlung des Betrages bitten. Du hast doch trotzdem ein Recht auf das Geld. In wie weit das mit einer Gewerbeanmeldung bzw. Nicht anmeldung in Ordnung ist weiß ich allerdings nicht.
Ob du ein Gewerbe angemeldet oder nicht spielt keine Rolle. Rechnungen müssen bezahlt werden (an der Stelle bist du aber hoffentlich als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet).
Du schickst eine Mahnung mit erster Aufforderung nach Begleichung der Rechnung, 14 Tage nachdem du deine Rechnung nicht bezahlt bekommen hast.
Lass 14 Tage verstreichen und schick die nächste Rechnung. Diesmal evtl. mit Mahnungsgebühren.
Kommt dann noch nichts, ab zum Anwalt.
Den Anwalt hab ich in meinem Szenario auch erst nach der 2. Mahnung?
Du stellst schriftlich (per Einschreiben) eine Zahlungsfrist und teilst mit, dass Du das gerichtliche Mahnverfahren einleitest, wenn die Zahlung bis zur Frist nicht erfolgt.
Wenn nach Fristablauf nicht gezahlt wurde, stellst Du einen Mahnantrag.
Du bist dir sicher, dass du kein Gewerbe anmelden musst?
Wenn es eine Geschäftsgrundlage gibt, die in irgendeiner Form deine Tätigkeit in diesem Fall beweist, kannst du direkt online einen Mahnbescheid erstellen. Das zieht meistens.
Man muss nicht mahnen. Ein Schuldner ist automatisch nach 30 Tagen in Verzug.
Wenn Du schon mehrfach höflich per E-Mail "erinnert" hast, solltest Du jetzt eine Mahnung per Post senden.
Wenn sich dann innerhalb einer Woche nichts tut, einen Einschreibbrief mit Fristsetzung und dem Vorbehalt rechtlicher Schritte hinterherschicken.
Mahnen kann man auch ohne Anwalt.
https://www.online-mahnantrag.de/