Wie kann ich erfahren ob mein leiblicher Vater tot ist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Eltern nicht miteinander verheiratet waren, werden deine Interessen durch eine Mitteilung zum Geburtseintrag des Vaters von Amtswegen überwacht. Diese Mitteilungen gibt es aber erst seit 1.7.1970. Wenn du vor diesem Zeipunkt geboren wurdest, musst du beim Standesamt, wo deine Geburt beurkundet wurde, beantragen, dass eine derartige Mitteilung nachträglich versandt wird. Die dazu notwendigen Angaben ergeben sich aus einem Randvermerk zu deinem Geburtseintrag. Dann wirst du über dieses Standesamt innerhalb weniger Tage erfahren, ob er verstorben ist. Schließlich hast du einen Erbersatzanspruch gegenüber deinem Vater, wenn du nach dem 30.6.1949 geboren wurdest. Reagiert das Standesamt, wo die Geburt deines Vaters beurkundet wurde, nicht, musst du davon ausgehen, dass er noch lebt, du andrerseits aber im Falle seines Todes über das Nachlassgericht (Notariat) sofort verständigt wirst.

mokranita01 
Fragesteller
 03.07.2012, 18:05

Hi, und was mache ich nun? Ich bin ja fast sprachlos! Da habe ich alle Unterlagen an das Standesamt in der Geburtsstadt meines Vaters gemailt, vor allem die b e g l a u b i g t e Anerkennungsurkunde und, stell Dir vor! Er ist da NICHT im Geburtsregister eingetragen!! Kann denn das überhaupt sein? Eine Beamte von da rief mich an, sie wolle noch im Archiv suchen, das würde aber dauern und etwas mehr kosten. Mir egal, ich will es jetzt wissen!!

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aetnastuermer  09.07.2012, 12:37
@mokranita01

Wenn dein Geburtstag vor dem 1.7.1970 liegt, hatte zu dem damaligen Zeitpunkt eine Vaterschaftsanerkennung nicht die weitreichenden erbrechtlichen Auswirkungen wie nach Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes. Es ist durchaus möglich, dass dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat, die anerkennende Behörde aber keinen Wert darauf legte, dass dies ins Geburtenbuch eingetragen wurde - oder dein Vater hat dies abgelehnt. Wende dich doch an das für deinen Geburts- bzw. damaligen Wohnort zuständige Jugendamt. Dort schlummert erfahrungsgemäß so manche Anerkennung in den Akten. Für dich muss dort ein Vorgang existieren, denn damals trat bei jeder Geburt eines unehelichen Kindes automatisch die Amtspflegschaft ein. Ist die Anerkennung (oder auch nur Zahlungsverpflichtung bzw. Urteil) gefunden, beantrage den Eintrag zu deinem Geburtseintrag und verfahre so, wie ich es am 30.6. aufgezeigt habe. Warte aber bitte nicht lange, denn bei den Jugendämtern gibt es Fristen, nach denen Akten vernichtet werden dürfen!

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aetnastuermer  09.07.2012, 12:48
@aetnastuermer

Unter "Komplimente" hast du deinen Jahrgang angegeben. Du fällst tatsächlich nicht unter das Nichehelichengesetz, das nur für nach dem 30.6.1949 geborene Kinder gilt. Wenn beim Jugendamt noch Akten über dich vorhanden sind, hast du ganz großes Glück! Jetzt musst du vor allem den Geburtseintrag deines Vaters finden. Bist du bezüglich Datum und Ort ganz sicher? Von welcher Quelle stammen deinen diesbezüglichen Informationen? Hat er irgendwann irgendwo geheiratet (im Heiratseintrag stehen seine Geburtsdaten genau)? Kann das Meldeamt, wo er früher gewohnt hat, weiterhelfen? Es gibt eine ganze Reihe von Ansatzpunkten, doch musst du so viel wie möglich über das Umfeld deines Vaters erfahren. Wenn sich alles innerhalb Deutschlands abgespielt hat, m u s s t du fündig werden! Ich wünsche dir viel Erfolg!

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mokranita01 
Fragesteller
 15.07.2012, 11:02
@aetnastuermer

Hi, war ein paar Tage in Urlaub. Morgen suche ich das Jugendamt von damals und maile die Unterlagen da hin. Leider habe ich keine Ahnung wohin er damals verzogen ist, vielleicht finden die irgendwas. Zwischendurch möchte ich mich mal für Deine Hilfe bedanken! Finde ich einfach super! Wenn ich mehr weiß melde ich mich wieder.

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mokranita01 
Fragesteller
 06.08.2012, 10:04
@mokranita01

Hi, das Neueste: NICHTS! Habe Antwort von " seinem" Geburtsstandesamt. Da er da seit 55 Jahren nicht mehr gemeldet ist war die Suche negativ, man kann keine Auskunft geben. Vom Jugendamt 0 Antwort!

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mokranita01 
Fragesteller
 21.08.2012, 11:02
@mokranita01

Abschließend: Das JA bewahrt Unterlagen nur 30 Jahre auf, also Fehlschlag auf ganzer Linie! Gebe jetzt auf.

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Wenn du dich als Sohn ausweisen kannst, wird man dir im Amt sicher gerne weiterhelfen.

Caesarium  25.05.2012, 22:36

oder Tochter ;)

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mokranita01 
Fragesteller
 25.05.2012, 22:44

Hallo woisam, äh, ich wäre dann eher eine Tochter. Danke für die Antwort! Ich grabe mal meine Geburtsurkunde aus und schicke alle Unterlagen die ich habe an das betreffende Amt. Wenn er tot ist, weiß ich aber nicht WO er verstorben ist. Wird das an das St-Amt seines Geburtsortes weitergeleitet?

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woisam  25.05.2012, 22:55
@mokranita01

Wenn du nicht weißt wo er zuletzt gelebt hat, kann das schwierig werden und man weiß ja nicht sicher ob er schon verstorben ist. Du mußt alle möglichen Spuren aufnehmen und sie verfolgen.

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mokranita01 
Fragesteller
 26.05.2012, 14:54
@woisam

Habe leider keine Spur, ich weiß nur dass er damals in die sogenannte "Ostzone" gegangen ist - und Lehrer war. Mit dieser Aktion möchte ich eigentlich nur das letzte Fünkchen Hoffnung auslöschen, es will mir nicht in den Kopf dass er mich so gründlich vergessen hat. Zudem er damals, laut meiner Mutter, total verrückt nach der "Kleinen" war.

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