Wie gründet man eine Ordensgemeinschaft?

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Hier sollte man zwei Sachen betrachten, zum einen gilt bei römisch katholischen Ordensgemeinschaften das Kirchenrecht:

der römisch-katholische Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 .

Zum zweiten scheint es eine Meldestelle zu geben:

Gemeinsame Meldestelle der Ordensgemeinschaften in Deutschland (GMdO)