Wie detailliert muss ich die Tätigkeit bei der Anmeldung eines Kleinunternehmens angeben?

3 Antworten

Bei der Anmeldung eines Kleinunternehmens ist es wichtig, die Tätigkeiten präzise, aber nicht zu eng gefasst zu beschreiben. Dadurch bleibt Flexibilität für zukünftige Erweiterungen erhalten und unnötige Anpassungen können vermieden werden.

Für deine geplanten Tätigkeiten als Social Media Managerin und Grafikdesignerin könnte eine Beschreibung wie folgt aussehen:

"Dienstleistungen im Bereich Social Media Management und Grafikdesign."

Optional kannst du auch noch hinzufügen:

"Beratung und Unterstützung kleiner Unternehmen bei der Erstellung und Pflege von Social-Media-Kanälen sowie Gestaltung von grafischen Materialien."

Diese Formulierung ist ausreichend spezifisch, um klarzustellen, welche Dienstleistungen du anbietest, aber auch breit genug, um verschiedene Aspekte dieser Tätigkeiten abzudecken.


Irgendwer1501 
Fragesteller
 24.05.2024, 11:14

Erst mal vielen Dank für die Antwort. Meine größte Sorge ist jetzt noch, ob ich dennoch ein Kleinunternehmen anmelden kann oder ob das schon unter Gewerbe fällt? Irgendwie ist mir die Abgrenzung noch nicht ganz klar, schließlich habe ich bei beiden ja theroretisch Gewinnerzielungsabsichten.

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JayRaa  24.05.2024, 11:20
@Irgendwer1501

Ich glaube, dass du eher den Unterschied zwischen Freiberuflichkeit und Gewerbe meinst, oder? Ein Kleingewerbe, bzw. vielmehr die Kleinunternehmerregelung ist eine Grenze im Bezug auf die Umsatzsteuer (ob zu zahlen oder nicht).

Hier mal eine Abgrenzung:

Gewerbe --> Jede selbstständige, auf Dauer angelegte, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit ist ein Gewerbe, außer es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder es fallen spezielle Ausnahmen (z.B. Land- und Forstwirtschaft).

Freiberufliche Tätigkeit --> Bestimmte Berufe gelten als freiberuflich, dazu gehören künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Auch Tätigkeiten, die der Berufsausübung von Journalisten, Designern oder Beratern nahekommen, können als freiberuflich eingestuft werden.

Für deine Tätigkeiten wäre eine Abgrenzung wie folgt:

Social Media Management --> Dies wird in der Regel als gewerbliche Tätigkeit betrachtet, da es primär um Management und Beratung geht und nicht um die kreative, wissenschaftliche oder unterrichtende Tätigkeit im engeren Sinne.

Grafikdesign --> Dies könnte als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden, wenn es einen künstlerischen Aspekt beinhaltet und du nachweislich gestalterisch tätig bist.

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yuutuuber  24.05.2024, 11:26
@Irgendwer1501

Du bringst Dinge durcheinander, nämlich Gewerbeanmeldung und Finanzamt.

Für deine Tätigkeit brauchst du ein Gewerbe. Da gibt es keine Alternative (wie Kleinunternehmen).

Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kannst du (vereinfacht gesagt) beim Finanzamt wählen, ob du die Unternehmer-Regelung oder Kleinunternehmer-Regelung wählst. Dies beides hat aber mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun.

Ein Gewerbe MUSST du in jedem Fall anmelden, da deine Tätigkeiten nicht zu den Tätigkeiten eines FREIBERUFLERS zählen (du nicht Künstlerin, sondern Dienstleisterin bist)

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Irgendwer1501 
Fragesteller
 24.05.2024, 16:34
@JayRaa

Ich bin dir absolut dankbar! Irgendwie ist mir dieser Unterschied wie was ist und was letztendlich angemeldet werden muss nie so klar geworden. Gut zu wissen, dass ich theoretisch zwei Dinge anmelden müsste, nämlich die freiberufliche Tätigkeit, die definitiv gestalterisch ist und Gewerbe für Social Media. Das ist sehr hilfreich!

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Hallo,

bei der Anmeldung eines Gewerbes (das meinst du sicherlich, wenn du von "Kleinunternehmen" redest) musst du die Tätigkeiten zwar genau angeben, aber es ist auch wichtig, dass du flexibel bleibst. Da du als Social Media Managerin und Grafikdesignerin arbeiten möchtest, könntest du zum Beispiel "Dienstleistungen im Bereich Social Media Management und Grafikdesign" angeben. Das deckt beide deiner Haupttätigkeiten ab und lässt dir genug Spielraum, um verschiedene Aufgaben für kleine Unternehmen zu übernehmen, wie das Erstellen und Pflegen von Instagram-Kanälen oder das Designen von Grafiken.

Da du später sicherlich noch andere Dienstleistungen anbieten möchtest, könntest du bei der Anmeldung auch eine allgemeine Beschreibung hinzufügen, wie "verschiedene kreative Dienstleistungen für kleine Unternehmen". So bleibst du flexibel und kannst dein Angebot erweitern, ohne deine Anmeldung jedes Mal ändern zu müssen.

Liebe Grüße
Yuutuuber

  1. Du kannst kein Kleinunternehmen oder Kleingewerbe anmelden. Diese Wörter gibt es im Gewerberecht nicht.
  2. Mit Freiberuflichkeit hat das gar nichts zu tun.
  3. Du meldest beim Gewerbeamt ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) an.
  4. Die Tätigkeitsbeschreibung musst so konkret sein, dass jeder sofort weiß, was du machst und nicht erst googeln muss....
  5. Melde also "Dienstleistungen für Social Media und Grafikdesign" an. Ob du große oder kleine Unternehmen betreust, ist doch rechtlich unerheblich.
  6. Bei der nachfolgenden steuerlichen Erfassung (beim Finanzamt) kann du dann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ankreuzen.