Wie findet Ihr dieses Verhalten vom Autofahrer?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du einen Zeugen hast, oder das ganze auf Dashcam, wird es ihm gedenken.

  • Eingriff in den Straßenverkehr
  • Verkehrsbehinderung
  • je nach Zeitdauer Falschparken
  • Nötigung
  • Drohung mit Gewalt ist ein Straftatbestand, geht vor Gericht. Geldstrafe, oder Gefängnis. Geldstrafe zwischen 5 und 360 Tagessätzen. Wenn er dich angreift, kannst du dich unter Einhaltung der Verhältnismäßigkeit wehren und ihm die Knochen brechen.

ehrenuser00  08.01.2025, 16:27

+ wenn der richter schlechte laune hat noch den gefährlichen eingriff in den straßenverkehr

Das geht natürlich nicht und kann nach §241 StGB (Bedrohung) strafbar sein. Die Straße zu blockieren ist eine Ordnungswidrigkeit, deswegen zu hupen aber auch.

Finde ich eine Unart.

Sowas mache ich ganz selten mal dienstlich und dann nur auf Feldwegen und "nie" befahrenen DorfVerbindungsStraßen.

Man kann solche Gespräche ja auch auf einen Supermarktparkplatz verlagern.