Wie kann ich Erbwaffen verkaufen?

2 Antworten

Erst mal feststellen, ob es erlaubnispflichtige Waffen sind / ob erlaubnispflichtige dabei sind.

Sind erlaubnispflichtige darunter, sollte man versuchen festzustellen, ob der Verstorbene dafür auch eine Erlaubnis hatte.

Alles was nicht erlaubnispflichtig ist kann man ohne weiteres z.B. über https://www.egun.de/ verkaufen.

Findet man erlaubnispflichtige Waffen, die entsprechende Erlaubnis ( oder nicht ) sollte man sich zügig mit der zuständigen Waffenbehörde in Verbindung setzen, falls die nicht schon von sich aus auf den Erben zukommen ( falls er bekannt ist ).

Hat der Erbe keine waffenrechtliche Erlaubnis, muß er die erlaubnispflichtigen Waffen zumindest vorübergehend einem Berechtigten überlassen, sprich irgendwo " parken " bis sie verkauft sind.

Meist macht man das über einen örtlichen Büchsenmacher. Manchmal ist auch der Verkauf der Waffen über diesen sinnvoll, falls der Erbe selbst keine Ahnung von der Materie hat.

Der Gang zum Büchsenmacher oder einem anderen Sachkundigen ist übrigens für Laien als Erben sowieso sinnvoll, um überhaupt mal zu sortieren bei welchen Waffen sich ein Verkauf überhaupt lohnt. Insbesondere Jäger häufen über Jahrzehnte gern große Sortimente an Billigwaffen an, die eigentlich kaum was wert sind und die kaum verkaufbar sind.

Kann aber auch sein, daß vielleicht mal ein wertvolleres Stück darunter ist, deshalb lieber erst mal genau alles einschätzen.

Waren es erwerbscheinpflichtige Waffen, hast du im Rahmen der Erbfolge diese Erwerbscheine = Waffenbesitzkarten bekommen.

Willst du sie verkaufen, kannst du das nur an Berechtigte, die ebenfalls Waffenbesitzkarten haben mit Voreintragung für diese Waffen, oder an Jäger.

Ein gutes Forum dafür ist eGun, oder jedes Wsffengeschäft, z. B. Frankonia.

Hast du die Waffe(n) an einen Berechtigten verkauft, muss er und du innerhalb von 14 Tagen die Waffen löschen bzw. eintragen lassen.