Wie groß darf eine Sache sein die ich mit dem Zug transportieren möchte?

2 Antworten

Von Experte JPROBERLIN bestätigt

Hallo!

Also Fahrräder stellen kein Problem dar, aber wenn Du etwas großes und/oder schweres transportieren willst, ginge wohl auch eine, oder mehrere Paletten über "Güter-Transport". Sogar Autos können von der DB transportiert werden.

Natürlich ist das dann immer auch eine Frage des Geldes.

Frage doch einfach bei der DB direkt nach:

https://www.bahn.de/service

https://www.bahn.de/hilfe

https://www.bahn.de/hilfe/telefon

Gruß

Martin

Woher ich das weiß:Recherche
Von Experte ChristianMay270 bestätigt

Für den Bereich der Deutschen Bahn ist das in den "Beförderungsbedingungen Personenverkehr" geregelt (unter https://www.bahn.de/agb zu finden).

Darin heißt es u. a.:

A.7 Mitnahme von Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeugen, Traglasten und Tieren
7.1 Handgepäck, Elektrokleinstfahrzeuge
7.1.1 Ein Reisender darf leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) unentgeltlich mitnehmen. Dem Reisenden stehen für die Unterbringung seines Handgepäcks nur der Raum über und unter seinem Sitzplatz sowie die ggf. vorhandenen Gepäckablagen zur Verfügung. Das Handgepäck ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden.
Reisende ohne Sitzplatz haben wegen der Unterbringung ihres Handgepäcks den Anordnungen des Eisenbahnpersonals Folge zu leisten. Die Beaufsichtigung des Handgepäcks obliegt dem Reisenden.
(...)
7.2 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

Es gibt also keine konkrete Größenbeschränkung, die Sache muss aber so untergebracht werden können, dass Andere nicht gefährdet werden. Gegenstände, die so groß sind, dass sie Gänge oder Türen blockieren, sind damit beispielsweise ausgeschlossen (Fluchtwege!).