Wertverlust PC?
Nachdem ich Widerspruch wegen Wertverlust eines neuen Pc einlegt hatte, bekam ich heute diese Antwort:
Guten Tag Frau Voigt,
wir sind weder verpflichtet Sie zu kontaktieren noch benötigen wir eine Erlaubnis, um den Wertverlust in Abzug zu bringen Der PC wies mehrere Betriebsstunden, Einschaltungen und Gebrauchsspuren auf. Der PC ist somit gebraucht und kann nur noch als gebraucht weiterverkauft werden. Wir haben ca. 15% vom Kaufpreis veranschlagt. Der eigentliche Wertverlust ist höher! Sollten Sie aber der Meinung sein, dass das zu viel ist, so teilen Sie uns mit, wer für diesen gebrauchten PC den Neupreis bezahlen will. Dann verkaufen wir den PC an denjenigen und erstatten Ihnen die Differenz. Ansonsten sollten Sie froh sein, nur mit 15% aus der Sache herausgekommen zu sein.
Sollten Sie dennoch nicht zufrieden sein, so bleibt Ihnen der Rechtsweg frei.
Nur zur Information: Prüfen bedeutet nicht, den PC mehrere Tage zu gebrauchen. Prüfen bedeutet, kurz anschließen und schauen, ob die technischen Daten übereinstimmen. Aber solche wie Sie kennen nur Ihre Rechte, Pflichten werden immer ignoriert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kraftpc Team
Was würdet Ihr nach einer solchen Antwort machen?
4 Antworten
Mein Rat lass dich von der Verbraucherzentrale beraten.
Wenn du vor Gericht gehst wirst du wahrscheinlich gewinnen aber die Anwaltskosten sind garantiert höher als 300 € und das wissen die Verkäufer.
Nun, wenn einen Computer mit Gebrauchtspuren zurück gibst, gibts natürlich einem Abschlag, da die Ware nicht mehr NEU verkauft werden kann. Ist absolut üblich.
Schwer zu beweisen. Der Rechtsweg würde preislich vermutlich weit teurer als die 15% ausfallen... daher in den sauren Apfel beißen - nie wieder dort bestellen. Erfahrung mit dem Shop auf trusted shops oder Ähnlichem teilen.
15% ist eigentlich fair. Der tatsächlich Wertverlust wird vermutlich um die 25% betragen. Irgendwer muss das Gerät dann auch wieder in den Werkszustand zurücksetzen, FS hat vermutlich die Platte nicht vollständig gelöscht.
Das kann schon sein, es kommt aber auch immer auf die Wortwahl an und die finde ich bei Kraft >PC schon sehr unverschämt.
Super korekt eingepackt. Sogar die ganzen Folien waren noch drauf.
Wenn du Online gekauft hast und innerhalb der 14 Tage Rückgabefrist bist ist das nicht Rechtens, der volle Kaufpreis ist zu erstatten, sofern keine offensichtlichen Gebrauchsspruren (Kratzer etc) vorliegen
https://www.rechtsindex.de/internetrecht/1237-ruecksendung-von-ware-wertminderung-durch-ausprobieren
Ja das habe ich alles in meinen Widerspruch geschrieben sogar mit § , Gebrauchsspuren lagen keine vor, hatte ihn ja nur 3 Tage. Aber die lassen sich auf nichts ein, haben einfach 300Euro einbehalten.
Sehr unverschämt
Ich rate das Nächste mal zu einem Fachhändler wie Dubaro. Die haben einen 1A Support
Ich hatte den Pc nur ganze 3 Tage und da waren absolut keine Gebrauchsspuren.