Wie ist das mit dem Verkaufsrecht auf eBay Kleinanzeigen (Privatverkauf)?
Moin ich hab bei ebay klein Anzeigen ein Sofa und seine wohnwand gesehen.
Dann habe ich am 13.10.21 eine Anzahlung von 100 € gemacht. Ich möchte nun vom Kauf zurück treten und sie möchte das Geld einbehalten. Die Anzeige selbst steht bis heute noch im Internet.
Ich bezog mich also auf pragrahpen 336 abs 1 und und paragrahpen 337 Abschnitt so und so.
Darauf hin bekomm ich das:
Moin, ich habe meine Anwältin kontaktiert...
Die Sachlage ist wie folgt: Durch dein bekundetes Interesse und meiner Zustimmung zum Verkauf des Sofas und der Wohnwand, in Verbindung mit der von dir geleisteten Anzahlung in Höhe von 100€, ist bereits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Mit dem nicht abgesprochenen Rücktritt vom Kauf der Wohnwand hast du bereits den ersten Vertragsbruch begangen, was ich noch kommentarlos hingenommen habe. Ich habe wie vereinbart das Sofa für dich eingelagert, was mit einem zusätzlichen Zeit-und Geldaufwand verbunden war.
Das du jetzt mit der Begründung fehlender Zahlungsmittel einfach so vom Rest des Kaufvertrages zurücktreten willst, ist nicht nur eine bodenlose Unverschämtheit, sondern gleichzeitig auch der zweite Vertragsbruch, den du begangen hast. Sich diesbezüglich dann auch noch auf das BGB zu beziehen, setzt dem ganzen noch die Krone auf.
Eine einfache Anfrage, ob man die Zahlungsmodalitäten hätte anpassen, verändern, oder einfach nach deinen Möglichkeiten gestalten können, hätte es auch getan. Da mir ein erheblicher Mehraufwand an Zeit und finanzieller Belastung entstanden ist, bin ich nicht gewillt, deinen Rücktritt von unserem Vertrag einfach so hinzunehmen. Entweder wir werden uns über die Zahlung einig, oder aber du bleibst bei deinem Rücktritt.
In letzterem Fall kann ich dir die Anzahlung nicht zurückerstatten, weil du zweimal vertragsbrüchig geworden bist und mir finanzielle Unkosten entstanden sind.
Ich möchte dich letztendlich noch einmal darauf hinweisen, dass zwischen uns ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und du zur Abnahme verpflichtet bist. Die einbehaltene Anzahlung würde ich mit meinem Verlust verrechnen. Strafrechtlich liegt hier kein Betrug vor, zivilrechtlich bist du diejenige, die einen Vertragsbruch begangen hat.
Ich weiß nicht was ich tun soll da ich ab dem 1.12. 21 alleinerziehend bin und der papa erstmal nicht zahlen wird. Das mit Papi wird allerdings noch vom Jugendamt geklärt.
Muss ich das Sofa kaufen. Und wenn nicht darf sie die 100€ behalten?
6 Antworten
- Deine genannten Rechtsgrundlagen haben gar nichts mit dem Fall zu tun.
- Die rechtliche Einschätzung der Verkäuferin ist grundsätzlich richtig.
- Versetz Dich mal bitte in die Verkäuferin: Du machst eine Zusage, die durch die Anzahlung untermauert wird und dann kommst Du mit "Ich habe kein Geld" und "Laut Paragraph soundso...". Sofa und Wohnwand sind groß. Die Verkäuferin hat also auch ein Interesse daran, dass die Gegenstände tatsächlich verkauft werden. Stattdessen steht der Kram jetzt noch über einen Monat nach der Anzahlung bei ihr rum.
Sie könnte vom Kaufvertrag zurücktreten, da Du Deinen Pflichten (Zahlen und Abholen) nicht nachkommst. Wenn Sie es drauf anlegt könnte Sie Dich mit Ihrem Umkosten aufgrund der Nichterfüllung (Lagerkosten, Anwalt, etc.) belasten. Dann sind ggf. nicht nur Deine 100, - € weg.
Mach reinen Tisch. Entweder Du sagst ihr, dass Du die Dinge nicht willst und sie behält die Anzahlung oder Du zahlst den Rest und holst den Kram ab.
Ebay macht wegen Vögeln wie Dir keinen Spaß (mehr). Sorry, aber das ist leider so.
Beim Kauf von Privat gibt es kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Das wäre reine Kulanz der Anbieterin und kulant ist sie ja offensichtlich nicht.
Also du bezahlst die Ware vollständig und holst sie ab oder du bezahlst nicht und bist die 100€ los. Das sind deine Optionen
Privatverkäufe auf Seiten wie eBay Kleinanzeigen sind wie der Name schon sagt privat (wenn der Verkäufer als Privatverkäufer auftritt).
du hast mit deiner Anzahlung dein festes Interesse an den Artikeln bekundet und damit wirksam einen Kaufvertrag geschlossen. solange du nicht etwas in der Richtung; unverbindlich reservieren, dazugeschrieben hast, was die Verkäuferin auch erstmal - schriftlich natürlich - akzeptieren müssen.
beides ist wohl nicht geschehen.
somit musst du die Ware vollständig bezahlen oder der Verkäuferin den entstandenen Mehraufwand (evtl. Einlagerung, anderweitige Verwertung o.ä.) vergüten. hier natürlich nur den tatsächlichen entstanden Mehraufwand.
umgekehrt hättest du dich auch (zu Recht) beschwert, wenn du die waren bis zu einem festen Tag reserviert hättest und sie dir diese Reservierung verbindlich zusichert aber dann trotzdem verkauft hätte. dann könntest du im Umkehrschluss ihr deine Mehrkosten für angemessen Ersatz auferlegen.
das ist wohl jetzt für dich Lehrgeld. für z.b. Einlagerung können schnell Mal 100€ draufgehen.
in Zukunft einfach nach unverbindlicher Reservierung fragen. dann kommt die Antwort; vorbehaltlich eines Zwischenverkauf!
Schön ist hier übrigens mal wieder zu sehen: Das GESETZ schützt uns meistens vor Menschen wie Dich, nicht andersrum.
Sie hat Recht! Du bist einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen.
Noe ein Ruecktrittsrecht hast du hier nicht. Offenbar handelt es sich ja um eine Privatverkaeuferin, die dir kein Ruecktrittsrecht eingeraeumt hat.
Dass du die Moebelstuecke noch nicht erhalten hast, hat damit ueberhaupt nichts zu tun.
Du hast hier kein Rücktrittsrecht bei Ebay-Kleinanzeigen. Letztendlich kann man dir nur raten, solche Käufe nur zu tätigen, wenn du das Geld auch hast. Jetzt wirst du zahlen müssen. Ob es gerechtfertigt ist, dass die Verkäuferin gleich 100€ als Entschädigung behält kann man diskutieren, denn sie müsste nachweisen, dass ihr so hoher Schaden entstanden ist, aber dafür bräuchtest du einen Anwalt und den kannst du dir nicht leisten.
Ich kann ja auch zurück treten. Ich hab die Ware ja noch nicht erhalten