Werkstatt wann Kfz einbehalten?

3 Antworten

Die Werkstatt darf die Herausgabe des Fahrzeuges nicht verweigern! Wenn du ggf. offene Rechnungen beglichen hast, darf dir dein Auto nicht von der Werkstatt vorenthalten werden. Das einzige, was sie machen können, wenn sie der Meinung sind, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und eine Gefährdung für dich und andere davon ausgeht ist, die Polizei zu informieren. Nur die kann dir die Weiterfahrt untersagen, wenn das Auto tatsächlich nicht mehr verkehrssicher ist tatsächlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
anja1102  06.02.2024, 14:31

selbst dann kann man es noch in eine andere Werkstatt abschleppen lassen...

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Die Werkstatt darf das Fahrzeug behalten bis du mit einem Schlepper oder anhänger kommst und den Wagen auflädst. Desweiteren ist die Werkstatt nicht verpflichtet die den defekten bremskraftverstärker wieder einzubauen, da durch das Defekte sicherheitsrelevante Teil eines gefährdung vorliegt, für die die Werkstatt dann haften müsste.

Du darfst das Defekte Teil allerdings mitnehmen um es prüfen zu lassen, unter der Vorraussetzung, das du dafür unterschreibst, das du aufgeklärt wurdest das dieses Teil nicht mehr verbaut werden darf.

Bei einem Risiko darf die Weiterfahrt verhindert werden, das ist auch gut so.

Abschleppen steht was das angeht aber nichts im Weg.

TÜV ist nur eine Momentaufnahme, nur weil du 1 Jahr TÜV hast, heißt es nicht, dass dein Auto absolut verkehrssicher ist.

Wir kennen die genauen Umstände/ den Schaden nicht.

Sprich mit einer anderen Werkstatt und lass über die das Auto abholen.