Wie kann ich jemanden überreden Bilder von mir zu löschen?

2 Antworten

Ich habe eine gute Internetfreundin,

Offensichtlich ist das keine gute Freundin, denn die würde Deinen Willen respektieren.

Du bist sehenden Auges in Dein Problem gelaufen. Die Person hat Fotos von Dir als Whatsapp-Sticker missbraucht, Du schickst ihr trotzdem erneut Bilder. Was soll man dazu sagen?

Du kannst sie anzeigen wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild. Das ist der Freundschaft nicht zuträglich, aber so dolle ist die ja sowieso nicht. Auf solche Freunde kann man verzichten.

Du hast das Recht am eigenen Bild und kannst von ihr Verlangen das die Bilder gelöscht werden.

Afaik nur bei besonders intimen Bildern, ansonsten dürfen die glaube ich, solange sie nicht ohne das Einverständnis der Person aufgenommen wurden nur nicht verbreitet werden.

Ich kann falsch liegen tho.

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@EvilMastermind
Afaik nur bei besonders intimen Bildern,

Wer definiert "besonders intim"?

Das Recht am eigenen Bild betrifft nur die Verbreitung.

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@franzhartwig

Es gab mal einen Fall vor Gericht bei dem es um Nacktbilder ging die innerhalb einer Beziehung aufgenommen wurden und bei der die ehemalige Partnerin die Bilder dann gelöscht haben wollte.

In dem Fall wurde wohl entschieden, dass diese Bilder gelöscht werden müssen, Bilder die die Person aber angezogen zeigten nicht da diese die Persönlichkeitsrechte nicht genug tangieren würden um das zu rechtfertigen.

Wie gesagt ich kann falsch liegen.

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@EvilMastermind
In dem Fall wurde wohl entschieden, dass diese Bilder gelöscht werden müssen, Bilder die die Person aber angezogen zeigten nicht da diese die Persönlichkeitsrechte nicht genug tangieren würden um das zu rechtfertigen.

Dann haben wir hier zwei verschiedene Dinge zu differenzieren:

Das Löschen der Bilder - das wurde in dem von Dir erwähnten Fall entschieden.

Das Verbreiten der Bilder - das wird durch das Recht am eigenen Bild untersagt. Die Bilder müssen nicht gelöscht werden.

Das sind also unterschiedliche Aspekte, zumal der Aspekt des Löschens durch eine Einzelfallentscheidung und die individuelle Beurteilung der Bilder durch einen Richter entschieden wurde und der zweite Aspekt in einer gültigen Rechtsvorschrift festgelegt ist.

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@franzhartwig

Deswegen ja auch mein Kommentar, es besteht nicht einfach so ein Löschanspruch sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Was aber sein könnte ist, dass man das löschen verlangen kann da die Bilder in der Vergangenheit schon ohne die Einwilligung mehrmals veröffentlicht wurden

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@EvilMastermind
Deswegen ja auch mein Kommentar, es besteht nicht einfach so ein Löschanspruch sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Hier war von Venessla ein Löschanspruch mit dem Recht am eigenen Bild begründet worden. Dies ist nicht der Fall. Das Recht am eigenen Bild gilt für Veröffentlichungen. Dieses Recht hat man aufgrund einer Rechtsvorschrift.

Den von Dir genannten Löschanspruch hat man nicht. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, mit der Du für Dich keinen Anspruch begründen kannst. Du kannst auf Löschung klagen. Der Richter wird dann wieder eine Einzelfallentscheidung treffen. Er wird ggf. das von Dir gemeinte Urteil für seine Beurteilung heranziehen.

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Du hast das Recht am eigenen Bild und kannst von ihr Verlangen das die Bilder gelöscht werden.

Das sehe ich anders. Die Bilder wurden freiwillig weitergegeben. Das Recht am eigenen Bild betrifft nur die Veröffentlichung. Man hat also ein Recht darauf, dass die Bilder nicht veröffentlicht werden (die Weiterverbreitung als Whatsapp-Sticker ist eine Veröffentlichung). Man kann nicht verlangen, dass die Bilder gelöscht werden.

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