Wie ist das sagen wir mal meine Eltern sterben ich bin ja auch einzelkind Erbe ich den die Sachen von denen die haben Autos Häuser und so wie läuft es den ab?

5 Antworten

Moin,

lies dich ein ins Erbrecht. Es kommt darauf an was deine Eltern für Vorstellungen haben. (Meine Eltern sind beide verstorben!) Man muss auch ganz genau den Einzelfall betrachten. z.B. Ist deine Mutter schwanger, wenn dein Vater verstirbt, erbt das ungeborene Kind mit! Oder sind deine Eltern nicht verheiratet zählt das auch wieder anders! ... Berliner Testament ist auch so ein Spezialfall!

Im Endeffekt bekommst du den ganzen Müll den sie ihr ganzes Leben lang gesammelt haben. ...

Stirbt ein Elternteil, steht dir nach gesetzlichem Erbrecht (Also ohne Testament) die Hälfte (Also Einzelkind!) des Anteils des verstorbenen zu. (Die andere Hälfte bekommt der Ehepartner!) In diesem Fall geht es weniger um den Hausstand, sondern mehr um Geld. Geld kann man leicht teilen. Häuser z.B. nicht.

Beispiel Haus: Gehört deinen Eltern ein Haus für 100.000€ dann gehört deiner Mutter 50K vom Haus und deinem Vater 50K vom Haus. Stirbt nun einer, ist dieser Anteil die Erbmasse. Also 50K. Davon bekommst du 50%, also 25K ... (Wiederum die Hälfte von den 25K sind der Pflichtteil. Den kannst du in jedem Fall einklagen. [Also 12,5K]) Man muss aber sagen Erbschaft ist in viele Familien ein großer Streitfall und es gibt da viele Ungerechtigkeiten und Unfaires Verhalten. Man sollte sich auf alle Fälle friedlich einigen und vorher besprechen, was man möchte, vor allen wenn es so komplizierte Sachen wie ein Haus sind. (Wenn nicht paschal alle der Meinung sind, das man es verkauft!)

Wenn dann der 2.Elternteil verstirbt. Ist bei einem Einzelkind alles klar. Man muss den Haushalt auflösen, sich vielleicht von Geliebten Sachen trennen und den Todesfall regeln. (Die meisten Sachen kann das Bestattungsinstitut erledigen. Behördengänge; Rente abmelden ...)

Auf alle Fälle gehört dir dann alles auf einmal. Mit allen Rechten und Pflichten! Wenn sei eine Firma besessen haben, kannst du sie nicht einfach schießen. Auch die Mietwohnung kündigt sich nicht automatisch. (3 Monate Kündigungsfrist!) Und wenn Sie kein Geld hatten, musst du alles aus deiner Tasche bezahlen! Auch Schulden werden vererbt. Du musst dann die Kredite deiner Eltern abzahlen! Man kann das Erbe aber auch innerhalb von 6 Wochen ablehnen. Dann geht es an die nächsten in der Liste der Gesetzl. Erben über. (Du bekommst dann aber auch nichts!)

Ein Kind kann fast nicht enterbt werden. Wahrscheinlich nur, wenn es die Eltern ermordet hat. ... Es gibt selbst Fälle wo Jahrzehnte lang kein Kontakt bestand und trotzdem hat das Kind das Recht auf den Pflichtteil!

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das hängt davon ab, welche Verwandten es noch so gibt. Es greift normalerweise die gesetzliche Erbfolge. Darüber hinaus kann man ein Testament machen, in dem man beispielsweise festlegt, dass eine bestimmte (ggf. nicht verwandte) Person oder auch eine Organisation oder ein Verein einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe erhalten soll. Ob das dann real so umsetzbar ist, zeig sich dann bei der Testamentsvollsteckung beim Notar.

Verheiratete Ehepartner vererben erst mal 25-50% an den anderen Ehepartner.

Wenn der letzte Elternteil verstorben ist, erbst du den Pflichtteil. Der Rest hängt vom Testament ab.

Wenn Deine Eltern nicht gleichzeitig sterben, bekommst Du erst mal nur die Hälfte, die andere der überlebende Elternteil. Das hängt aber auch davon ab, ob es ein Testament gibt, und was da drin steht.

Das ist auch abhängig vom Testament, liegt keines vor, und sind keine Schulden vorhanden, erbst Du zumindest den gesetzlichen Anteil, bis hin zu allem.