Wie hoch darf ein Zaun im Wohngebiet sein?
ich würde gerne den zaun zu meinem nachbarn erhöhen, nur droht mir der mit einer anzeige, da dies anscheinend nicht erlaubt sei. ich wohne in baden-württemberg, es handelt sich um eine art hof, alles geteert, drei häuser, drei eingänge, drei zäune, jeweils direkt an das nächste grundstück anschließend. momentan ist der zaun ca.1,20 hoch und ich würde gerne auf 1,50 - 1,70 aufstocken, um mich nicht mehr vor dem nachbarshund fürchten zu müssen, kann es sein, dass das tatsächlich rechtswidrig ist?
15 Antworten
wenn du es genau wissen willst, dann frag beim zuständigen amt nach! hier in hamburg dürfen zäune 2m hoch sein und für mauern braucht es ne genehmigung
Das kommt auf das Nachbarschaftsrecht an, das für Deine Stadt bzw. Gemeinde gilt und ist nicht bundesweit einheitlich.
Hier ein Beispiel für Berlin:
naja--und wenn du ne "grünen sichtschutz" machst?? sträucher-schnellwachsende dichte... das ist nicht verboten--und "der blickkontakt" zu dem wuffi währ weg...du kannst ja bei dir sicher betwas einsetzen-oder? denn einfach so nen zaun höher machen geht sicher nicht-hast ja eh gemerkt--aber auf deinem grund was einsetzen sollte doch kein poroblem sein. es gibt auch sehr grosse "kübelpflanzen"-falls keine erde da ist-nur beton.
Normalerweise ist die Einfriedungshöhe wohl 1,80 m maximal (kenne aber Baden Württemberg nicht). Allerdings könnten Einfriedungssatzungen oder Festsetzungen im Bebauungsplan andere Regelungen treffen. Deshalb: Frag in der Gemeinde, ob es eine Satzung gibt und ob du diese Höhe bauen darfst. Das ist auch dann hilfreich, wenn der Nachbar wirklich ausrasten sollte. Dann läuft er nämlich auch dort auf. Oder im Landratsamt und das ist mit den Gemeinden in Kontakt.
Schau mal hier:
http://www.deutschejustiz.de/Hinweise/nachbar/dj_nbn10.html
Wenn die Nachbarn über die Höhe nichts vereinbaren und auch nicht in der jeweiligen Gegend niedrigere Einfriedungen überwiegen, soll nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz die Höhe in der Regel mindestens 1, 20 m betragen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Nur dann bietet sie für beide Nachbargrundstücke Schutz. Damit an der Grenze keine zu hohen Einfriedungen errichtet werden, die - ähnlich wie Gebäude - den Nachbarn in der Benutzung seines Grundstücks beeinträchtigen, sind in der Niedersächsischen Bauordnung Höchstmaße festgesetzt. Eine undurchsichtige Einfriedung an der Grenze darf 1,80 m hoch sein. Wenn sie mindestens ab 1,80 m durchsichtig ist oder wenn der Nachbar zugestimmt hat, sind auch insgesamt 2 m erlaubt. Wenn der Nachbar zugestimmt hat und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird, kann die Bauaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Einfriedungen bis zu 3 m an der Grenze zulassen.
Wichtig: Bei mehr als 1,80 m Höhe ist eine Baugenehmigung erforderlich, bis 1,80 m geht es ohne!
-z.T.. haben die Gemeinden vorgeschrieben,
wie Einfriedungen aussehen müssen, entweder in Bebauungsplänen oder in anderen Satzungen.