Wie Fahrschulpreisliste lesen?
Hallo, ich möchte gerne berechnen, was ich insgesamt für meinen Führerschein zahlen muss:
• Was bedeutet der Grundbetrag? Muss ich diesen Grundbetrag zahlen und zusätzlich noch die Gebühren für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung und die Fahrstunden? Oder sind diese Kosten im Grundbetrag bereits enthalten also die Vorstellung der beiden Prüfungen und eine Fahrstunde da man ja mindestens eine brauch und man zahlt dann nur noch die restlichen Fahrstunden die man macht darauf?
• Die Gebühren, die unten als „behördliche Gebühren“ aufgelistet sind – zahle ich diese direkt an die Behörde und den TÜV, wenn ich entsprechende Briefe bekomme? Bedeutet das, dass diese Gebühren nicht über die Fahrschule abgerechnet werden?
Sorry für eventuelle Verwirrung aber ich kann es nicht anders erklären
Ich freue mich für jede Antwort
2 Antworten
• Was bedeutet der Grundbetrag?
Das ist einmal für die Organisation der Fahrschule - also die Bezahlung dafür, dass da jemand im Büro sitzt und dir z.B. nen Fahrlehrer zuteilt, Miete für den Schulungsraum usw... Und einmal ist darin der Theorieunterricht schon enthalten. Diesen Grundbetrag entrichtest du genau einmal.
Die Prüfungsvorstellungen kommen obendrauf. Pro Prüfungsversuch, wohlgemerkt. Also wenn du ein zweites Mal zur Praxisprüfung musst, zahlst du ein zweites Mal 170 € dafür dass ein Fahrlehrer mit dir zur Prüfung geht und hallo zum Prüfer sagt.
• Die Gebühren, die unten als „behördliche Gebühren“ aufgelistet sind – zahle ich diese direkt an die Behörde und den TÜV, wenn ich entsprechende Briefe bekomme?
Genau. Das sind Kosten, die du ebenfalls noch irgendwo bezahlen musst, aber nicht an die Fahrschule.
- Grundbetrag und Vorstellung zur theoretischen/praktischen Prüfung sind getrennt aufgeführt, weil der Grundbetrag nur einmalig mit der Vertragsunterschrift erhoben wird. Die Vorstellung zur Prüfung wird ggf. mehrfach fällig, wenn du z. B. durchfällst oder am Termin nicht anwesend bist. Oder garnicht, wenn du die Prüfung nie antrittst, z. B. weil du dich mit dem Fahrlehrer zerstritten hast oder aus gesundheitl. Gründen nie eine Prüfung antrittst.
- Bzgl. behördliche Gebühren kriegst du IIRC Post und musst das direkt an die Behörde überweisen.
Im Zweifel die Fahrschule fragen.
notting