Wie ist das mit dem Verkaufsrecht auf eBay Kleinanzeigen (Privatverkauf)?

6 Antworten

  1. Deine genannten Rechtsgrundlagen haben gar nichts mit dem Fall zu tun.
  2. Die rechtliche Einschätzung der Verkäuferin ist grundsätzlich richtig.
  3. Versetz Dich mal bitte in die Verkäuferin: Du machst eine Zusage, die durch die Anzahlung untermauert wird und dann kommst Du mit "Ich habe kein Geld" und "Laut Paragraph soundso...". Sofa und Wohnwand sind groß. Die Verkäuferin hat also auch ein Interesse daran, dass die Gegenstände tatsächlich verkauft werden. Stattdessen steht der Kram jetzt noch über einen Monat nach der Anzahlung bei ihr rum.

Sie könnte vom Kaufvertrag zurücktreten, da Du Deinen Pflichten (Zahlen und Abholen) nicht nachkommst. Wenn Sie es drauf anlegt könnte Sie Dich mit Ihrem Umkosten aufgrund der Nichterfüllung (Lagerkosten, Anwalt, etc.) belasten. Dann sind ggf. nicht nur Deine 100, - € weg.

Mach reinen Tisch. Entweder Du sagst ihr, dass Du die Dinge nicht willst und sie behält die Anzahlung oder Du zahlst den Rest und holst den Kram ab.

Ebay macht wegen Vögeln wie Dir keinen Spaß (mehr). Sorry, aber das ist leider so.

Beim Kauf von Privat gibt es kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Das wäre reine Kulanz der Anbieterin und kulant ist sie ja offensichtlich nicht.

Also du bezahlst die Ware vollständig und holst sie ab oder du bezahlst nicht und bist die 100€ los. Das sind deine Optionen

Privatverkäufe auf Seiten wie eBay Kleinanzeigen sind wie der Name schon sagt privat (wenn der Verkäufer als Privatverkäufer auftritt).

du hast mit deiner Anzahlung dein festes Interesse an den Artikeln bekundet und damit wirksam einen Kaufvertrag geschlossen. solange du nicht etwas in der Richtung; unverbindlich reservieren, dazugeschrieben hast, was die Verkäuferin auch erstmal - schriftlich natürlich - akzeptieren müssen.

beides ist wohl nicht geschehen.

somit musst du die Ware vollständig bezahlen oder der Verkäuferin den entstandenen Mehraufwand (evtl. Einlagerung, anderweitige Verwertung o.ä.) vergüten. hier natürlich nur den tatsächlichen entstanden Mehraufwand.

umgekehrt hättest du dich auch (zu Recht) beschwert, wenn du die waren bis zu einem festen Tag reserviert hättest und sie dir diese Reservierung verbindlich zusichert aber dann trotzdem verkauft hätte. dann könntest du im Umkehrschluss ihr deine Mehrkosten für angemessen Ersatz auferlegen.

das ist wohl jetzt für dich Lehrgeld. für z.b. Einlagerung können schnell Mal 100€ draufgehen.

in Zukunft einfach nach unverbindlicher Reservierung fragen. dann kommt die Antwort; vorbehaltlich eines Zwischenverkauf!

Schön ist hier übrigens mal wieder zu sehen: Das GESETZ schützt uns meistens vor Menschen wie Dich, nicht andersrum.

Sie hat Recht! Du bist einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen.

Dardyi 
Fragesteller
 24.11.2021, 04:37

Ich kann ja auch zurück treten. Ich hab die Ware ja noch nicht erhalten

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DerCaveman  24.11.2021, 04:48
@Dardyi

Noe ein Ruecktrittsrecht hast du hier nicht. Offenbar handelt es sich ja um eine Privatverkaeuferin, die dir kein Ruecktrittsrecht eingeraeumt hat.

Dass du die Moebelstuecke noch nicht erhalten hast, hat damit ueberhaupt nichts zu tun.

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SlightlyAnnoyed  24.11.2021, 05:58
@Dardyi

Du hast hier kein Rücktrittsrecht bei Ebay-Kleinanzeigen. Letztendlich kann man dir nur raten, solche Käufe nur zu tätigen, wenn du das Geld auch hast. Jetzt wirst du zahlen müssen. Ob es gerechtfertigt ist, dass die Verkäuferin gleich 100€ als Entschädigung behält kann man diskutieren, denn sie müsste nachweisen, dass ihr so hoher Schaden entstanden ist, aber dafür bräuchtest du einen Anwalt und den kannst du dir nicht leisten.

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