Wie handelst du in dieser Situation?
Als Passant der über die Straße läuft !
du siehst wie ein Jugendlicher - junger Mann mit einem Motorroller bei einer Bremsung die Kontrolle über das Fahrzeug verliert und vom Roller stürzt. Der Roller liegt leicht beschädigt am Straßenrand auf dem Bürgersteig.
Der Mann ist zwar voll ansprechbar, habe aber Schmerzen in den Beinen und gibt an , gerade nicht aufstehen zu können, er liegt weiterhin auf der Straße.
Hinter ihm ist eine Schlange. Der Autofahrer hinter ihm steigt aus und beschwert sich, das er endlich weiter fahren möchte und ob man ihn nicht wenigstens eben zur Seite legen könnte, er habe einen Geschäftstermin. Dem Autofahrer ist der Zustand des ihm fremden jungen Mannes völlig egal und er zeigt absolut keine Empathie für das Unfallopfer.
2 Antworten
Erste Hilfe leisten. Polizei rufen den Unruhestifter zur Mitarbeit bringen wenn er dies verneint der Polizei dann einen kleinen Tipp geben das er keine Hilfe leisten wollte und dann wird er ggf richtig Probleme bekommen
und in so einem Fall muss man erste Hilfe leisten.
bewegen würde ich auch nichts da es ggf die Situation verschlechtern könnte
Jeder der eine Fahrerlaubnis hat muss einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.
Bei dir aber noch nicht so lange her. Und selbst die alten Säcke wissen wenigstens noch Grundlagen.
Ein erste Hilfe Kurs zeigt sowas wie stabile Seitenlage usw deckt aber nicht alles ab
Ist mir doch egal, was der Autofahrer meint. Am Jugendlichen wird vor Ort erste Hilfe geleistet und der Notarzt verständigt. Bewegt wird nichts.
warum sollte nichts bewegt werden? Man könnte doch mit Hilfe jemanden ein paar Meter zum Bürgersteig verhelfen ?
Du kannst doch gar nicht wissen, ob er sich nicht eventuell am Rücken verletzt hat. Ihr zerrt ihn von der Strasse, die angeknackste Wirbelsäule ist dadurch im Eimer und der Unfallfahrer ist querschnittsgelähmt. Die Beine nicht bewegen zu können kann auf eine Verletzung an der Wirbelsäule hindeuten.
wie leistet man erste Hilfe ? Wenn man als Laie gar nicht bescheid weiß ?