Wie kann man einen Antrag auf ehrenamtliche Arbeitsassistenz stellen?

1 Antwort

"Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können einen Antrag auf Arbeitsassistenz an das zuständige Integrationsamt stellen. Dazu gibt es standardisierte Formulare, die ausgefüllt eingereicht werden müssen. Zusätzlich müssen dem Antrag meist noch weitere Unterlagen beigefügt werden, etwa der Arbeitsvertrag oder der Schwerbehindertenausweis. Gegebenenfalls ist eine Tätigkeitsbeschreibung der möglichen Assistenz notwendig. Die vollständigen Unterlagen sendet die Antragstellerin oder der Antragsteller dann an das Integrationsamt." (Quelle: Arbeitsassistenz | REHADAT)

Und dann vielleicht noch den Hinweis hinzufügen, dass es keine bezahlte Arbeitsassistenz sein muss, sondern ein Ehrenamtler auch geht - wobei dir bewusst sein muss, dass es weit weniger Ehrenamtler in dem Bereich gibt, als Vollzeit-Arbeitskräfte, weil die Assistenz einen ähnlichen Stundenumfang am Tag hat, wie du als Leistungsnehmer*in.

Heißt im Klartext: Wenn du 6 Stunden am Tag arbeitest, dann arbeitet deine Arbeitsassistenz auch 6 Stunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Bonzo240195 
Fragesteller
 13.02.2022, 17:34

Die Arbeitsassistenz beträfe nicht den ersten Arbeitsmarkt,sondern eine Tagesförderstätte.

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Selkiade  13.02.2022, 20:38
@Bonzo240195

Achso, das lässt sich deiner Frage leider nicht entnehmen.

Dann sieht die Situation schon ganz anders aus, weil Menschen in einer Tagesförderstätte nicht einmal einen Status als „arbeitnehmerähnliche Person“ haben (diesen Status haben Menschen in einer WfbM).

"Voraussetzung für eine Arbeitsassistenz ist, dass der oder die schwerbehinderte Beschäftigte sich in einem tariflich oder ortsüblich entlohnten Beschäftigungsverhältnis befindet." (Quelle: Was bedeutet "Arbeitsassistenz" ? (caritas.de)) Du musst also auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, um die Voraussetzungen für eine Arbeitsassistenz überhaupt zu erfüllen.

In einer Tagesförderstätte arbeiten speziell ausgebildete Menschen z.B. Heilerziehungspfleger*innen, Ergotherapeut*innen, Motopäd*innen, Kunsttherapeut*innen. Eine extra Assistenz ist dort also erstens gar nicht von Nöten und zweitens würdest du eine Arbeitsassistenz auch gar nicht erst genehmigt bekommen.

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