Werkstudenjob, Freiberufliche Tätigkeit und kurzzeitliche Beschäftigung. Geht das?

2 Antworten

Da hilft dir doch gerne die studis-online.de weiter unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, Minijob bzw. der Link hier: https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

wie z.B.:

Bild zum Beitrag

Meines Wissens nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich, da bei mehreren Jobs in der Frage, ob die 20-Stunden-Grenze überschritten wird, die Arbeitszeit in allen Jobs zusammengerechnet wird (also inkl. deiner selbstständigen Nachhilfe)!

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Job, Nebenjob, Werkstudent)

Piwtp 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 21:56

Ja. Das ist mir natürlich bewusst. Mit der kurzfristige Beschäftigung würde ich natürlich über die 20h/Woche kommen. Also würde ich diese in der Vorlesungsfreienzeit ausüben. Meine Frage ist allerdings lediglich ob das auch möglich ist, oder ob es andere Einschränkungen gibt, die es Werkstudenten „verbietet“ so viele verschiedene „Jobs“ auszuführen.

Mehrere Werkstudenten / Minijobs sind ja kein Problem solange man semtliche Regelungen einhält. Aber zu kurzfristige Beschäftigung habe ich einfach nicht wirklich etwas gefunden

siola55  07.01.2025, 10:11
@Piwtp

Infos über kurzfristige Beschäftigung findest du z.B. in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/home/home_node.html

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Diese kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr als Ferienjob ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

Da du bereits mit deiner Werkstudententätigkeit als Single in Lohnst.klasse 1 eingestuft bist, wird jede weitere Tätigkeit in die Lohnst.klasse 6 eingestuft und abgerechnet vom Lohnbüro.

Wenn die genannten Grenzen beachtet werden, ist dies möglich.