Werde ich zur Abiprüfung zugelassen mit unentschuldigten Fehltagen?
Bin in der 12. Klasse an nem Gymnasium in Brandenburg und hab jetzt relativ oft gefehlt aufgrund von Depressionen und weil mein Immunsystem jetzt im letzten Halbjahr komplett aufgegeben hat, oft auch im selben Fach, mal geschwänzt, wodurch ich vor nem Monat eine Attestpflicht bekommen hab. Trotz der Attestpflicht hab ich nun mal einige Einzelstunden und zwei ganze Tage unentschuldigt gefehlt, mein Tutor hat soweit nix dazu gesagt. Werde ich mit unentschuldigte Fehlzeiten trotzdem zum Abi zugelassen? Ich weiß nicht wie streng die in Brandenburg mit der Sache umgehen und mache mir Sorgen, weil ich ja sonst immer gute Noten kriege und das Jahr ungern widerholen will. Danke im Voraus.
2 Antworten
"und das Jahr ungern widerholen will."
Ahja deswegen schwänzt man dann....
Nachdem du die Attestpflicht nicht wahrgenommen hast, könnte man dich theoretisch von der Schule werfen.
Zum Thema Abi zulassung, wenn durch dein Fehlen dir anrechenbare Grundkurse oder Leistungskurse fehlen, oder dir Fächer die Belegungsverpflichtung sindmit Null bewertet wurden, so kann dir die Zulassung zu den Prüfungen verwehrt werden.
Ich würde mich mal mit deinem Jahrgangslehrer der für dich zuständig ist auseinandersetzten
Du solltest schleunigst das Gespräch mit der Schule suchen. Es ist durchaus möglich, dass Du nicht fürs Abi zugelassen wirst. Daher solltest Du proaktiv auf die Schule zugehen und vor allem zusehen dass Du jetzt nicht mehr fehlst...