Wie die Vorsteuer bei der Preisgestaltung berücksichtigen?
Hallo, angenommen eine Flasche Wasser kostet mir im Einkauf 50 Cent Netto. Ich möchte aber 1 Euro gewinn machen, also müsste ich sie um 1,50 Verkaufen.
Jedoch kommt in Österreich 20 Prozent Steuern hinzu beim Lieferanten und somit sollte die Flasche 60 Cent kosten.
Die Vorsteuer kann ich mir von meinem Steuerberater jedoch ansich am Ende des Jahres zurückholen.
Würdet ihr also 1,50 oder 1,60 verlangen?
3 Stimmen
2 Antworten
1,50€ Netto zzgl. Umsatzsteuer = 1,80€ Brutto.
Dann hast du 1€ rohgewinn
Beim Verkauf musst du auch umsatzsteuer abführen. Die umsatzsteuer die du beim Einkauf an deinen Lieferanten gezahlt hast wird direkt dann als vorsteuer angerechnet, nicht erst ende des Jahres. (Außer du gibst keine Voranmeldungen ab, die Grenze in Österreich habe ich jetzt nicht im Kopf, aber in dem Fall würdest du die steuer für deine Umsätze ja auch erst spät zahlen)
Du zahlst dann also 0,60 beim Einkauf an den Verkäufer, bekommst 1,80€ beim Verkauf durch den Kunden und zahlst 0,20 Euro ans Finanzamt
Du darfst die Umsatzsteuer die die für deine lieferung ans Finanzamt zahlen musst nicht vergessen. Das sind auch 0,20 €.
Buchhalterisch würdest du beim Einkauf buchen
0,50 Wareneingang
0,10 vorsteuer
An 0,60 Verbindlichkeiten aus lieferung
Also 0,50€ Anschaffungskosten
Und beim Verkauf
1,80 Kasse
An 1,50 umsatzerlöse
An 0,30 Umsatzsteuer
Wie du da auch noch mal siehst: 1,50 Umsatz abzüglich 0,50 Anschaffungskosten = 1,00 Euro Gewinn
Dann Umsatzsteuer und vorsteuer saldieren ergibt eine umsatzsteuer zahllast ggü. Dem Finanzamt von 0,20
Im Lebensmittelgeschäft oder Kiosk evtl.
In der Gastronomie wäre 1,60 zu billig, damit kannst Du nicht kalkulieren
Nein 0,5 ist der Nettobetrag und am Ende der Rechnung wird die Steuer hinzugefügt und diese beträgt 20%. 120 Prozent von 0,50 sind 0,63.
Also würde ich bei 1,80 1,20 Gewinn machen