Wie eröffne ich ein Unternehmen, wenn ich Vollzeit arbeite?

2 Antworten

  1. Deine Nebentätigkeit (egal ob du selbstständig bist oder einen Neben-Job bei einer anderen Firma hast) darf aus Sicht der Kunden keine Konkurrenz zu deinem Haupt-Job sein, außer es wurde dir von deinem Haupt-Job schriftlich(!) erlaubt.
  2. Mach vorher einen Existenzgründer-Kurs (in Deutschland, versteht sich). Da werden dir solche Dinge beigebracht und kannst auch vieles im Kurs fragen. Weiß nicht ob es das auch in deiner Sprache in Deutschland angeboten wird. Gebe in eine Internet-Suchmaschine wie Google z. B. "existenzgründer kurs" in Kombination mit der Region in Deutschland ein, wo du wohnst. Z. B. die Kammern (wo deutsche Firmen gezwungen sind Mitglied zu sein, z. B. IHK für "Industrie-Berufe") bieten sowas an. Das kostet natürlich Geld und natürlich auch Zeit.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nach deiner Arbeitdzeit stellst du den Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt. Aber dein Arbeitgeber muss zustimmen dass du neben deiner Arbeitszeit noch einer Tätigkeit nachgehst.


inserv  29.09.2024, 04:51

Scher, sicher 🙄 Dem muss das gemeldet werden. Genehmigen lassen muss man das nicht. Ausser man arbeitet im öffentlichen Dienst ;)

martinreschke  29.09.2024, 18:45
@inserv

Nicht nur im öffentlichen Dienst. Jeglicher Arbeitgeber wird das fordern. Bist du Kfz Schlosser, so wird dein Chef kaum zulassen dass du nach der Arbeitszeit ihm die Arbeit weg nimmst und deine Ruhezeit nicht zu deiner Regeneration einsetzt. Übertrieben dass du deine Arbeitskraft nicht ihm voll zur Verfügung stellst.

martinreschke  30.09.2024, 12:02
@inserv

Allein der AV ist zu wenig aussagekräftig. Dein AG wird dir bestimmt keine geringe Nebenbeschäftigung verbieten. Du willst das aber gewerblich aufziehen. Da siehe ich das weit komplizierter. Vielleicht noch günstig über den AG Teile beziehen und sie dann zu Hause an Fahrzeugen einzubauen, hat schon böses Blut gegeben. Aber nochmal zur allgemeinen Verständigung. Der Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer verlangen, seine Arbeitskraft zu erhalten und alle schuldhaften Beeinträchtigungen seiner Arbeitskraft zu unterlassen.

Das heißt für den Arbeitgeber aber auch, dass jede generelle Ablehnung einer Nebentätigkeit rechtswidrig ist. Du musstmehr beachten. Steuer und Versicherung z. B. Stelle dir vor dass ein Arbeitsunfall passiert. Du verlangst dann von deinem AG noch Krankengeld. Das wird der nicht mitmachen. Usw. Usf. Lässt sich leichter schreiben wie es dann in der Praxis aussieht.