Wie geht man mit der Aussage um- Geh dich töten! Dich will eh keiner? ( kriege ich oft zu hören)?
...
2 Antworten
kommt darauf an, was der kontext ist, ob das einigermaßen scherzhaft gemeint ist oder nicht.
falls du vermutest, dass so eine aussage 100% ernsthaft gemeint ist, darfst und solltest du rechtliche schritte unternehmen:
kommt auch darauf an, was das umfeld ist: im betrieb/schule/etc. kannst du dich an die hr/lehrpersonal wenden (zusätzlich).
diese aussage ist nicht nur eine beleidigung (§ 185 stgb), sondern kann auch unter nötigung (§ 240 stgb) und bedrohung (§241 stgb) fallen.
die anstiftung zum suizid (+evtl totschlag durch unterlassen) ist hierzulande eine strafe.
außerdem reden wir hier von mobbing.
um deine persönlichkeitsrechte zu schütze, kannst du mit einem anwalt schadensersatz und oder unterlassung fordern.
berate dich bezüglich einer anzeige noch etwas weiter, sammel beweise; solltest du klage einreichen, solltest du auf jeden fall mit einem anwalt/einer anwältin reden; aber das weißt du sicherlich bereits.
kleiner scherz am rande: "was sich neckt, das liebt sich"
in erster linie, darfst du diese aussage nicht an dich heranlassen; das leben ist zu kurz und zu schön, um sich mit dessen ende frühzeitig zu befassen.
denk einfach nicht weiter darüber nach, bis nächste woche wirst du diesen vorfall wieder vergessen haben.
Da ist man froh, dass man zwei Ohren hat.
Das geht dann bei einem Ohr rein und beim anderen wieder raus.