Widerrufsrecht bei Marktabholung?

3 Antworten

Wenn du online bezahlst und nur im Markt abholst, hast du dieselben Rechte wie andere Onlinekäufer.

Wenn du die Ware im Markt in Empfang nimmst, kannst du sie dort vor der Bezahlung prüfen und hast damit KEIN Widerrufsrecht mehr.

Also entweder online zahlen oder im Laden ganz genau prüfen.

(An Gewährleistung, Garantie, Sachmängelhaftung ändert sich aber nichts)

Doch auch im dem Fall hast du ein Widerrufsrecht. Der Sinn des Widerrufsrecht ist es, die Ware so zu testen, wie im Laden vor Ort. Durch die Bestellung online hast du also gar keine Chance vor deiner Kaufentscheidung die Ware zu testen.

19TheBrain84  07.07.2019, 20:52

stimmt nicht, man kann sehr wohl die Ware vorher testen, du wirst ja nicht gezwungen die Ware sofort zu bezahlen

0
Jewi14  07.07.2019, 20:54
@19TheBrain84

Ist dir nicht aufgefallen, dass ein Amtsgericht meine Auffassung teilt? Deine sicherlich nicht,also bitte erspare mir rechtlich unsinnige Kommentare.

0
19TheBrain84  07.07.2019, 21:01
@Jewi14

Wenn jemand Unsinn schreibt dann du.

der Fragesteller hat gefragt wenn er die Ware im Laden abholt und dort bezahlt.

du hast geschrieben,

die Ware so zu testen, wie im Laden vor Ort. Durch die Bestellung online hast du also gar keine Chance vor deiner Kaufentscheidung die Ware zu testen

ich habe nur geschrieben, das man vor dem Kauf, die Ware anschauen und testen kann.

und das ist richtig!

selbst wenn ich online bestelle, kann ich dann im Markt immernoch sagen, wenn mir die Ware nicht zusagt, das ich sie nicht will.

ich habe kein Wort davon geschrieben, das er dann kein Widerrufsrecht hat!

also ließ gefälligst richtig.

0

https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsrecht-abholung-laden.html

Sofern der Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Händler allein über das Internet im Rahmen eines dafür organisierten Vertriebssystems wie eBay abgeschlossen wird, besteht das Widerrufsrecht. Umstände nach Vertragsschluss wie beispielsweise die Abholung oder auch die Bezahlart spielen keine Rolle. Wird die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst im Laden getroffen, besteht kein Widerrufsrecht.

Nur wie ist der letzte Satz zu verstehen / "anzuwenden"??

https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/29023-online-bestellt-laden-widerrufsrecht